Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 343. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referent, Abg. Eisenstuck: Nennen Sie's Erde, nen nen Sie's Erdboden, oder Boden, das gilt gleich. Der Präsident fragt nun weiter: Soll gesetzt werden: Steine, Kies, Sand oder Erdboden? Wird der Zusatz an genommen: Insofern die für die Taxatoren wegen Ermitte lung rc.? Beides erhalt gleichfalls einstimmige Be jahung. An Betreff des Antrags der Deputation in die Schrift und des Amendements des Abg. v. d. Pforte äußert Abg. v. Thiel au: Ich würde für zweckmäßig halten, diesen Antrag in die Schrift zu bringen. Die Staatsregierung hat sich damit einverstanden erklärt, und ich muß gestehen, daß etwas Bestimmteres nicht in den §. kommen könne, als was die Deputation in ihrem Anträge ausgesprochen hat, und deshalb glaube ich, daß cs besser sei, wenn man das Amendement nicht annehme. Abg. v.d. Pforte: Ich bin damit einverstanden, und habe nur geglaubt, daß es bestimmter sei, wenn es in das Ge setz käme. Insofern mau jedoch den Antrag in dis Schrift für hinlänglich halt, bin ich damit zufrieden, und gehe von meinem Vorschlags Zurück. Es wird hierauf die Frage: Ist die Kammer damit einver standen , daß der Antrag der Deputation in die Schrift ausge nommen werde? einstimmig bejaht. 4.: Die Unternehmer einer Eisenbahn haben ihrerseits die für ungestörte Communication von dicffeit und jenseit der Bahn nöthigen Brücken, Durchgänge, Wasserzüge, Uebergänge und Wege auf ihre Kosten herzustellen und Zu unterhalten. Wegen der näthigenfalls hierzu aufzulegenden Servituten tritt die Vor schrift des Straßenbau - Mandats Z. 2. ein. Die Deputation bemerkt r Wenn die Kammer das Gesetz nach Ansicht der Deputation nur auf die jetzt in Frage gekommene Eisenbahn beschränken will, so würde in nothwendiger Folge §. 4. mit den Worten beginnen: „Die Unternehmer der Eisenbahn von Leipzig nach Dresden." Da ferner bei Anlegung der beabsichtigten Eisenbahn auch Ver anstaltungen für Privat- und öffentliche Sicherheit nöthig wer den können, und dm Unternehmern auch deren Herstellung und Unterhaltung obliegt, so findet die Deputation es sachgemäß, daß nach den Worten: „herzustellen und zu unterhalten," noch folgender Satz eingeschoben werbe: „ Gleiche Verbindlichkeit liegt ihnen auch ob, rücksichtlich allerunb jeder Veranstaltungen, welche in Folge der Eisenbahn-Anlegung für die Privat- und öffentliche Sicherheit nörhig sind." Referent, Abg. Eisen stuck: Nach der Ausdehnung, welche tz. I. erhalten hat, würde es zweckmäßig sein, wenn man blos setzte: „die Unternehmer" und das Uebrige weglicße. Kvnigl. CoWMffar v. MsrbaHr Bis Regierung iß mit diesem Vorschläge einverstLndM. Abg. v. d. Planitz: Ich habe blos das Amendement vor- Zuschlagen, daß bei dm Uebergängm und Wegen noch düs s Wort: „Lüften" ausgenommen werde. z Er findet dabei die hinlängliche Unterstützung und Referent, Abg. Eisen stuck entgegnet: Es iß mir düs j s nicht klar; denn Triften könnte es auf keinen Fall heißen; cs > müßte wenigstens „Ukbertristen" gesagt werde, das versteht man aber schon unter den Uebergangen. Abg. v. d. Planitz erklärt sich damit einverstanden. Abg. Roux: Das richtige Wort würde: „Treiben" sein; aber das, was der Antragsteller wünscht, ist schon in den Worten: „Uebergangen und Wegen" hinlänglich begriffen. Abg. v. d. Planitz: Ich glaube nicht, daß Uebergänge und Uebertrift gleichen Sinn haben. Wenn mitten durch das Grundstück eines Grundbesitzers die Eisenbahn gelegt wird, so muß auch dafür gesorgt sein, daß er den Tristzug hat. Der Weg ist sehr schmal und er wird nur da zugcstanden, wo er ge wesen ist; aber die Verbindung der Triften muß dem Besitzer freigelaffen bleiben und das Wort: Uebertrift würde dem eine festere Bestimmung geben. Abg. Haußner: Unter dem Worte: „Weg" werden schon die Treibe und die Stege verstanden und cs ist also ganz unnvthig, das Wort aufzunehmcn. Abg. Richter (aus Zwickau): Ich möchte doch zu beden ken geben, ob das Wich überhaupt über die Eisenbahn gehen könne. Es wäre doch rein unmöglich, wenn z. B. eine Heerde Schafe darüber gehen soll. Abg. v. d. Pforte: Mir scheint cs überhaupt, daß man eine ganz falsche Vorstellung von den Eisenbahnen habe; denn das Vieh darüber zu treiben, ist nm möglich, in sofern nm einen Weg über die Eisenbahn baut, meisteniheils aber werden die Heerden darunter weggetrieben. Abg. v. Lhielau: Ich kann das Amendement des Abg. nicht so ungereimt finden. Der gewöhnlichen Wortbedeutung nach ist ein Uebcrgang keine Trist, und wenn durch einen gan zen Track von Grundstöcken die Eisenbahn durchlauft, so ist es nicht gleichgilüg, aus welche Art der Besitzer den Uedrrgang von Heerden auf sein Feld erlangt, und ich glaube allerdings, daß wenigstens die Erklärung zum Protocoll gegeben würde, daß ! unter dem Worte Uebergang auch die Uebertrift verstanden ' werde. Wie das zu machen sei, ob darunter oder darüber, ist gleichviel, aber gemacht muß es werden; denn es betrifft keine Kleinigkeit. Ich will annehmen, seine Felber werden zerrissen; da ist er nicht im Stande, seine Schafheerde stundenweit treiben zu können, um einen Uebergang Zu finden. Referent, Abg. Eisen stuck: Ich sollte glauben, wenn im Protokoll bemerkt würde, daß dieKammer unter dem Worte: „Uebergang" auch die Uebertrift verstanden habe, so wäre cs hinlänglich; aber ich bin auch der Meinung, daß sie entschädigt wsrden müsse. ! Aög. d. d. PlMitzr Von einer Entschädigung kann hm § nicht die Rede sein. Wenn die Eisenbahn so auSgeführt wird, wie projectitt worden ist, so würben z. B. meine Gehöfte von den Feldern.getrennt werden und ich würde, wenn ich nicht über oder unter der Eisenbahn wegtreiben könnte, gar nicht im Stan de sei, meine Schäferei fortzubehalten. Also glaube ich doch, daß die Sache nicht ganz von der Hand zu weisen sei; denn ich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder