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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Staatsmim'ster v. Lindenau: Ich bestätige diese Voraus setzung des Abg. v. Kiesenwetter vollkommen. Einmal ist es schon die Absicht der Regierung, dieses Geschäft zu beschleuni gen, und dann werden die Wünsche, welche heute zur Sprache kamen, nicht unberücksichtigt bleiben. Abg. Schuster: Auf die Erklärung, welche der Herr Staatsmimstsr gegeben hat, finde ich mich veranlaßt, von mei nem Anträge abzugehen, ich habe erreich:, was ich zu erreichen wünschte, und bin mit dieser Erklärung vollkommen zufrieden. Somit war diese Sache als erledigt zu betrachten und man konnte auf das Verlesen des Berichts der 4. Deputation über die von dem Pfarrer N. Weichert zu Pabstdorf bei der Standever- sammlung eingereichte Petition, eine zweckmäßige Art der Bibel verbreitung betreffend, übergehen, weßhalb Mg. V. Wiesand als Referent den Bericht vortragt, wie folgt: Die mittelst Protocollextracts von der I. Kammer an die 2. Kammer gelangte obgedachte Petition enthält: I) Beschwerde über die nicht zweckmäßige Verwaltung der Einnahmen der ge setzlich bestätigten Bibelgesellschaft, und 2) Vorschläge, wie der eigentliche Zweck der sächsischen Bibelgesellschaft sich auf eine ein fachere, wvhlstilers und vollständigere Art erreichen würde. — Dd nun wohl in dem Berichte der 4. Deputation der 1- Kammer ausdrücklich bemerkt worden ist: „daß ein genaueres Eingehen in die Eigenheiten der nurerwähntcn Vorschläge nicht Sache der Ständeverfammlvng sei, welche dadurch der Verwaltung vor- greiftn würde," und obschon bei der Debatte über diese Petition in der 1. Kammer nicht unbemerkt geblieben ist, „daß diese Pe tition, in so weit selbige als Beschwerde anzusehcn, Zurückzu weisen sei, weil selbige zur Seit noch nicht bei dem betreffenden Mimsterial-Departement eingcreicht worden," so hat dennoch die 1. Kammer das Gutachten ihrer Deputation genehmigt: „diese Petition an die Staatsregierung zur Prüfung, und nach Befin den zur Berücksichtigung der darinne enthaltenen Vorschläge ab- Zugeben." Erwägt man jedoch, daß I) diese Petition sich dar über beschwert: „daß diese Verwaltung der Bibelgesellschaft seit 16 Zähren 12 bis 18,000 Bibeln an Arme, mehr unentgeld- lich hätte vertheilen können, wenn selbige nicht 691 Thlr. 12 Gr. 11Z- Pf. für außerordentliche Ausgaben, und 643 Thlr. 20 Gr. anBuchbinderlöhncn, bisher alljährlich in Ausgabe gestellt hätte, und stellte," so wird dieser Beschwerde, dafem selbige gegründet befunden würbe, von dem Ministers des Cultus nach Äefinden Abhilfe zu Khcil werden, und ist daher vor allen Dingen dazu bei dem nurgedachten Ministers einzureichcn, ehe und bevor dieselbe von der Kammer in Betracht gezogen werden kann. — Desglei chen gehören hiernächst die Vorschläge, wie die Einrichtung der Verwaltung des Bibelfonds zweckmäßiger zu gestalten sei, le diglich zu dem Ressort des Ministern des Cultus, welches den Verhältnissen gemäß die gethanen Vorschläge zu prüfen und das Behusige anzuordnen nicht verfehlen wird. — Die unterzeichnete Deputation kann daher ihr Gutachten nur dahin aussprechen, „daß die Petition nach H. 111. der Landtagsordnung, und als ungeeignet abzuweisen sei." Nachdem die sofortige Berathung des Gegenstandes be schlossen, äußert Abg. v. Lhielau: Auch formell würde sich die Petition nicht zur Berücksichtigung geeignet haben, denn der Beschwerde führer würde sich an das Cultministerium zu wenden gehabt ha ben, wenn man überhaupt glaubt, daß die Bibelgesellschaft un ter dem Cultministerium steht. Abg. Axt: Ich kann mich mit der Ansicht der Deputation nicht einverstehm. Es scheint mir die Ansicht derselben gar nicht richtig zu sein, daß die Sache eine Beschwerde sein soll, und die Eingabe wird auch in dem Berichte selbst Petition genannt, dann heißt es aber wieder Reklamation. Wenn Petent sagt, es hat ten mehrere Bibeln verbreitet werden können, so scheint das nur zur Begründung seines Vorschlages, welchen er künftig machen wird, zu dienen. Sein -Wunsch ist nur, daß künftig eine an dere Verwaltung bei der Bibelgesellschaft eintrete. Allerdings hätte er besser gethan, wenn er an das Cultministerium gegangen wäre, da er aber den Weg an die Kammer eingeschlagen hat, so finde ich es auch unbedenklich, dem Beschluß der I. Kammer bei- zutrctm und die Petition der Staatsregierung zur Kenntniß- nahme 'zu überreichen. Wir Haden das schon bei mehreren Ge genständen gethan, und wir können es auch hier thun. Abg. v. Lhielau: Wenn das eintreten sollte so bitte ich, daß die Kammer der Deputation eine andere Instruction gebe, als sie nach der Vcrfassungsurkunde hat. Man kann übrigens aus jeder Beschwerde eine Petition machen, und umgekehrt; der Petent wie der Beschwerdeführer verlangt etwas, was er nicht hat. Die 4. Deputation hat alles, was nicht bei dem Ministe- rio Vorgelegen hat, nach der Berfassungsurkunde abzuweisen; ist diese Bedingung erfüllt, daß die Sache bei dem betreffenden Ministerium war , so laßt sich nicht rechtfertigen, davon abzu gehen. Uebrigens ist es eine Frage, ob die Bibelgesellschaft ein Staatsinstitut ist; ich weiß es nicht, ich glaube, sie ist ein Pn- vatinstitut, und schon deßhalb würde ein solcher Antrag nicht angemessen sein. Wenn die Stände alles bevorworten wollen, was an sie gelangt, so weiß ich nicht, wohin sie ihren Wirkungs kreis noch ausdehnen sollen. Staatsminister v. Könn eritz tritt der Ansicht der Deputa tion und des Mg. v. Thielau bei. Abg. Sccr. Bergmann: Zch halte dis Bibelgesellschaft ebenfalls für einen Privatvcrem zu einem mildthatigen Zwecke, obwohl die Staatsregierung ihr manche Vortheile zukommen läßt; da aber die Bibelgesellschaft besondere Statuten hat und eben nur einen Privatverem bildet, so glaube ich, daß Beschwer den über ihre Verwaltung oder ihre Maßregeln nicht durch die Stande an die Staatsregierung gebracht werden können, sondern an die'letztere unmittelbar zu richten sind, und ich trete daher der Deputation vollkommen bei. Abg. Roux: Selbst in dem Falle, wenn die Bibelgesell schaft eine öffentliche Anstalt wäre, würde es wirklich zu Unregel mäßigkeiten führen, wenn man der Deputation nicht beipflichten wollte, solche Beschwerden abzuweisen, daftrn sie nicht vorher dem Ministerialvorstande Vorgelegen haben. Abg. Axt: Ich will nicht über die Erklärung der Worte: Petition und Ncclamation, mit dem Abg. v. Lhielau rechten; allein wenn geäußert wurde, daß die Bibelgesellschaft ein Pri- vatverein und in dieser Hinsicht der Antrag nicht passend sei, so glaube ich doch, daß in Folge des Oberaufsichtörechtes die
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