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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 345. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6024 bürgern den Genuß der Freude und des Frohsinnes verkürzen entgegen; letzteres aber eine Sache, welche nur von dem ent schieden werden kann, welcher die Herzen der Sterblichen mit un trüglichem Auge durchschaut. — Ein zweiter Grund, den Pe tent für seinen Antrag anführt, daß durch den mit den Kirchweih festen gewöhnlich verbundenen schwelgerischen Freudengenuß die Sittlichkeit des Volks gefährdet werde, hak zwar der Deputation nicht als unwichtig erscheinen können; dessen ungeachtet konnte sie denselben nicht für geeignet halten, um deshalb den vorliegen den "Antrag der Kammer zur Annahme zu empfehlen. Denn zu- 3. Deputation über den Antrag des Abg. Grimm, die Verle- E welcher tung, nach welcher es ein Fest der Erinnerung an die Begründung des Gotteshauses in einer Gemeinde sein solle, gänzlich verloren geffen könne. Daher sollen denn auch nach seiner unmaßgeblichen Ansicht die zwei nächsten Lage nach dem jedesmaligen Kirchweih feste der Freude und dem Frohsinne gewidmet sein. Als Tag, auf welchen das Kirchweihfest im ganzen Lande zu verlegen sein dürfe, bringt er denReformationstag in Vorschlag, Heils wegen seiner hohen Bedeutung für unser Vaterland, theils des wegen, weil dann der Landmann mit Bestellung seiner Grund stücke ziemlich zu Ende ist. Dadurch hofft er vielem bisherigen Unwesen vorgebeugt und die frühere Bedeutsamkeit des Kirch weihfestes nach und nach wieder hergestellt zu sehen. Daher stellt er folgenden Antrag: „ es möge die verehrte 2. Kammer in Verei nigung mit der 1. Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, Kirchweihfeste im ganzen Lande auf emen bestimmten Tag verlegt Gutachten der Deputation: Bei Erwägung und Berarhung des vorliegenden Antrags fand die Deputation, daß Man könnte'nun auf die Tagesordnung übergehen, auf ? derselbe auf einen dreifachen Grund gestützt sei, und zwar: Y welcher sich dieWcrathung mehrerer Berichte, theils der 3. theils i materiellen, und es wird daher nöthig sein, zu untersuchen, ob der 4. Deputation befand. ! diese Gründe so haltbar erscheinen, daß obiger Antrag dadurch Zuerst wird vom Abg. Axt als Referent der Bericht der ? als gerechtfertiget und empfehlungswerth sich heraus stellt. — 3. Deputation über den Antrag des Abg. Grimm, die Verle- Fassen wir nun zunächst den kirchlichen Grund ins Auge, welcher LLLLchNLLLSdNLL Tag betreffend, yorgeiragen, und es lautet derselbe. , des Gotteshauses in einer Gemeinde sein solle, gänzlich verloren Durch Kammerdeschluß vom 19. März dieses Jahres ist ein habe, so scheint es fast, als wenn diese Behauptung, in einer soll Antrag des Abgeordneten Grimm,, die Verlegung sämmtlicher chm Allgemeinheit ausgesprochen, sich nicht rechtfertigen lasse. Kirchweihfeste im ganzenLande auf einen Lag betreffend, der un- Denn damit wäre gesagt, daß überall, wo Kirchweihfeste gefeiert terzeichneten Deputation zur Begutachtung überwiesen worden, werden, eine Thellnahme an der kirchlichen Feier gänzlich fehle Sie entledigt sich daher dieser Verpflichtung, indem sie in Folgen- oder nicht mit dem erforderlichen Sinne frommer Andacht began- dem theils Herr wesentlichen Inhalt des genannten Antrags, theils gen werde. Ersteres aber ist den Erfahrungen, welche den Mit- ihr Gutachten über denselben, der Kammer eröffnet. — Der gliedern dieser Deputation in dieser Hinsicht zu Gebote stehen, Antragsteller beginnt mit der Behauptung: daß die Kirchweih- " ... - - ' ' . . . ..... feste in unfern Lagen ihre ursprüngliche Bedeutung verlören, und aus Lagen frommer Erinnerung an die Stiftung der Kirchen in Tage der Schwelgerei und des zügellosesten Freudengenusses sich verwandelt hätten. Die angegebene Beiseitsetzung des kirchlichen Zweckes bei diesem Feste gehe aber'unter andern auch aus dem Umstande hervor, baß viele Dörfer, die zu einer Kirche gehörten, ihre Kirchweihfeste an ganz verschiedenen Lagen feier ten, und dann, wenn die Feier meses Festes :m Arte der Kirche» v»- gu>. M wöre, an dem daselbst stattsindmden Gottesdienste gar keinen 8 yörderst möchte wohl schwerlich der sittliche Nachtheil, welcher Antheil nähmen. — Wie nun aber eine solche Festfeier nachtheilig «nach Petentens Behauptung mit den Kirchweihfesten verbunden auf die Moralität der Staatsbürger einwirke, so verursache sie i sein soll, in einer solchen Allgemeinheit als wirklich vorhanden auch zugleich einen nicht unbedeutenden materiellen Nachlheil, be-»angenommen werden können. Allein wäre dieß auch der Fall, sonders für den Landbewohner, durch die großen Störungen in der so würde doch durch Annahme obigen Antrags dem gefürchteten Wirthschast, zu denen sie Veranlassung gäbe. Denn länger als Uebel der Unsittlichkeit keineswegs sicher vorgebeugt werden, ein Vierteljahr reihe sich auf den Dörfern ein derartiges Fest an weil der Grund dazu nicht sowohl in äußern Veranlassungen, das anders, und es trete deshalb nicht selten der Fall ein, daß als vielmehr und hauptsächlich in der innem Eigenthümlichkcit ein Lcmdmcmn, der Gesinde aus verschiedenen Orten in seinem des Menschen liegt, mithin die Heilung dieses Nebels Vorzugs- Dienst habe, in dieser Zeit wöchentlich bald eins, bald mehrere weise nicht von außen, sondern nur von innen heraus angestrebt und davon entbehren müsse, die sich auf den Kirmsen hemm tummelten, herbeigesührt werden muß. Soll aber die Gtaatsregierung der wo noch überdieß manche Unschuld geopfert, und der Grund zu in unseren Lagen allerdings sehr herrschend gewordenen Unsitt- fpaterem Elende gelegt werde, was jeder Unbefangene bezeugen z sichkeit und der Hinneigung der niedern Volksclaffs zu zügellosem werde. Im Auslande Md, soviel ihm bekannt, namentlich in « Sinnengenuß durch Anwendung äußerer Mittel, begegnen, so Oestreich habe man diesen Unfug anerkannt und sämmtliche j wird es dazu besonders einer strengen Handhabung der wegen j zwcck- b) Eß handle sich bei 51. um Abänderung des Wortes i Kirchweihfeste auf einen bestimmten Lag im Jahre verlegt, was „Soldat" in „Mklitairperson". Die 2. Kammer habe diese gewiß auch in unserm Vaterlande thunlich sein werde. Petent «Nd«°g -,s d„«n-.wn -ngch-ngnngch^ di-1 Kam- sS'LLS N.r?u°n°L mer dagegen für nothwendrg erachtet, dreß ausdrucklrch als wolle, indem er erklärt, daß auch der Landmann nach schweren Amendement zu betrachten, und fei auch die Schrift so abgefaßt. Arbeiten und tausendfachen Entbehrungen Erholungstage haben Da nun der Zweck auf beiderlei Weift erreicht werde, so möchte müsse, wo er, wenigstcns auf kurze Zeit, seines Kummers der ber 1. Kammer beizutreten sein. """""" ...» " Endlich c) sei Lei 24b. noch §. 34. mit anzuziehen ge ¬ wesen, weil Letzterer bei der 2. Berarhung mit angenommen worden, wahrend man sich früher dagegen erklärt habe, und dieß zu genehmigen ganz zweifellos. Die Kammer trat auch den unter a. b. und o. enthaltenen gutachtlichen Bemerkungen allenthalben einstimmig Lei und ertheitte sodann mit Beziehung daraufder verlesenen Schrift ihre Genehmigung. Die dazu gehörige Beilage soll noch 24 Stunden lang in » - , -. ----- d» KnnM M EMM. nusgch-i, und w-nn binn.n dich- Frist Erinnerungen dagegen nicht eingehen, mit der Schrift - werden mögen. ohne weitern Anstand der 1. Kammer mittelst Protocollextracts zurückgesendet werden.
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