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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 343. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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werde es Individuen (so wie die Deputation dm Vorschlag gefaßt habe) kaum möglich sein, eine solche Forderung geltend zu machen; aber eben darum würde man Bielen Veranlassung geben, sich m unnöthige und unnütze Weiterungen und Kosten einzulaffen. Er halte es also für pflichtgemäß, nicht eine Aus sicht hinzustellen, welche nicht realisr'rbar sein werde. Referent v. Deutrkch weist zum Schluß auf die Gründe hin, weßhalb die Deputation auf den Vermittelungsvorscklag eingegangen sei; bemerkt, daß die Oberlausitzer Stande eine ähn liche Erklärung am Landtage 1881 abgegeben und daß doch wohl noch Niemand sich gemeldet habe; ihm selbst stehe ein derartige Forderung aus jener Zeit Zu, aber er sei ganz außer Stande nur dis geringste Bescheinigung beibnngm zu können; §uch er erkenne, daß hier summnm Zus munnm mfmÄ sein werde. Inzwischen habe die 2. Kammer ein großes Gewicht auf ihre Ansicht und auf den Nechtspunct gelegt, der aber freilich wohl in öffentlichen Blattern, auf die man Bezug genommen, von dem einseitigen Gesichtspunkte aufgefaßt worden, daß 80,000 Thlr. von Preu ßen auf die fraglichen Kriegsfordenmgm gezahlt worden, und diese nunmehr noch vorhanden, und zu vertheilcn seim. Der Präsident verwendet sich noch für das Beharren auf dem frühem Beschlüsse, und geht sodann Zur Abstimmung über. Es wird hierauf die Frage: Ob die Kammer dem Vor schläge der VemnigungsdepMation beitrete? mit 24 gegen 8 Stimmen verneint, und ist somit das Stehmbleihen bei dem frühem Beschlüsse ausgesprochen. Es wird demnächst das über den jetzt berathcnen Gegen stand sofort aufgenommene Protokoll verlesen, von der Kammer genehmiget, und durch v. Miltitz und Reiche-Eisenstuck mit unterzeichnet. Die 2. Kammer soll hiervon mittelst Protocollextracts in Kenntm'ß gesetzt werden. Man gelangt nun Zum zweiten Gegenstände der Tagesord nung. Er betrifft die Werathung über den Bericht der 3. De putation über die vom Superintendenten O. Großmann und einigen andern Superintendenten eingereichten Petitionen in Be treff der Einführung von Decanen. Der Bericht selbst wird vom Referenten, v. Miltitz, vor getragen, wie folgt: Zn den dem unt. 26, April d. Z. an dieStandeversammlung ergangenen, die Organisation der evangelisch-lutherisch-kirchli chen Mittelbehörden betreffenden allerhöchsten Decrets beigefüg ten Grundzügen, geschehet Zuerst der Decane, als solcher Kirchenbeamteten, welche man an die Stelle der Superintenden ten zu setzen, oder ihnen gleich zu stellen vorhabe, Erwähnung. Und in dem in den Beilagen zum Bericht an die zweite Kammer mitgetheilten Plane giebt dis hohe Staatsregierung die Absicht, mit der dermaligm Einrichtung der Ephorieen eine wesentliche Veränderung vorzunehmen, nicht nur noch deutlicher Zu erken nen, sondern spricht sich auch auf das Umständlichste über alles hierauf Bezügliche aus. — Zogen nun schon die ersten in den Erundzügm befindlichen Andeutungen die allgemeine Aufmerk samkeit auf sich, so mußte die in nurgedachtem Plane enthal tene Entwickelung wohl Besorgnisse bei denen erregen, welche sich bei dessen Ausführung für unmittelbar bedroht hielten; und so ist es denn gekommen, daß mehrere Superintendenten des Dresd ner Obereonsistorialbezirks der hohen Behörde ihre'dießfallsigen Bedenken vorgetragen; gegenwärtig aber in derselben Angelegen heit die Superintendenten zu Leipzig, Meißen, Grimma und sieben anderer Ephorieen die versammelten Stande um ihre Ver mittelung angesprochm haben. — Nicht allein das lebendige Interesse, welches die Stände an dem Bestehen geschichtlich be gründeter, gesetzlich befestigter, der Landeskirche eigenthümlicher, bisher als zweckmäßig bewährter Einrichtungen haben; sondern auch die Pflicht und das Recht, darüber Zu wachen, daß etwas die Kirche Berührendes nicht ohne ständische Zustimmung unter nommen werde, wird unbezweifelt die verehrte Kammer bestim men, den vorliegenden Anträgen ihre ganze Aufmerksamkeit zu schenken. — In der vom Hm.!). Großmann unterm 28. Au gust d. I. an die Ständeversammlung gerichteten Vorstellung spricht der Verfasser seine Besorgnisse hinsichtlich der nachteiligen Folgen aus, welche einige vom hohen Cultmimsterio beabsichtigte und den Ständen zur Kenntnißnahme mitgetheilte Maßnchmun- gen nicht nur für die dadurch zunächst betroffenen Superintenden ten, sondern auch für Kirche und Staat haben würden. Ihm erscheinen dieselben nämlich nicht nur als Verletzungen des vater ländischen Staats-und Kirchenrechtes, sondern auch als Abän derungen der durch die 'Erkunde vom 4. September 1831 sancrio- m'rken Landesverfassung. Er erblickt ferner in ihnen eine Beein trächtigung der evangelischen Landeskirche, eine Kränkung des Ansehens ihrer Diener und die Lähmung ihrer Wirksamkeit; end lich befürchtet er auch Schmälerung ihres Dicnsteinkommens. Folgende vier Puncte sind es, welche er in diesen Beziehungen i der ständischen Erwägung dringend empfiehlt: A) die Vertau- ! schung des Namms Superintendenten „mit dem der Decane," T) die Verkleinerung der Sprengel, 6) die Widerruflichkeit der Anstellung, und v) dir Fixirung des Gehalts. M L. 1) stellt er die Nammsvcränderung als durch keinen ausreichenden Grund motivirt vor, da ja mit dem Amte selbst eine Veränderung nicht vorgenommen werden solle; er findet die Benennung Decan, weil ohne Zweifel mehr denn zehen Geist liche einem Decan untergeordnet werden würden, nicht angemes sen, auch der Analogie zuwider, indem andere Stellen, wenn auch der Umfang ihres Wirkungskreises enger geworden, doch ! die bisherige Benennung behalten hätten. i 2) erscheint ihm die bisherige Benennung das Wesen des Amtes vollkommen bezeichnend; der evangelischen Kirche eigen- thümlich; durch Ursprung, Absicht und Alterthum gehciliget; zu Auftechthalrung der Rechtsgleichheit nothwendig; der Würdi gung des Amtes förderlich und endlich gesetzlich sanctionirt. 3) findet er, daß ber Kitel Superintendent alles für, der Decan alles gegen sich habe; denn er empföhle sich weder von Seiten seiner Bedeutung, noch durch seinen Ursprung, noch Hinsichtlich des Punsmi; er sei auch nicht volksthümlich und bei uns geschichtlich nicht begründet. 4) scheint ihm die den bisherigen Superintendenten nachzu fassende freie Wahl, ob sie diesen Titel beibehalten wollen, gw- ! ßen Bedenklichkeiten unterworfen zu fein; weil dadurch das Er scheinen des Leipziger C'phori in der ersten Kammer der Stände versammlung Zweifelhaft und willkührlich werde, indem er näm lich als Decan von derselben ausgeschlossen zu werden Gefahr laufe; oder sich der Wicht, au derselben Theil zu nehmen, unter dem Vorwande, er sei nicht Superintendent, entziehen könne. So Halt er es auch für bedenklich, Einzelnen oder Behörden das ! Recht einzmaumcn, nach Belieben von dem kirchlichen Sprach- l gebrauche abzugehen. M 8. besorgt Hr. I). Großmann, daß, wmn wider Er warten eine schnellere Ausführung der beabsichtigten Einrichtung
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