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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Rechtsgefühl erfüllter Laie zu sprechen, müsse daher offen be kennen, sich mit der Ansicht der Deputation durchaus nicht ver einigen zu können, sondern für den Beschluß der 2. Kammer zu stimmen. Er zeigt, um dieß zu motiviren, zuerst auö dem faktischen Gange der Sache, wie Lindner allen Anordnungen und Verboten der hohem und höchsten Behörden Trotz geboten hat und bemerkt, daß man eine solche freche Verhöhnung obrig keitlicher Befehle auf keine Weise dadurch begünstigen dürfe, daß der Zweck der Renitenten erreicht werde. Deshalb könne er denn auch die neueste vom Ministers in der Sache ertheilte Entscheidung nicht billigen, zumal da sie zum Theil mit auf der irrigen Voraussetzung beruhe» als'habe Dietrich neun Lahre lang zu den Anmaßungen Lindners geschwiegen, wäh rend doch dieser, wie der Bericht zeige, Lindnern unablässig pri vatim daran erinnert habe, ihn nicht widerrechtlich in seinem Gewerbe zu turbiren. — Was die von der Deputation zur Un terstützung ihres Antrags angeführten Gründe anlange, so sei er, in soweit sie zu Gunsten Dietrichs sprächen, mit ihnen ein verstanden ; dagegen müsse er die Richtigkeit derjenigen bezwei feln , welche die Deputation gegenDietrichs Verlangen an führe, denn wenn gesagt werde, daß ja die Regierung selbst dem Anführen, nach welchem Lindners Concession als erschlichen zu betrachten sei, keinen Werth beigelegt habe, so müsse er eben dieses letztere bedauern. Räume er demnächst auch ein, daß Dietrichen kein Verbietungsrecht zustehe, so müsse er doch be merken, daß es nicht hierauf, sondern auf die Aufrechthaltung eines obrigkeitlichen Befehls angtkommen sei, und wenn die Deputation auf die Lindnern am Ende doch ertheilte Concession Bezug nehme, so müsse er eben beklagen, daß solche, des frü hem ausdrücklichen Verbots ungeachtet, Habe ertheilt werden können und wollen. Seer. v. Zedtwitz: Die von dem geehrten Sprecher auf gestellte Ansicht verrücke ganz den richtigen Stand der Sache. Dietrichen habe kein Verbietungsrecht zugestandm, auf ihn komme also nichts an, und da es der Regierung gefallen habe, Lindnern die gewünschte Concession zu crtheilen, so habe die Deputation sich hierbei beruhigen zu müssen geglaubt und nichts weiter thun können, als auf Dietrichs billige Erleichterung hin sichtlich der Abgaben anzutragen. Amtshauptmann v. Welck: Was die Deputation kn der ersten Halste ihres Berichts aufgestellt, stimme er bei, nicht aber dem von ihr im zweiten Theile Aufgesührten. Man müsse die Sache aus einem doppelten Gesichtspunkte betrachten. Anlan gend Dietrichen, so habe man denselben freilich Seiten der Be hörde selbst knducirt, da man ihn und andere benachbarte Gast hofsbesitzer über Lindners Ansicht an der Straße zu bauen ge hört, sodann aber auf den Widerspruch nicht geachtet habe. Indessen gestehe Dietrich selbst zu , daß ihm kein Verbirtungs- recht zukomme und so sei auf ihn weiter keine Rücksicht zu neh men. Allein eine höhere Rücksicht trete gebieterisch ein. Lind ner habe nämlich alle Anordnungen stech hinterzogen und man müsse die Schwäche aufrichtig bedauern, die solches möglich ge ¬ macht habe. Die Verhältnisse, welche es anfangs zweckmäßig erscheinen ließen, Lindnern nur eine beschrankte Concession zu ertheilen, hätten sich später nicht geändert und deshalb fei e§ sehr zu beklagen, daß er dennoch seinen Zweck erreicht habe. Das wichtigste Interesse der Regierung bestehe darin, ihren Befehlen Folge zu verschaffen und wenn dieß nicht geschehe, würde freilich die Lage der llnterbehörden sehr schwierig. Ihm scheine die vorliegende Sache sehr einfach. Die Regierung habe Lindnern Concession unter der Bedingung gewisser Beschrän kungen ertheilt. Lindner habe diese Bedingungen nicht erfüllt und so rechtfertige es sich, daß man ihm die Concession wieder nehme. Demnach gehe sein Antrag dahin: „man möge die Regierung ersuchen, Lindnern um des Beispiels willen dir er- theiltr Concession wieder zu nehmen." Dieß wird hinreichend unterstützt. v. Polenz: Dieser Antrag scheine ihm. ganz geeignet, das Gefühl der Indignation auszusprechen, welches die Kam mern bei der vorliegenden Angelegenheit habe ergreifen müssen. Die Anträge der Deputation würden kaum einen Erfolg haben, denn hinsichtlich der Steuermoderation sei Dietrich bereits an das Finanzministerium verwiesen, und Strafen würden von Lind nern wahrscheinlich nicht beizutrcibm sein. Referent, Bürgermeister Gottschald verspricht sich von dem vom Amtshauptmann v. Welck gestellten Antrag keinen Er folg, indem sich die Regierung wohl kaum werde entschließen können,. eine einmal ertheilte Concession zurück zu nehmen. Geheimer Regierungsrath O. Merbach: Bei dem An träge des Amtshauptmann v. Welck komme es wohl zunächst darauf an, zu wissen, in welcher Maße er die ertheilte Conces« sr'on zurückgenommen zu sehen wünsche. Soll sich die Revocae tion auch auf die Bewirthung der die Noßner Straße bereisenden Personen erstrecken, so sei dieß ganz unthunlich, da Lindner in solcher Hinsicht keinen Fehler begangen, man ihm auch die Er- laubniß zum Anbau an der Noßner Straße als Aequivalent für den ihm durch Verlegung der Chaussee zugefügten Schaden er- theilt habe. - Wolle man aber darauf dringen, den jetzt nach beiden Straßen sich öffnenden Gasthof von einer Seite zu ver mauern', so würde dieß ein Verfahren sein, was nicht mit Un recht zu einer policeilichen Anecdote Veranlassung geben dürfte. Weniger Bedenken würde allerdings gegen den Antrag der De putation obwalten, allein auch dieser könnte zu keinem Resultate führen. Denn so wenig er auch berufen sei, das im Jahre 1818 befolgte Verfahren zu rechtfertigen, so werde man sich doch gewiß überzeugen, daß es die Nothwendigkeit erfordere, eine Einrichtung nicht zu stören, die, wenn auch clauässckue, doch unter Connivenz der BethMgten zur Bequemlichkeit des reisenden Publikums so lange bestanden habe. Prinz Johann: Es scheine ihm, daß auch die Kammer auf die Frage, ob Lindner seine Concession erschlichen habe, kei nen Werth legen könne, da sie von der Regierung ebenfalls übergangen worden sei. Ein andere Frage sei die, ob die Re gierung die Concession hätte crtheilen sollen. Er seiner Seits
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