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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Staatsregisrung aufmerksam gemacht werden könne, baß die Verwaltung eines Privatvcreins nicht so bestehe, wie sie ihrem Zwecke nach bestehen soll. Wenn die Staatsregierung gestattet, daß für die Bibelgesellschaft in den Kirchen öffentlich gesammelt wird, dann hat sie auch das Recht, darauf zu sehen, daß die Einkünfte dem Zwecke nach verwendet werden. Hierauf wird die Frage des Präsidenten: JstdieKarm mer mit der Deputation einverstanden, diese Eingabe als unge eignet abzuweisen? von 56 gegen eine Stimme bejaht. Wg. Runde begiebt sich nun auf die Rednerbühne, um als Referent den Bericht der 4. Deputation über die von Jo hanne Dorothee Mosch zu Borstendorf eingereichte Beschwerde wegen einer ihr zuerkannten Nachzahlung und Kostenabstattung in einer vormaligen Am'srügensache vorzulesen. Referent bemerkte, daß die 1. Kammer beschlossen Haber „diese Beschwerde zur Abhilfe in der von ihrer Deputation begut achteten Maße an das Ministerium der Finanzen abzugeben." Die diesseitige Deputation bat ihrGutachten dahin gestellt: „ daß jenem Beschlüsse der 1. Kammer durchgängig beizutreten sei." Die Sache wird sofort berathen und nachdem Niemand das Wort genommen hatte, die gestellte Frage: Ist die Kammer mit der Deputation einverstanden, dem Beschlüsse der 1. Kammer beizutreten? einstimmig bejaht. Es wird nunmehr der Bericht der 4. Deputation wegen der von der Amtslandschaft Nossen nachgesuchten Verwendung zu Bezahlung ihrer vom Jahre 1806 bis 1812 geleisteten Militair- lieferungen Pvm Abg. v. Wiesand als Referent zum Vor trag gebracht. In Berücksichtigung der Lage der Sache und da wegen der fraglichen Gegenstände die weitere Beschlußnahme der künftigen Ständeversammlung vorbehalten worden, hat die Deputation ihr Gutachten dahin abgegeben: „ daß diese Petition für jetzt auf z sich beruhen und die Amtslandschaft Nossen wegen ihrer Forde rung für gelieferte Pferde und Naturalien die Beschlußnahme der künftigen Standeversammlung abzuwarten habe." Die sofortige Berathung wird beschlossen, und ohne daß eine Diskussion stattsindet, die Frage : Tritt die Kammer der Deputation bei, die Petition dermalen bis zur nächsten Stän- deversammlung auf sich beruhen zu lassen? einstimmig mit Ja beantwortet. Ma» geht nun auf Vorlesung des Berichts der 4° Depu tation über die Beschwerde der zur Gerichtsvoigtei Schrrbitz gehörigen Gemeindeglieder, die Abforderung von Gerreibezkn- sen zum Behufs des Hunde- und Pfrrdesutters betr., über. Referent, Abg. Runde, verliest den Bericht, nach wel chem die Deputation der Ansicht ist, daß die Petenten, welche früher von einem hohen Ministerium mit ihrem Gesuch um Ver schonung mit der fraglichen Leistung abgewiesen worden, mrn- Mehro, nachdem inzwischen das Gesetz über Suspension der Zagdfrohnen und wegen Erlasses der Wolfsjaghdienstgelder er schienen ist, ihr Gesuch mit besserm Erfolge zu erneuern haben dürsten, und schlägt daher vor: „Die Petenten anzuweisen, sich vorerst mit ihrem Anträge anderweit an ein hohes Finanz ministerium zu wenden." Auch hierbei wird, ohne daß eine Erinnerung gemacht wird, sofort einstimmig der Deputation beigetreten. Endlich erfolgt noch die Verlesung des Berichtes der 4. De putation über das Gesuch mehrerer Brennerei-Besitzer im Erzge birge um Herabsetzung der Branntweinsteuer für die mit Land» wirthschast verbundenen Brauereien. Abg. Runde, als Referent, trägt den Bericht vor, wie folgt: Mehrere Brennereibesitzer im sächsischen Erzgebirge bean tragen in der vorliegenden Eingabe: „daß die Staatsregierung veranlaßt werde, mit der Krone Preußen aufs neue in' Unter handlungen zu treten, und eine Abänderung der wegen der ein- zuführenden Branntweinsteuer abgeschloßnen Vertrage in dem Maße zu bewirken, daß von denen in dem erzgcbirgischen Kreise befindlichen mit Landwirthschast verbundenen Brennereien statt 3Lhlr. I Gr. 6 Pf. auf den Eimer 50<> Branntwein nach Lralles nur die Halste dieses Betrages eingehoben, dabei auch die in der Verordnung vom 4. December 1833 nachgelassene Steuer-Fixa- lien auf mehlige Stoffe ausgedehnt, und hiernachst den Kauf leuten der Handel mit unabgezogenem Branntwein gänzlich un tersagt werde." Die Petenten motiviren diese Anträge zunächst durch Hinweisung auf den mit anderen Gegenden und nament lich mit dem niederen Lheil unseres Landes außer Vergleich stehenden weit geringeren Ertrag ihrer Felder an Früchten. Un ter weit höherem Productwnsaufwand wie dort erndeten sie auf gleichen Flachen, z. B. an Kartoffeln nur die Hälfte und diese von einer Beschaffenheit, welche eine weit geringere Ausbeute an Branntwein von ein und derselben Quamität gewahre. — Eine Folge davon sei, daß der Branntwein, welcher ihnen bei dessen Fabrikation inel. der Steuer pro Eimer 8 THIr. 13 Gr. zu stehen komme, von den Kaufleuten aus den niedern Gegenden und be sonders aus Preußen weit wohlfeiler bezogen, für 6 Thlr. aus geboten werde, und namentlich in den Städten Freiberg, Zscho pau und Marienberg auf Kosten der inländischen Production sehr starken Absatz im Einzelnen und Ganzen finde. — Wenn nun unter diesen Umstanden das Erzgebirge um so mehr leide, da hier die Kartoffeln, als die einzige Frucht, welche noch am besten ge deihe, sich in Massen nur auf diesem Weg versilbern, und auch die geringe Beschaffenheit des Getreides keine andere Art von Ver wendung übrig lasse, so steigere sich jener Nachtheil noch durch den Verlust des Futters, welchen die jetzt Mstehenden Brenne reien der Landwirthschast früher gewährt hatten, und wodurch es allein möglich sei, für ihre Felder den dortigen sehr bedeuten den Bedarf an Düngung aus ihren Wirthschaften aufzubringen. — Obschon ihnen nun allerdings von Seiten des hohen Ministe riums, auf denselben Antrag bereits die Resolution ertheilt wor den sei, daß die mit der Krone Preußen abgeschlossenen Verträge eine Berücksichtigung ihres Gesuchs nicht gestatteten, so erscheine ihnen die Sache doch von zu großer Wichtigkeit und die Fort dauer dieser Verhältnisse zu nachtheilig für die Wohlfarth eines großen Landestheiles, als daß sie unterlassen könnten, auch noch die 2. Kammer der Ständeversammlung mit der Bitte um Be vorwortung ihres Gesuchs zu behelligen. — Der unterzeichneten Deputation scheint dieser Antrag weder in materieller noch politi scher Beziehung zu einer solchen Bevorwortung geeignet. Zu nächst ist die Zeit, seit welcher der Zutritt zum Aollverbande er folgt ist, noch zu kurz, um mit Sicherheit beurtheilen zu können, ob die niederen Preise des ausländischen Branntweins nicht eine Folge der Vorrache sind, die muthmaßlich schon vor jenem Zeit punkte
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