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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 342. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Abg. Axt: Ich kann mich nur dcm^»schließen, Was der Abg. Clauß gesagt hat. Man wird wohl glauben, daß ich Instruction ganz nach diesen Grundsätzen einzurichten, welche dm Principien des Civilrechts gemäß sind. Was das 2. be- .ugcben, daß man mit der Deputation ^»ng nicht treiben, daß man die PnvateigMhümer auf eine so beziehenden eintrctenden Verluste" ! gewaltsame Weise Preis giebt, daß sie ihr Eigenthum hergeben vollständigeiErständm ist. Man wird sich Mühe geben, die müssen, und mch^eimnal volle Entschädigung dafür erhalten. Grundeigmthümer ihres Bezirks, als mit besonderer Vorliebe für die Eisenbahnunternehmer entscheiden dürften. Darum wünsche ich, daß der Deputationsvorschkag, betreffend einen, nach meiner Neberzcugung zu mancherlei Mißdeutungen Anlaß gebenden Antrag in die Schrift, abgelehnt werde. Hinlänglich geschützt sind die Grundeigenthümerdurch dir ihnen gebührende und von der Kammer bereits ausgesprochene vollständige Entschädigung. Abg. Roux: Zch muß mich zuerst auf das Vertrauen be ziehen, was die Kammer der Deputation bisher bewiesen hat. . Sie hat diesem zu entsprechen gesucht, man hat den Rechts- punct vorzüglich im Auge gehabt, und es ist auch dieselbe Absicht bei der Staatsrcgierung vorhanden. Da wir hier einGesitz oera- then, das uns amHerzen liegt, so können wir von dem Rechtöpuncte nicht abgehen und nicht festsitzen, eS sollen die Leute ihr Eigrnthmn hergeben und dieß nach andern Liechten thun, als nach denen jetzt ihre Verpflichtung bestimmt wird. Der Antrag ist und bleibt nolhwendig, weil in dem Gesetzentwürfe auf das Straßenbau mandat von 1781, welches vor der Constitution emanirt wurde, und also auf andere Principien basüt ist, Bezug genommen , wird, und allerdings erfolgt bei dem gewöhnlichen Straßenbau eine vollständige Entschädigung nicht; diese bezieht sich aber nicht blos auf den absoluten Werth der Sache, sondern auch darauf, welchen Werth der Gegenstand m Verbindung mit einem andern hat; aber so weit muß man doch die Kegünsti- schwerungm zur Folge haben könnte, obschon nach den bei ZZ. 1. und 2. gefaßten Beschlüssen, die geehrte Kammer ihre gcgen theilige Absicht unverkennbar- bethätigt hat. Dem Deputa- tionsgutachtm zu Folge soll zwar gegen unbillige Anmutbungen der Grundeigenthümer der tz. 5. des Gesetzentwurfes vollständi gen Schutz gewahren; in demselben aber finde ich nur, daß die Straßenbautaxatton Compttcnz erlangt und sich zu den Ab schätzungen, wie in Slraßcnbausachen, von ihnen selbst er wählter Sachverständiger zu bedienen haben. Darin vermag ich keinen besonder» Schutz für die Unternehmung zu erkennen. trifft, so würde kun Bedenken sein, daß die Worte: „Oder nicht betheiligt dabei bin, da man mir Mesum wird, daß ich worin sie sonst bestehen mögen" wcgzulaffm, und das Amende- mich nicht.in solche Unternehmungen einlsffm werde; aber sehr ment der Deputation anzunehmen. bedenklich ist es, wenn die Kammer wie die Regierung sich aus- Abg. Claußr Nach der von dem geehrten Herrn Regie- l gesprochen Haden, daß sie ein solches Unternehmen begünstigen SWS sich verpflichtet,^ den Vorschlag an die verehrte Kammer dahin zu s rungscommissar ertheilten Erklärung möchte ich um so bedenkst- richten: „ cs möge von ihr em Antrag m die Schrift beschlossen Devutalionsautacbtcn mein-. Wün- werden, nach welchem die Taxatoren für Entschädigungen bei der A" ''Em tch oem -)epu!arionsgutachtcn meine Wum Eisenbahn mit ausdrücklicher Instruction dahin versehen werden öu Gunsten der Unternehmung entgegen zu stellen beabsich- möchten, daß sie bei den vorzunehmenden Würderungen die oben tigc; doch kann ich dieß nicht unversucht lassen, weil nach mei- bemerkten Grundsätze zu befolgen haben." Wenn man ferner ner Überzeugung der Deputalionsantrag zu tz. 3. große Er- aus den: Slraßenbaumandat, „ die Verbindlichkeit zu Ueberlas- sung der zum Bau nötbigm Materialien an Sterne, Kies und Sand, oder worinnen sie sonst bestehen mögen," auf die Eisen bahn angewendet wissen will, so sinder die Deputation die Schlußworte: „oder worinnen sie sonst bestehen mögen," dcß- halb bedenklich, weil auf den Grund einer solchen gesetzlichen Bestimmung, „ auch Eisen mnd Holz als das wesentlichste Ma terial für Eisenbahnen in Anspruch genommen werden könnten." Da dieses aber nicht Absicht des Gesetzes sein kann, so beantragt die Deputation die Weglassung der Worte: „oder worinnen sie sonst bestehen mögen," und, da zur Aufhöhung der Bahn und deren Zubehörungen Erdboden von anliegenden Grundstücken Kies, Sand oder Erdboden.? Halt endlich die Deputation besonderes Patronat gewahren? Ihre Zusammensetzung auch dafür, daß, ist man einmal darüber einverstanden, die H läßt vielmehr vermuthen, daß sie eher sich zu Gunsten der Anlegung eincr Eisenbahn von Leipzig nach Dresden sei als Be förderung eines Staatszwcckes zu.betrachten, von dem Unter schied abgesehen werden müsse, der zwischen einer Eisenbahn, als dem Unternehmen einer Privatgesellschaft, und einer Straße als Unternehmen des Staates ausgestellt werden kann, so verkennt sie doch auch nicht, daß die bei Eisenbahnen erforderlichen Ab tretungen von Gnmdcigenthum, indem sie besonders Hauser und ganze Reihen von Hausern treffen können, weit verletzender den Grunveigenthümer berühren, als dieses bei dem Straßen bau stattfmdm kann. Eben so wenig darf außer Augen gesetzt werden, daß bei Erlassung des Straßenbaumandats bieMrfas- funcMnÄmde und also auch §.31. derselben noch nicht vorhanden war, wodurch dem Eigemhum der Staatsbürger ein so voller Schutz verbrieft und gewahrt wurde. Diese Rücksichten, mit Erwägung der von der Deputation beantragten vollständigen Entschädigung, welche kn dem von der Deputation dafür aufgc- faßlm Sinn nach den Vorschriften des Straßenbaumandates nicht gewahrt wird, müssen es bedenklich machen, die Entschei- . düng über Entschädigung von dem Straßenbaumandat allein zu entnehmen, welches mic dem vorgeschlagmm Antrag in die Schrift rücksichtlich der den Taxatoren zu crtheilendm Instruction in unverkennbaren Widerspruch sogar treten würde. . Aus diesen Gründen geschieht von der Deputation der Vorschlag, baß am Schluß ß?3. gesagt werden möge: „in sofern die für die Taxa toren wegen Ermittlung vollständiger Entschädigung auszufcrti- gende Instruction wegen des abzütretendm Grundcigenthums nicht etwas näheres und anderes bestimmt." König!. Commiffar V. Merbach: Ich hahe mit einer Er klärung von Seiten der ch'egkemng der Diskussion, was unter dem Worte: „vollständig" zu verstehen sei, entgegen zu kom men und diese dahin abzugcben Lis zu den Watten: ,fl
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