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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 343. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6009 finden dürfte, welche Hr. Bürgermeister Hartz in seinem Bor- nehmen gestattete. Deßhalb scheint mir der Hartzische Antrag schlage beabsichtigt. Denn das Perletzende für den Herrn Pe- ' tcntcn scheint mir weniger in der Form zu liegen, in der die Be schwerdeführer von der ersten Kammer beschieden worden, als in dem öffentlich ausgefprochnen Beitritte der Majorität der Kam mer zu der Ansicht ihrer vierten Deputation. Bürgermeister Gottschald: Insofern ich in der Aeuße- rung des geehrten Seer. Hartz einen leisen Vorwurf gegen mich als Referenten, als hätte ich nämlich damals über diese Angele genheit nicht vollständig Bericht erstattet, erkenne, muß ich mir noch das Wort erbitten, und bemerken, daß bei der Berathung schon damals von dem anwesenden Hrn, Negierungscommissar dieselben Gründe geltend gemacht worden sind, welche der Hr. Mohl gerechtfertigt, Zumal da es gewiß nicht im Sinne der Kam- ' " S das vormalige Dber-Steuer-Collegium treffen kann, sondern le diglich die Beschwerdeführer, die ihre Berufung an eine Instanz richteten, welche verfassungsmäßig keine appellüble Instanz war. Uebrigens hat uns die Sache bei den früher« Bercithungey eben! so klar Vorgelegen, als jetzt, und ich glaube daher nicht, daß'eine! nochmalige Abstimmungwenn sie nach der LandLag'sördnung! überhaupt zulässig wäre, zu einem der Absicht des Änträgstellers > entsprechenden Resultate führen dürfte. 'Ich sollte meinen, daß i in der Oeffentlichkeit der heutigen Dissussioü und in der Art und Weise, wie sich die Minorität der Kammer über den Gegenstand ausgesprochen, der Herr Petent wohl schon die Genugthuung die Kammer möchte eine Zurechtweisung des Obersteuer-Sollegii wegen Nichtbeachtung einer Eventual-Appellation beantragen. Die diesseitige Kammer entschied sich auf den Vorschlag ihrer 4. Deputation in der Hauptsache beifällig, hinsichtlich jenes Gesuchs aber dahin: „daß solches, weil immittelst die Auflösung des Oberstcuercollegii erfolgt sei, sich unausführbar dürftest?." Nun ging diese Sache an die 3. Kammer. Diese war anderer An sicht, und faßte in dieser Beziehung folgenden Beschluß: „daß dem auf eine Zurechtweisung des Dberstcuer-Collegii gerichteten Anträge nicht stattgegeben werden rönne, wenn auch solches nicht aufgelöst worden sei." Hierauf erstattete ich wegen dieser Diffe- g rcnz in dieser Kammer anderweit Vortrag; sie inharirte ihrem frü- S Antragsteller in .seiner jetzigen Eingabe vorgebracht hat, daß aber her gefaßten Beschlüsse und somit steht ein doppelter Beschluß ? die Kammer demungeachtet dem Gutachten ihrer Deputation fest. In dieser Gemäßheit ist nun auch bereits die ständische s bcigctreten ist. Wenn daher die Kammer vor ihrer Beschluß- Schrift in Betreff der Hauptsache, und die Bescheidung an die r nähme die für und wider das Gutachten ihrer Deputation strei-- Beschwerdeführer hinsichtlich jenes Antrags vorlangst abgegcm- i tenden Gründe genau erwogen, und erst nach sorgfältiger Dis gen, und zwar letztere abweichend von der der jenseitigen Kam-i cussr'on ihren Beschluß gefaßt hat, so muß ich mich gegen den mcr. Sonach ist diese Sachs vollständig erledigt, und auf die inI Hartzischen Antrag, gegen Erneuerung einer Discussion über Frage stehcyde Eingabe meiner Ansicht weiter etwas nicht zu k diese Angelegenheit, und gegen sine nochmalige Beschlußfassung thun, als solche zu den betreffenden Acten zu legen. L erklären. Secr. Hartz: Ich muß meins Ueberzeugung dahin aus- S Seer. v. Zedtwitz: Er müsse im Allgemeinen alles das, sprechen, daß es einer aufgelösten Behörde allerdings nicht ei- was er früher bei Gelegenheit der Berathyng der Beschwerde nerlei fein kann, wenn eine Versammlung wie die gegenwärtige, der Gemeinde Lauterbach gesagt, hier wiederholen. Bei der in einer Sachs, wo erstere nach Recht und Pflicht gehandelt Zu zweimaligen Berathung gedachten Gegenstandes sei er jedesmal haben glaubt, auf Ettheilung eines Verweises wegen ihres Vcr- s der Ansicht gewesen, daß die mchrerwahnte Behörde damals als fahrens anträgt. Schon damals war ich überzeugt, dss Over- 8 sine immsnüs Ws^xaUrrbilis keinen andern Weg habe emschla- Steuercoliegium Habs nicht anders Handeln können und dürft«,»gen können, als, wenn sie anderweit hätte entscheiden wollen, als geschehen, und ich glaube, wir können nun nichts anders 8 bei der vvrgefttzten Behörde, welches jener Zeit schon das Fi thun, als dem Herrn Antragsteller zu erkennen geben: „daß z nanzmimstermm gewesen sei, cmzuftsgem Eine andere Frage wir uns nunmehr von der Wichtigkeit der von ihm vorgrbrsch- g würde cs noch fein, ob nicht die Verfügung des Dbsrsteurrcolle» ten Gründe überzeugt hätten; in der Sache aber Etwas nichtigst an eine Unterbchmdr hätte erlassen werden können; dann mehr geändert werben könne, weil die Bescheidung an dis GZ-»würden die Beschwerdeführer eine appeÜMe Behörde gehabt meinde Lauterbach,bereits gbgcgangm ftü" r haben. Unter den obwaltenden Umständen müsse er über für Ließ findet ausreichende Unterstützung. «eine Erklärung stimmen, wie sie Secr. Hartz in Vorschlag ge- Diesem Vorschläge schließt sich O. Deutrrch an. « bracht. Bürgermeister Hübler: Ich gehöre der Zahl derer an, s Bürgermeister Reiche- Eisenstuckr Ich will der Kam- welche sich früher schon mit dem Gutachten unsrer verehrten 4.«mer nicht ansinnsn, einen gefaßten Beschluß zu widerrufen, allem Deputation nicht einverstanden erklären konnten, aus dem ein-8 ich rathe dessenungeachtet an, dem Hartzischen vermittelnden fachen Grunde, weil, wenn in der vorliegenden Sache ein Ver- Vorschläge beizutreten. Denn es walten hier ganz eigenthüm- sehen begangen worden , der Vorwurf nicht dis Behörde, nicht liche Verhältnisse ob, welche nicht befürchten lassen, daß daraus eine nachtlM'ge Consegusnz entspringen könnte, und besonders in dieser Beziehung muß man den vorliegenden Fast betrachten. Die Behörde, gegen deren Verfahren die Beschwerde gerichtet war, besteht nicht mehr, der Vorstand derselben war während der DepMationsverhandlungen abwesend von hier. Es stehet dahin, daß, wenn hier, wie in andern Fällen es gewöhnlich ist, die Deputation nähere Erkundigungen von der betreffenden Be hörde selbst eimichm konnte, das Gutachten so und nicht anders ausgefallen sein würde, es liegen jetzt neuerliche Mittheilungm über die Sache vor, die einer näheren Erwägung unterliegen wür den, wenn der Schluß des Landtages neue Berathungen aufzu-
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