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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 343. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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eintreten sollte, die gegenwärtigen Amtsinhaber in ihrem Dienst einkommen verkürzt werden möchten; und bittet um Abänderung dieses Nachthcils. M 6. Die Widerruflichkeit der Anstellung. Bekanntlich sei bisher an gewisse Pfarrämter die Führung der Ephoralgeschäfte in der Regel gebunden gewesen. Künftig solle sie nach dem Er messen des Cultministcrii bald diesem, bald jenem Amtsgeistlichen in der Regel nur auf eine gewisseZeit übertragen werden; sie wür den also in diesem Falle aus dem zeirhcrigen festen Amtsverhalt nisse in einen wandelbaren und widerruflichen Auftrag übergehen. Diese Maßregel erscheint nun dem Verfasser Höchst bedenklich; mit den Grundsätzen unserer Staatsverfassung nicht nur nicht vertraglich, sondern ihr widerstrebend; er erblickt in ihr eine, we der durch die Nochwendigkeit, noch durch die Zweckmäßigkeit, noch durch die Nützlichkeit gebotene Ueberschreitung des Gebiets der Verwaltung in dem Bereich der Gesetzgebung. Er sieht in ihr nur Gefahr und Nachcheil, indem dadurch die Rechtsgleich heit der römisch-katholischen Kirche gegenüber verletzt; dem Cult- ministerio eine gefährliche Waffe in die Hand gegeben, ja die Frei heit der öffentlichen Miltheilung, selbst in der Standeversamm- lung, bedroht werde. !). So dankbar auch der Verfasser die bei der vom hohen Cult-Ministeno beantragten Fixirung des Gehaltes der Superin tendenten gehegte wohlthätige Absicht erkennt, so besorgt er den noch , daß hierbei ein den bisherigen Ephoren ungünstiger Maß stab werde angelegt werden. Dadurch nämlich, daß man die Ehe- und Personalgerichtlichen Sachen den Superintendenten entnommen habe, seien die.Objecte der Fixirung vermindert, und durch die unterm 7. Juni 1833 erfolgte Veränderung der Spor- Icl-Taxe die Einnahme verringert worden; wenn nun nach die sem Verhaitniß der künftige Gehalt eines vor dieser Veränderung im Amte gestandenen Ephori bestimmt werden sollte, so würde sich solches mit der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht vereinigen lassen, er bittet daher, daß die Stande sich bei der hohen Staats regierung dahin verwenden möchten, daß bei Fixirung des Ge haltes der bisherigen Superintendenten deren früheres Ver- haltm'ß zum Maßstabe angenommen werde. — Diesem Petito fügt er das Gesuch bei, daß den bei Ordinationen zuzuziehendcn auswärtigen Geistlichen eine angemessene Remuneration ausge- worftn werden möchte. Endlich macht Herr V. Großmann noch auf die zcither gewöhnlich gewesenen hohen Bestallungsgebühren bei Uebcrtragung der Superintendenturen aufmerksam, und bit tet die Stände um Bevorwortung des Antrags, daß diese Gebüh ren im Verhältniß der Sprengel und der Besoldungen ermäßiget werden möchten. — Die von dem Superintendenten v. Karg zu Meißen an die Ständcversammlung gerichtete Petition spricht j sich gegen das Institut der Decanace aus, weil 1) die Stellung eines Decans demselben die Achtung fei net' Untergebenen in dem Grade nicht gewähren würde, dessen es bedürfe, um seinem Wirken die erforderliche Kraft zu geben, und 2) weil cs dem Decan in der kurzen Zeit seiner Führung der Ephoral-Geschäste unmöglich sein würde, die zu einer fruchtbaren Amtsführung wesentlich notwendige Personalkennlniß zu er werben. — Hierauf giebt Bittsteller seine Meinung dahm ab, daß das Institut der Superintendenten, wie es jetzt besteht, dm kirchlichen Bedürfnissen und Zwecken genügend entspreche; wobei er doch nicht in Abrede stellt, daß eine angemessene Districtseinthei- kung zu wünschen sei. Sollte es dennoch aber zur.Einricktung her Decanate kommen, so hofft er, daß mindestens die zeitherigen Superintendenten hinsichtlich ihres Titels, Ranges und Einkom mens eine Veränderung nicht erleiden würden, und bittet des halb die Ständepersammlung um Verwendung. —- Die im Mo nat August dieses Jahres von Acht Superintendenten des Leipzi- i Zer Eonsistorialbezirks an die Ständcversammlung gerichtete und an die 1. Kammer gelangte Schrift spricht sich in drer'Petitis, 1) gegen die beabsichtigte Benennung der Ephoren; 2) gegen die Widerruflichkeit ihrer Anstellung, und 3) gegen die Schmälerung ihrer Einkünfte, fast wörtlich, wie die vom Hm. V. Großmann an Vie Stände gebrachte Vorstel lung aus. Es sind nämlich die Petenten der Meinung, daß.das Anse hen und mittelst desselben die Wirksamkeit eines Ephori von dem Maße der Gediegenheit, mit welcher er vor seiner vorgesetzten Behörde nicht nur als Homilet, sondern auch als Gelehrter auf getreten, abhängig sei. Und eine solche Prüfung, wie sie bisher vor Uebcrtragung der Superintendentur gewöhnlich gewesen, würde man doch mit einem Decan nicht anstelle» wollen? Fer ner geben sie zu bedenken: ob es wohl dem Ansehen des Ephoral- Amtes förderlich sein würde, wenn man, wie nach dem ministe riellen Vorhaben leicht geschehen könnte, dasselbe bald einem Stadt- bald einem Landpredigcr übertragen wollte? Sie stellen das Unpassende der Unterordnung des ersten Geistlichen einer be deutenden Stadt unter einen benachbarten Landpfarrer vor. Sie machen weiter darauf aufmerksam, daß viele erste Pfarräm ter in den bisherigen Ephoral-Stadten so gering dotirt seien, daß, um den Inhaber vor Mangel, und schmerzlich sei es hinzu; u setzen, vor Geringschätzung zu sichern, die Ephorie sammt ihren Einkünf ten damit verbunden werden müssen. Endlich bemerken sie, daß die Besorgung der Ephoral-Geschäfte der Abmattung des Pfarramtes nachther'lig zu werden drohe, wenn nicht, wie es kn den bisherigen Ephoral-Stadten hergebracht sei, der Epborus hinsichtlich eines Lheiles der Parochial-Arbeiten von seinen städti schen Amtsbrüdern übertragen würde. — Fasset die Deputation schließlich alles zusammen, was die drei ihr zur Begutachtung übergebenen Petitionen enthalten, so ergeben sich folgende vier Gegenstände, für welche die Bittsteller die ständische Fürsprache anrufen, nämlich r es bei der bisherigen Benennung „Superintendent" und R. bei dem dermaligen Umfange der Ephoral-Sprengel zu lassen. 6. von der Widerruflichkeit dieser Aemter gänzlich abzusehen, und v. den gegenwärtig im Amte stehenden Superintendenten den' vollen Betrag ihrer bisherigen Ephoral-Einkünfte, und einen bil ligen Ersatz der ihnen bereits entzogenen Amtseirmahmen zu ge währen. Ist auch die Deputation außer Stand gewesen, die Argu mente der Herren Petenten allenthalben zu den ihrigen Zu ma chen z so glaubt sie doch nach sorgfältiger Prüfung der einzelnen Anträge, unter Vorbehalt der mündlichen Entwickelung ihrer Gründe der Hohen Kammer Vorschlägen zu dürfen, es möge die selbe in Verein mit der 2. Kammer zu einer Bevorwortung bei der Staalsregierung in der Maße sich vereinigen, daß zu L..U.8. den dermaligen Superintendenten und in so fern die bei der neuen Organisation zu machenden Erfahrungen nicht dem entgegentreten, auch deren Nachfolgern im Amte, der Name ge lassen, auch der ihnen anzuweisende Ephoralbezirk, zur Auszeich nung, von denen der Decane so abgerundet werden möchten, daß er durchschnittlich die doppelte Anzahl der, der Aufsicht der De cane anzuoertrauenden Parochien, enthalte; zu V. daß eine Widerruflichkeit an die künftige Anstellung Ver Superintendenten und Decane nicht geknüpft werde; zu v. aber die zuversichtliche Erwartung aussprechen, es werde die hohe Staatsregierung bei der beabsichtigten neuen Or ganisation der Decanate, und bei der in Folge derselben bezüglich eintretenden Verkleinerung der den gegenwärtigen Superinten denten angewiesenen Parochial-Sprengel, Vie Fixirung der Ge halte derselben auf eine den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechende Weife dergestalt rcguliren, daß die derma-
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