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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 345. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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tonnen, und wie viel ein jedes in 8 oder 6 Stunden von diesem Gras wahrscheinlich verzehren wird. Im Laufe der ferneren Be rechnung soll nun auf den Grund der angeblich mehr oder minder saftigen Beschaffenheit dieses Grases eine Wahrscheinlichkeits rechnung über den Heuwerth desselben angelegt und die nach die ser Reduktion sich ergebende Heuquote, — welche auf die Schaafe des Berechtigten kommt, und bald nach dem in der Nahe übli chen Verkaufspreis, bald nach dem Futterwerth im Verhaltniß zum Hafer berechnet wird, den Maßstab der Entschädigung bil den, von welcher letzter« dann noch der Düngcrverlust, das Hü- i terlohn und die Sinsen des in dem Stallgebäude stechenden Capi-! tales abgezogen werden. So blendend dieses Verfahren erscheint, so sehr es sogar in manchen Büchern als das genaueste bezeichnet j werden mag, so wenig praklischen Werth hat es. Ein Land- wirth, der auf einer Weide, wo die meisten Pflanzen niemals von der Sense erfaßt werden können und wo mithin auf diesem Wege gar keine Erfahrung das Urtheil leiten kann, dessenunge achtet zu behaupten wagt, so und so viel Gras in Centnern und Pfunden müsse darauf wachsen und so und so groß der Heuwerth sein , der in getrocknetem Zustande daraus hervorgehet, bewegt sich offenbar'in theoretischen Trugschlüssen und treibt eine Art von Spiegelfechterei, wenn er darauf eine Berechnung der Ent schädigung gründen will, Umgekehrt kann er vielleicht zu einem annähernden Resultat gelangen, wenn er erforscht, wie viel Schaafe auf einer solchen Meide sich erfahrungsmäßig satt zu fressen im Stande sind und dann nach dem bekannten täglichen Bedarf eines Schaqfes an Nahrung den Werth einer solchen Weide ermittelt. Schlägt man aber einmal diesen Meg ein, so dürfte das Verfahren noch weit mehr an Einfachheit und Begreif lichkeit für den Landmann gewinnen, wenn ohne weiteres ein Geldansatz für die vollständige Weidenahrung eines Schaafes festgestellt würde, In den meisten Fallen sollte ein Pfennig täg lich wohl zur Entschädigung derselben hinreichen und nur nach Maßgabe einer weiten Entfernung oder einer nahen, sehr beque men Lage der Triften, einer riskanten Benutzung oder gesunden Beschaffenheit derselben, die Entschädigung etwas unter oder über diesen Satz gestellt werden können. Sobald dann ermittelt wäre, wie viel Schaafe des Berechtigten auf einer solchen Weide wirklich ihre sattsame Nahrung fanden, würde eine ganz einfache, dem Landmann verständliche Rechnung, wovon derselbe sich selbst zuvor leicht einen Uebexschlag machen kann, hinreichen, um den Betrag der Wösungsquote zu bestimmen. Alle Umständlichkei ten, wie der Abzug für Hüterlohn und Kosten des Stallraumes, die bei einer solchen einfachen Rechnung allerdings wegsallen, sind auch in dem complicirten Verfahren, welches die Instruction vor- , schreibt, eigentlich schon an sich ganz unstatthaft, weil der Be- j rechtigte für die Benutzung einer Huthungsgerechrsame, welche vielleicht nur einige Monate anhält, doch keinen besonder« Hir ten hält oder einen aparten Schaafstall erbauet. Wird demsel ben mithin ein Abzug dafür angerechnet, so geschiehet ihm in die ser Beziehung eben so unrecht; wie sich anderer Seits der Bela stete darüber zu beklagen sehr gerechte Ursache hat, daß der bedeu tende Schaden, den die Schaafe auf sehr entfernten Triften hin sichtlich ihrer Gesundheit erleiden und der den Nutzen einer solchen Weide oft auf eine sehr geringe Entschädigung herabsetzen möchte, in der Instruction fast ganz übergangen und durchaus nichtge hörig in Anrechnung gebracht worden ist. So höchst wünschens- werth ein schneller Fortgang aller dieser Ablösungen von Hu- ttzungsservituten an sich ist; so gewiß damit die lästigsten Fesseln beseitigt werden, welche die gedeihliche Entwickelung und die Vorschritte der Landwirthschaft in Sachsen zur Zeit noch nieder halten,— so sehr ist zu besorgen, daß bei den jetzt bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Berechtigte nur in seltenen Fällen provociren und bei dem in der Instruction vorgeschriebenen Ver fahren auch der Belastete sich meistens scheuen wird, auf eine Ver handlung anzutragen, die einmal angeknüpft keinen Rücktritt mehr zulaßt und doch lediglich von dem Ausfall einer Berechnung abhängt, die für ihn unverständlich ist. Je mehr aber gerade bei dem Landmann ein entschiedenes Mißtrauen gegen Anmuthun- gen vorherrscht, deren Zusammenhang er nicht begreift, um so unerläßlicher ist in alle« Verhandlungen, wo irgend ein Abkom men mit demselben getroffen werden soll, die Anforderung der möglichsten Einfachheit und Klarheit. Ob von diesem Ziel übri gens die Art und Weise, wie bie und da die Speclalcommiffarien verfahren sollen, nicht ebenfalls absühren möchte, und ob beson ders die Verzögerung, Verschleppung und Aufhältlichkeit man cher begonnenen Verhandlungen, worüber man so viel klagen hört, in dem vorschriftsmäßigen Gange dieses Geschäftes eine Rechtfertigung findet, lasse ich eben so dahin gestellt sein, wie die Frage, ob es angemessener sein dürfte, die Commissan'en, statt der Diäten, mit einem festen Gehalt, oder nach Maßgabe der von ihnen wirklich glücklich beendigten Ablösungsverhandlun gen zu salariren. Jedenfalls kann ich nicht umhin, dem geehr ten Abgeordneten Schuster nochmals zu danken, daß er durch seinen Antrag Veranlassung gegeben hat, noch bei diesem Land tag manche Uebelstände in dieser Beziehung Zur Sprache zu brin gen , ohne mich im Uebrigen für den Antrag selbst aussprechen zu wollen. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B° G Lerrbner in Dresden. Verantwortliche Redaktion l>. Kreischet.
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