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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 343. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 21. November 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und drei und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 22, October 1834. (Abendsitzung. Beschluß.) Schluß der Bergthung des Berichts der 1. Deputation, den Gesetzentwurf wegen Abtretung von Grundeigentum zu Eisenbahnen betreffend. — Die im §. 71. der Werfassungsurkunde vorgeschriebene Loosziehung. Abg. Axt: Ich habe meine Ansicht mitgetheilt, und werde über den Gegenstand, kein Wort mehr verlieren; wenn aber Re ferent in meinen Worten etwas gefunden hat, was nicht im Ent ferntesten meine Absicht war auszusprechen, so muß ich sagen, daß es mir nicht in den Sinn gekommen ist, anzudeuten, daß aus der Staatskasse die Eisenbahnen befördert werden sollen. Abg. Roux: Nur zur Erläuterung habe ich Folgendes hin zuzufügen. Das, was die Deputation beantragt hat, ist weiter nichts, als daß diesePerfoneninstruirtwerden sollen, als gute recht schaffne Taxatoren, die Entschädigung zu ermitteln. Daß der Fall der Chikane eintreten könne, ist nicht möglich; es ist ausgespro chen, daß die Grundbesitzer, in deren Richtung die Eisenbahn fällt, die Grundstücke abtreten müssen. Nicht über die Abtretung kann ein Streit entstehen, sondern blos über die Quantisimung der Emschädigung. Ein xrotlum sKeMmuß kann nicht gefordert werden, sondern von Sachverständigen wird ermittelt, welchen Werth in der besonder» Lage das Grundstück habe, wie dieß auch in andern Fällen stattsindet, wenn die Erörterung von Sachver ständigen erfolgt. Es bleibt den Grundstücksbesitzern allerdings noch der Rechtsweg offen, wenn sie mit dieser Erörterung nicht zufrieden sind, aber ihre Grundstücke sind unterdessen längst für die Eisenbahn abgetreten. Abg. Richter (aus Zwickau): Das Wort; „Entschädi gung" hat abermals eine lebhafte Discussion veranlaßt; ich glaube aber, diese dürfte nicht so nothwendig sein, Mir scheint aber der ganze Satz etwas überflüssig, denn wenn die Erörte rung der Entschädigung stattfinden soll, so ist es gleich, ob man den absoluten oder relativen Werth im Auge hat. Die Erörte rung wird die Sache feststellen, und ich glaube, daß nicht die Be denken angebracht werden können, welche man ausgesprochen hat. Wenn die Deputation bei ihrer Distinction zwischen abso lutem u. relativem Werthe im Auge gehabt hat, daß die Entschä digung etwas höher ausfallen müsse, als das Straßenbauman dat ausspricht, so glaube ich, kann dem nicht widersprochen wer-. den; denn Eisenbahnen können den angrenzenden Grundstücks besitzern kaum den Dortheil Lewähren, den die Chaussee hat; auf der Eisenbahn können blos die dazu eingerichteten Wagen gehen, nicht aber die gewöhnlichen Wagen. Vielleicht hat her Deputation dieser Umstand vorgeschwebt, und so kann ich nicht in Abrede stellen, daß wenn ihr das ganze Unternehmen zeitge mäß schien, wie es mir nicht scheint, daß wenn ferner die ganze Angelegenheit ihr so erörtert und reiflicherwogen zu sein schien,wie eS mir ebenfalls nicht scheint, die Deputation wohl gethan hat, daß dir Abtretung des Grundstücks für die Eisenbahn zu einem größer» Werth entschädigt werden muß. Abg. v. der Pforte: Die Deputation hat sehr richtig den Begriff: „vollständige Entschädigung" eben so wohl auf das bezogen, was entschädigt werden soll, als auf die Art und Weise, wie entschädigt werden soll. Nun scheint es mir, um die Grund stücksbesitzer vollständig zu beruhigen, noch nothwendig zu sein, daß nach dem Worte; „Entschädigung," die Worte eingeschaltet würden: „oder wegen aufzugebender Gerechtigkeiten und nutz barer Rechte zu gewahrende Schadloshaltung." Referent, Abg. Eisen stuck: Ich muß bemerken, daß das dasselbe ist, was die Deputation wollte, nur hat sie ge glaubt , der Bemerkung des Regierungscommissars beitreten zu müssen, daß derselbe Zweck erreicht werde, wenn die Regierung die Zusicherung gebe, daß diese Bestimmung in die Instruction komme. Darauf wird der Antrag des Abg. vonder Pforte zur Unterstützung gebracht, und diese findet zahlreich statt. Zum Schluß der Berathung über diesen §. äußert Referent, Abg. Eisen stuck: Ich kann mir nicht recht er klären, wenn ein Abg. sagt, er finde den Gegenstand nicht im Dortheil der Industrie überhaupt; denn dann weiß ich nicht, wozu wir Eisenbahnen haben sollen; denn durch sie soll die In dustrie des Landes, nicht die Industrie einer Stadt allein beför dert werden. Es ist mjr der Vorwurf gemacht worden, als hätte ich einen Abg. mißverstanden. Ich glaube aber nicht; denn er hat gesagt, er sei mit der Deputation einverstanden, daß eine vollständige Entschädigung gegeben werde, er hat aber be denklich gefunden, und geglaubt, es liege ein' Befchwerniß darin, wenn die Actionairs diese leisten sollten. Da habe ich mir nun keinen 3. Beutel denken können, als den, der sofort in Anspruch genommen wird, den Staats-Beutel. Das Präsidium schreitet demnach zu den Fragen: Soll das Wort „vollständig" in den tz. ausgenommen werden? Sol len die Worte „Oder worinnen sie sonst bestehen mögen", aus dem tz. wegfallen? Beide werden einstimmig bejaht. Abg. Sachße: Zn Betreff des Vorschlags, daß gesetzt werde: Steine, Kies, Sand oder Erdboden muß ich doch bemerken, daß es üicht Erdboden heißen könnte; denn Erde ist Boden und Boden ist Erde.
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