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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Punkte theils von inländischen Brennereien angehäuft, thcils aus Preußen Unter Begünstigung der vormaligen Rückerstattung der Steuer eingeführt worden sind. Erst wenn die Einwirkung die ser Umstände und die Uebergangsperiode überhaupt aufgehört hat, erst wenn der inländische Brenner sich mit dem Ausländer in Hinsicht der besseren Betriebsamkeit des Geschäftes auf eine und dieselbe Stufe erhoben haben wird, kann das natürliche Werhältniß zwischen beiden eintreten, welches dem ersteren im mer den Vortheil des kürzeren Transportes sichert. Wollen aber die Petenten die mindere Produktivität des Erzgebirgischen Bodens in Gegenrechnung bringen, so berühren sie einen Gegen stand, der jedenfalls mehr der Grundsteuer als einer Gewerb steuer angehört, und dessen Berücksichtigung selbst in diesem con- ereten Falle um so unausführbarer sich darstellt, je schwieriger cs fallen möchte, in dem weiten Bezirk desZollverbandcs, alle die Culturabstufungen zu bezeichnen, auf welche eine solche Zu- und Abrechnung, begründet werden müßte. — Ohne ferner auf die Frage einzugchen, ob zu Erzielung des nöthigen Futters und Düngerbedarfs nur der Betrieb einer Brennerei führen könne, erscheinet endlich der Borwand derjetzigen hohen Maischsteuer von 3 Thlr. 1 Gr. 6 Pf. für dm Eimer Branntwein, welchen die Pe tenten als die Hauptursache bezeichnen, warum sie nicht mehr wie früher mit LenKaufleuten bei dem Verkauf des Branntweins in den Städten concurriren können, um so weniger zu erweisen, da sie fastsammtlich als ländliche Brenner, auch unter der früher» Accisverfassung bei Einbringung des Branutweins von den Dör fern in die Städte laut Accismandat vom 12. Juni 1824 schon ebenfalls 3 Lhlr. pro Eimer zu entrichten hatten, und wenigstens jetzt nicht dadurch an der Fortstellung ihrer Brennereien ver hindert werden können, daß diese Abgabenverhaltnisse zwischen Stadt und Land völlig gleich gestellt sind. — Eben so sehr wie der Antrag auf ein Verbietungsrecht gegen die Kaufleute,' mit unabgezogenem Branntwein zu handeln, allen Principien der Handelsfreiheit entgegen laufen würde, eben so unvereinbar endlich ist der Antrag auf anzustellende Unterhandlungen mit der Krone Preußen zum Behuf der von den Petenten erbetenen Be günstigung, da hier Verträge verändert werden müßten, deren einzelne Bestimmungen zu sehr in einander greifen, als daß sie ohne große Störung schon jetzt einzelne Remeduren gestatten kön nen. Wenn demnach das hohe Ministerium volle Veranlassung hakte, die Petenten schon aus diesem einfachen Grunde abschlag- lich zu bescheiden, so kann auch die unterzeichnete Deputation der Kammer nur Vorschlägen: „das vorliegende Gesuch, als zur Bevorwortung ungeeignet, abzuweisen." 'Abg. Heyn: In Bezug auf die von den Branntwein- Brennern im Erzgebirge eingereichte Petition um Verminderung der Branntweinsteuer, und darauf erstattete Deputations-Gut- l achten erlaube ich mir, zu bemerken, daß allerdings die Brannt» § Wein-Brenner im hohen Erzgebirge im großen Nachtheil gegen andere sind, weil das dort erbaute Material von schlechter Qua lität ist, mithin zwar die Quantität Maische zu versteuern ha ben, das Product aber in derselben Maße nicht daraus erzeu gen können, weshalb in dieser Gegend eine thunlicheVerminde rung dieser Steuer zu wünschen wäre. Die Kammer erklärt sich einstimmig mit dem Gutachten ihrer Deputation einverstanden. Darauf verliest Seer. Richter den ersten Lheil des heuti gen Protokolls, um einen Extrakt davon sofort an die 1. Kam mer abgeben zu können, und es findet derselbe die Genehmigung. Es wird nun gegen 3 Uhr die Sitzung geschloffen. Dreihundert«.zweku zwar,z,gsteöffentlicheSitzung der ersten Kammer, am 25. October 1834. Berathung mehrerer Deputationsbenchte. — Vortrag des König,. Dekret» vom 20. Oct., das Staatsdienergesetz detr. — Wahl derjenigen Deputation, welche dis zum Eintritte des nächsten Landtags das Criminalgesetzbuch zu be gutachten haben wird. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Es wird zuvörderst das vom Bürgermeister Ritterstädt über die gestrige und das vom Srcr. Hartz über die vorgestrige Abendsitzung aufgenom« mene Protokoll verlesen, beide von der Mmmer genehmiget und durch Graf von Vitzthum und von Minkwitz mit voll zogen. PrinzJohann bemerkt demnächst, daß sich die Kammer bei Gelegenheit der Berathung des Planes für die kirchlichen Mittel-Behörden aä Z. 2. in der vorgestrigen Sitzung den Vor behalt gemacht habe, auf den Vorschlag der Deputation wegen zu erbittender Vorlegung des Planes für Errichtung der Deka nate und der Anstandnahnie mit dessen Ausführung bis nach erfolgter ständischer Erklärung zurückzukommen. Dieser Vor behalt scheine indeß durch das Resultat der gestrigen Berathung über die Petitionen mehrerer Superintendenten seine Erledigung gefunden zu haben, und er trage daher darauf an: „Die Kammer möge sich durch Abstimmung dahin erklären, daß sie jenen Vorbehalt nunmehr wirklich für erledigt er kenne." Die Kammer giebt diese Erklärung bei gestellter Prags ein« stimmig ab. Auf der Registrande ist neu eingegangen r 1. u. 2) Zwei königl. Dekrete, von denen das eine die Wahl zweier Deputaten zur Berechnung mit der Aberlausitz, insonderheit wegen Uebernahme der Schulden derselben, das andere aber die ständische Erklärung wegen daß Staatsdiener- Gesetzcs betrifft. Bride sind gestern bereits vorgetragm und ist zugleich dar über resolvirt worden. 3) Ein Protocoüextract der 2. Kammer yom 23. Oet., nach welchem beschlossen worden ist, die vom 24. Oct. an eingehen den Petitionen und Beschwerden für jetzt ohne Erledigung zu lassen, solche vielmehr bis zur nächsten Standeversammlung lediglich zu asserviren. Die Kammer schließt sich diesem Beschlüsse ebenfalls hin sichtlich der bei ihr eingehenden Petitionen und Beschwerden an, und wird zugleich Seiten des Präsidenten bemerkt, daß ohnehin gar manche der schon früher angelangten Sachen unerledigt wür den bleiben müssen. — 4. und 5) Zwei andere Protokolle der 2. Kammer von 23. Oktober, welche die Wahl resp. der De- putation zurBerathung desCriminalgesetzbuchs und des Staats gerichtshofs betreffen. Sie sind zu den Acten zu nehmen, und werden die dießfallsigen Schriften zu erlassen sein. 6) ist ein Vor trag der ständischen Redactions-Deputation eingegangen, welcher s) die Veranstaltung wegen-portofreier Zusendung derLand- tagsacten an die Mitglieder der Standeversammlung, so weit 2
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