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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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535. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 24. November 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und sechs und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 25. Octbr. 1834. (Beschluß.) Berathung mehrerer Deputationsberichte. Abg. a. d. Win kel: Ganz einverstanden bin ich mit dem, was der Redner so eben gesagt hat, daß gewiß die Verzögerung der Ablösung bloß in der mangelhaften Instruction liegt, daß diese Grundsätze, welche darin enthalten, allein daran Schuld sind, und daß es nur wünschenswerth sein kann, daß diese In struction abgcandert werde. Wenn der Abg. sagt, daß in Gel- deswerth auf das Schaf ein Pfennig komme, so würde wohl die Sache sehr schnell vorwärts gehen, und dicß ist ein Wunsch, der gewiß allgemein getheilt wird. Was aber den Antrag des Abg. Schuster betrifft, so muß ick bemerken, daß ich nicht gegen wärtig gewesen, wie er in der 3. Deputation berathen worden ist, und muß mich dahin äußern, daß ich mit demselben nicht einver standen fein kann. Man muß die Sache nehmen, wie sie sich in der Wirklichkeit darstellt. Es klingt der Antrag sehr schön, aber wie stellt er sich in der Wirklichkeit heraus? Nicht bloß daß die Berechtigten dadurch einen Nachrheil haben müßten, der schwer zu berechnen ist; denn wie soll er im Augenblick seinen Vichstand abschaffen und eine andere Einrichtung in seiner Wirthschaft tref fen, sondern auch der Belastete soll die Rente mit Zinsen nach zahlen; dieß ist gerade der Weg, daß die Sache recht einschliefe, und ich bin überzeugt, daß dann sehr wenige Ablösungen unter 10 Jahren dauern würden. Dann müßte er nach 10 Jahren die Zinsen auf einmal nachzahlen. Daß dadurch aller Vergleich aufhört, glaube ich, und eben so gewiß ist es, daß eine solche Maßregel nur eine Gelegenheit sein kann, die Processe Zu Tausen den zu vermehren. Insgeheim wird von diesem oder jenem dahin gewirkt werden, die Parteien dahin zu bringen, daß sie.sich um keinen Preis vergleichen. Man betrachte die Sache doch auch von einer andern Seite.' Man glaubt sie bloß von der Seite betrachten zu müssen, daß die Berechtigten Rittergutsbesitzer sind; das ist aber gar nicht der Fall, die Communen haben auch auf Ritter gursbesitzungen Huihungen, und was noch öfter der Fall ist, sie haben bedeutende Huihungen auf den Grundstücken des Staats. Wenn dis Cvmmunen, welche den großen Lheil des Jahres beinahe den ganzen Sommer über ihr Vieh bloß in den fis kalischen Wäldern, nun vom 1. Januar 1835 an, kein Bich mehr austreiben sollen, ohne Entschädigung zu geben, so müssen sie das Vieh abschaffm, sie bekommen keine Entschädigung, und was sollen solche Communen anfangen? Ich glaube, daß diese Mch weit mehr hMKchcheÜrgt werden, als diejenigen, auf welche die Petition gerichtet zu sein scheint, nämlich die Ritterguts besitzer. Abg. Schuster: Ich kann mich unmöglich auf Theorieen einlassen, sondern muß meiner Stellung gemäß mich rein auf das praktische Leben stützen. Meine Petition ist kein Phanta- siestück, das aus meinem Kopfe geflossen, sondern die Frucht langer Ueberlsgung und praktischer Erfahrung. Ich würde frü her schon Veranlassung genommen haben, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen, wenn ich nicht hätte dem Vorwurfe begegnen wollen, als wenn ich eignes Interesse in der Kammer vertrete; allein die Fälle, welche in der voigtländischen Provinz vorgekommen sind, und die Aufforderungen von allen Seiten her mußten endlich doch in mir den Vorsatz fest stellen, die Sache vvrzubringen. Schon jetzt hat sich dargestellt, daß seit Jahr und Tag die Rente für Ablösung von Frohnen gleich bei dem ersten Zahlungstermine nicht bezahlt werden konnte. Ich fragte nach der Ursache, und erhielt zur Antwort: Wir sind nicht im Stande, neben den Staatsabgaben noch die Rente aufzubrin- gcn. Wenn uns aber freie Gebahrung mit unfern Grundstük- ken, wie die Verfaffungsurkunde vorschreibt, gegeben wird, so glauben wir im Stande zu sein, die Verpflichtung gegen die Staatskasse wie gegen den Gutsherren zu erfüllen; wenn aber das nicht der Fall ist, und so lange dieses verschoben wird, wer den wir unserm ländlichen Ruin entgegen gehen. Das war die Aeußerung, welche ich von praktischen Landwirthen überall hörte. Man glaube ja nicht, was der letzte Sprecher gesagt hat, daß es schwer fein werde, den Ausfall der Rente mit Zin sen abzuzablen; im Gegentheil, wenn ich die Individualität jener Landleute betrachte, so darf ich wohl die Versicherung aus sprechen, daß sie Ihrer Verpflichtung getreu nachkommen wer den; wie es aber dann werden soll, wenn diese Verzögerung noch länger dauert, weiß ich nicht. Erst ganz neulich ist mir gesagt worden, daß eine Anzahl Frohnpflichtiger das Vorhaben hätte, bei der Staatsregierung anzufragen, welchen Abgaben sie den Vorzug zu geben hätten, ob den staats- oder den guts herrlichen Abgaben? Will man diesen Zustand noch langer fort bestehen lassen? Ich habe ja nichts Unbilliges verlangt, und das, was mich bestimmte, einen wrrmous sä yuew anzuneh- men, war die Erfahrung aus dem praktischen Leben. Mehr menschlich denkende Gutsbesitzer haben dem Gesuch der Verpflich teten nachgegeben, und es sind die Berechtigten und Verpflich teten einen Vertrag eingegangen, auf der Stelle die Hutungs- Gerechtigkeit aufhören zu lassen, natürlich unter der Bedingung, welche ich gestellt habe. Ich bin überzeugt, daß die Kammer
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