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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Steuerfonds zu legen sein, also der Oberlausitz nicht mit zu Gute gehen würde. Es verlangt über die Sache selbst Niemand zu sprechen, und es wird das Gutachten der Deputation nach Abtreten der Minister und erfolgtem Namensaufrufe mit 27 gegen I Stimme (Graf v. Vitzthum) bejahet. Ueber diesen Gegenstand wird das Protokoll sofort verlesen, von der Kammer genehmiget und durch Gr. v. Vitzthum und Bürgermeister Gottschald mit unterzeichnet. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung rst der Vor trag des allerhöchsten Dekrets vom20. l. M., daö Staatsdie- ner-Gesetz betr. Prinz Johann referirt über diesen Gegenstand mündlich und bemerkt, daff in drei Punkten Abänderungen der von den Ständen beliebten Fassungen verlangt würden. Der erste und wichtigste Punkt ist bei tz. 23., wo der zweite Theil des von den Ständen ange nommenen Zusatzes in der Maße abgeändert werden soll, daß ein nach erfolgtem condemnatorischen Urtel später für unschuldig erkannter Staatsdiener sein Wariegeld oder seine Pension von Zeit der Entsetzung an nachgezahlt erhalten soll. Der Referent, Prinz Johann, entwickelt die für und wider sprechenden Gründe, und erklärt sich die Kammer mit der verlangten Abänderung einhellig einverstanden. Die Regierung verlangt ferner, daß im , tz. 19. nach den Worten: „Ein Staatsdiener kann dem nach" die Worte eingeschaltet werden sollen: „abgesehen von den Fallen in §tz. 9. 20.23." und auch dieß findet unanime Ge nehmigung. Endlich sollen im tz. 27. (nicht wie im könkgl. Dekrete steht tz. 27 !>.) anstatt der Worte: „wenn ein Ministerium die Anstellungs-Behörde ist" die Worte gebraucht werden: „wenn ein Ministerium die Anstellungs- und Dienst-Behörde zugleich ist." Dieß entspricht ohnehin dem Sinne der Kammer, und tritt man daher auch dieser Abänderung bei. Endlich bemerkt nun noch Referent Prinz Johann, wie in dem königl. Dekrete die Gewährung der zu tztz. 6.19. 33. und 37. von den Ständen gemachten Anträge zugesagt worden sei. Dabei müsse er in dessen bemerken, daß die Zusage bei §. 19. in einigen Ausdrük- ken anders gefaßt sei, als der Antrag. Der Referent zeigt ge nau an, worin diese Verschiedenheit bestehe, und äußert, wie daraus hervorzugehen scheine, daß die Negierung, trotz der et was veränderten Fassung, doch ganz dasselbe zusichere, was gebeten worden sei. In dieser Überzeugung aber stehe er nicht an, der Kammer an Mathen, sich mit der ertheilten Zusiche rung befriedigt zu erklären. Dieß geschieht auch auf die deshalb gestellte Frage ein hellig. Den dritten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bil det die Beratdung über den Bericht der 4. Deputation, die Be schwerde des Gastwirths Johann Georg Dietrich zu Grumbach wegen der dem Gasthofs-Besitzer Friedrich Gottlob Linvner zu Pennrrich zu Transferirung seiner Gasthofsgerrchtigkeit auf ei nen an der Nossen-Dresdner Straße neu anzulegenden Gast hof ertheilten Concession betr. Bürgermeister Gottschaldist Referent. Das im dießfallsigen Bericht dargestellte Süchverhältm'ß ist bereits aus den Mittheilungen in Nr. 420. d. Bl. S. 4425. stg. bekannt, auf welche deshalb hier verwiesen wird. Die Deputation der 1. Kammer widerrath derselben, dem Beschlüsse der 2. Kammer: „daß es der hohen Staatsregierung gefallen möge, diese Concessionsangelegenheit einer nochmaligen Revision zu unterwerfen und nach Befinden die ertheilte erwei terte Concession dahin zu beschranken, wie dieß von Seiten der Landesregierung früher ausgesprochen worden", ihren Beifall zu schenken. Dagegen werdeU aber von ihr folgende 2 Anträge gestellt: ,,1) Die Kammer möge in Verein mit der 2. Kammer beschlie ßen, die Staatsregierung zu ersuchen, die Steuer-Verhält nisse der in Frage befangenen beiden Gasthöfe einer Revision zu unterwerfen, nach Befinden dem Beschwerdeführer daS Uebermaß abzunehmen und solches Lindnern zuzutheilen und 2) bei der Staatsregierung unter Beitritt der 2. Kammer daraus anzutragcn, daß die von Lindnern verwirkten Stra fen, dafern solches noch nicht geschehen, Leigetrieben werden." v. Deutlich: In Betreff des ersten Antrags bin ich mit dtt Deputation vollkommen einverstanden. Es bleibt etwas anderes jetzt nicht mehr übrig. Die Regierung hat von ihrem Rechte, Concession zu ertheilen und dieselbe zu erweitern, Ge brauch gemacht und Lindnern steht kein Recht irgend einer Art zu. Die Art und Weise, wie in dieser Sache verfahren oder viel mehr nicht verfahren ist, kann allerdings nichts weniger als eia Muster ausgestellt werden; auf diesem Wege berauben sich die Behörden selbst ihres Ansehns; doch dieß gehört der Geschichte an und erhält schon durch diese Verhandlung in den Kammern seine gehörige Rüge. Was aber den zweiten Antrag der De putation betrifft, daß die von Lindner verwirkten Strafen bei getrieben werden sollten, so ist im Bericht nur eine erwähnt, ge gen welche Lindner aber Vorstellung gethan hat und die auch nicht pure auserlegt, sondern gegen welche ein Nachweis gestat tet war und da Lindnern nun darauf die Concession erweitert wurde,, so kann von einer Beitreibung derselben nicht die Rede sein. Die übrigen frühem an Lindner erlassenen Jnjuncte sind aber, nach dem Deputationsgutachten, ohne Gtrafauflegen er lassen worden , also weiß ich nicht, welche Strafen gemeint, sind. Referent, Bürgermeister Gottfchald: Es wurde der Deputation allerdings nicht recht klar, welche Strafe Lindner verwirkt und noch zu bezahlen habe, allein der Antrag schien ihr deshalb jedenfalls nöthig, um die Mißbilligung gegen Lindners Verfahren auch auf diese Weise auszusprechen. 0. Heinroth: Er müsse sich das Wort erbitten, nicht um als Sachverständiger, sondern als ein unbefangener und vom
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