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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ponirt werde, sondern halte dafür, daß erst nach Abstimmung über das Deputatronsgutachten über den Antrag Sr. Königl. Hoheit berathen werben möge, worüber ich mich dann zu äußern mir vorbehalte. Den Vorschlag des Prinzen Johann findet man erst nach Durchgehung aller Vorschläge der Deputation, zur Abstimmung zu bringen, für zweckmäßig, und wendet sich nun zu^., der Direktion der Akademien. In Bezug auf den von der 2. Kammer beschlossenen An trag wegen baldiger Aufhebung der Generaldirection bemerkt v. Carlo witz: Ich muß mich für den Antrag der 2. Kammer verwenden, mit welchem, wie es scheint, der Herr Staatsminister v. Lindenau sich selbst einverstanden erklärt hat, indem zwar die in der Person eines Professors bestehende Di rektion fortzudauern hat, die Geschäfte der Generaldirection aber auf das Ministerium des Innern oder sonst irgend eine Stelle übergehen würden. Referent, Bürgermeister Neiche-Eisrnstuck: Im Ma teriellen scheint der geehrte Antragsteller ganz mit der Deputa tion einverstanden. Er scheint sich nur an der Benennung „Ge neraldirection" zu stoßen. Wir meinen damit nicht eine Ober aufsicht mit einem so unverhältmßmaßigen Aufwand, wie bis her, sondern fühlen nur das Bedürfniß, daß eine Centralauf sicht über diese Institute stets werde bestehen müssen.. Staatsminister v. Lindenau: Ich habe bei der in der 2. Kammer gemachten Aeußerung vorausgesetzt, daß die General- Direction der Akadcmieen mit der der Sammlungen in Verbin dung gesetzt werde. Gegenwärtig trifft dieß in der Person eines Ministers zusammen. Da sich indeß die Verhältnisse hierin an dern und sonach eine gemeinschaftliche Generaldirection beider Branchen nothweudig werden kann, halte ich den Vorschlag der Deputation ganz angemessen. Man erklärt sich hierauf einstimmig für die Bewilligung der 3820 Thlr. transitorisch, und mit 81 gegen 1 Stimme für den Antrag, die Regierung zu ersuchen, den Etat der Gette- raldirection ehemögiichst auf eine angemessene Weise zu ver mindern, Man gelangt nun zu V. den Bildungsanstalten selbst. Hierüber heißt es im Deputatronsberichte: Was nun insbesondere die Bildungsanstalten selbst, und zunächst a) die Akademie zu Dresden anbetrifft, worüber die Specialitätm in dem Bericht der jenseitigen Deputation Seite 12. und.13. ersichtlich sind, so hat die 2. Kammer 1) die für die Akademie zu Dresden postulirten 8,226 Thlr. bewilligt, dem nächst beschlossen, den Antrag zu stellen, daß 2) baldmöglichst eine zeitgemäße und zweckdienliche Reorganisation vorgenommm, 3) dabei auf eine .minder kostspielige, und den Kräften des Staats entsprechende Einrichtung Bedacht genommen, 4) auch die bis herige unsere Claffe nebst dem für selbige erforderlichen Aufwande bei der bevorstehenden neuen Organisation in Wegfall gebracht werde , und die Zöglinge nur darin ausgenommen werden sollen, wenn sie einen gewissen Grad von Fertigkeit im Zeichnen bereits besitzen, endlich 5) daß bei Reorganisation der Akademie auch auf die .Baukunst sorgfältige Rücksicht genommen werde. 6) Ne ber die im Buchet geforderte Summe war durch den Königl. Herrn Cpmmiffar noch später ein Postulat Aon 1,200 Thlr, zu Errichtung einer besonder» Baugewerkschule unter der Vor aussetzung, daß durch Herabsetzung eines Gehalts einer jetzt va kanten Lehrstelle bei der Akademie eine Ersparniß von ZOO Thlr. eintreten könne, gemacht worden. Die 2. Kammer trat dem Gutachten der Deputation bei, zwar jene Ersparniß nicht ein treten zu lassen, dagegen aber auch auf die Errichtung einer be- sondern Baugewerkschule nicht einzugehen. — In der Überzeu gung, daß, ohne den Zweck selbst zu gefährden, die ausreichen den Mittel nicht fehlen dürfen, empfehlen wir zu 1. den Beitritt zur Bewilligung der Summe von 8,226 Thlr. Zu 2.3.5. schei nen uns die Anträge der 2. Kammer nur sachgemäß und annehm bar, jedoch können wir den unbedingten Beitritt zu dem Antrag unter 3. nur unter der ausdrücklichen Erklärung anempfehlen, daß dadurch nicht dem Hauptzweck des Instituts entgegen getre ten werde. Auch vereinigen sich unsere Ansichten ganz mit de nen von der 2. Kammer ausgesprochenen, daß zu einer beson- dern Baugewerkschule ein so dringendes Bedürsniß nicht vor liege, um zu einer solchen eine besondere Bewilligung zu ma chen. — Zu 4. Dagegen scheint uns der auf Wegfall der untern Claffe der Kunstakademie gerichtete Antrag von nachtheiliger Einwirkung für das Institut selbst werden zu können. Die Gründe, welche in der den Kammern überreichten Schrift des Professor Hartmann gegen den Wegfall dieser Claffe (S. 21.) angeführt worden sind, namentlich der unverkennbar mächtige Einfluß, welchen gerade die erste Bildung auf die weitere mehr oder minder glückliche Ausbildung behauptet, veranlaßt uns, den Beitritt zu jenem Beschlüsse der 2. Kammer zu widerrathen. In Beziehung auf. den Punct «., die Akademie zu Dresden betreffend, hat v. Carlo witz folgenden Antrag eingereicht: „Es möge die Staatsregierung die Verminderung der Kosten der Akademien dadurch mit ermöglichen, daß von den bemitteltem Schülern ein Honorar erhoben, und zu den Staatskassen verwendet werde." Zur Unterstützung seines Antrags bemerkt v. Carlo witz: Es ist mir wahrlich eine unerklärliche Anomalie, daß der Unter richt auf den Kunstakademien unentgeldlich ertheilt wird, da doch etwas Aehnliches wohl bei keiner andern'Kunst noch Wis- stnschafl stattsindet, obwohl manche dieser letztem wichtiger er scheinen können, als die bildende Kunst. Diese Anomalie schadet aber offenbar, denn sie verleitet Manche, sich der bil denden Kunst ohne wahres Talent zu widmen, und räumt der Malerkunst eine Art von Suprematie ein. Ich würde aber nicht der Malerkunst, sondern der Poesie die Krone zugestehen, wenn ich nicht überhaupt alle Künste für gleichgeborne Schwe stern erkennen müßte. Einer, meinem Anträge entsprechenden Andeutung, hat man in der 2. Kammer die Bemerkung entge- gengestelll , daß es auch in den untexn und armem Claffen der Gesellschaft eminente Talente gebe, die man nicht durch pekuniäre Opfer unterdrücken müsse; allein das würde die Nothwendig- keit, alle Künste und Wissenschaften unentgeldlich zu lehren, her- heiführen und man darf nicht vergessen, daß hier unter 5. auch ein Postulat zur Unterstützung ärmerer Zöglinge der Akademien vorkommt. Die Deputation wird mir vielleicht einwenden, daß das, was ich vorschlage, schon in dem allgemeinen unter Nr. 3. po» ihr gemachten Anträge enthalten sei, allein ich sehe nicht ein, warum man es bei dem generellen Vorschläge auf Er sparungen bewenden lassen soll, wenn die Kammer Mittel kennt, dieses Ziel zu erreichen.
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