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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Protokoll über die letzte wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. Iob und Flach mitunterzeichnet. Die Registrande enthalt: I) Extract des Protokolls der I. Kammer vom 23. Oct. 1834, die Berathung über den Gesetzentwurfwegen Organisation der kirchlichen Mittel-Behörden betr.; zur 1. Deputation. 2) Extract des Protokolls der 1. Kammer vom 25. Oct. 1834, die Wahl derjenigen Deputation, welche bis zum Eintritt des nächsten Landtages, das Criminalgesetzbuch zu begutachten ha ben wird; ward vorgelesen und darauf beschlossen: zu den Ac ten. 3) Die Syndiken der Kirchfahrt zu Leubrn beschweren sich unterm 26. Oct. 1834 über die stiftungSwidrige Verwendung der dasigen Pfarrsubstitutenwohnung und bitten um Abstellung dieser Beschwerde; bis zur nächsten Standeversammlung zu asserviren. 4) Die 4. Deputation der 2. Kammer zeigt unterm 25. Oct. 1834 an, daß sie die Beschwerde der Erbzinshäusler zu Porschendorf, Georg Friedrich Lange und Consorren abzuweisen erachtet habe, weil nicht nur die Beschwerde ungegründet ist, sondern auch die Beschwerdeführer den nach tz. 111. der Verfas- sungsmkunde vorgeschriebenen verfassungsmäßigen Weg nicht eingeschlagen haben. — Es wird beschlossen, diese Anzeige ass Beilage zum Protokoll zu nehmen. 5) Bericht der 4. Depu tation der 2, Kammer, den 22. Oct. 1834, über die Beschwerde der Dorfschaftendes Amtes Mutzschen; zum Verlesen auf die Ta gesordnung. 6) Höchstes Decret vom 25. Oct. 1834, eine Stelle des Gesetzentwurfs hinsichtlich der Ehen unter Personen evangeli schen und katholischrnMaubensbekenntniffes und der religiösen Er- ziehungdervon solchen verschiedenen Conftssionen erzeugten Kin der betx.; zur 1. Deputat. 7) Bericht der 2. Deputat, der 2. Kam mer, den 27. Oct. 1834, über den Beitrag der alterbländischen Rittergüter zu den in den ständischen Schriften vom 20. Juni 1830 und 22. Juni 1831 zu außerordentlichen Staatsbedürf- nissen aus dem alten Steuerfonds bewilligten Summen; zum Verlesen und auf eine Tagesordnung. 8) Der König!. Baier- sche Secretair und erste landstandische Stenograph Hr. Gabels berger, überreichte ein Exemplar seiner „Anleitung zur deut schen Redezeichenkunst oder Stenographie München 1834" zur Hinterlegung im Archiv. In Betreff dieses letzten Gegenstandes äußert der Prasident: Das Schreiben ist an die Stände gerichtet, abex es ist mir von dem Stenographen, welcher gegenwärtig in her 2. Kammer beschäftigt ist, übergeben worden, und da her habe ich es in der Registrande eintragen lassen. Der Ver fasser hat/ich durch dieses Werk sehr verdient gemacht, indem xxfürdied rutsche Sprache, rücksichtlich deren ausländische Sy steme sich nicht bewährt haben, ein neues stenographisches System erfunden hat, welches in dem übergebenen Werke mit außeror dentlichem Fleiß und Gründlichkeit ausgearbeitet worden ist, und durch dessen Anwendung der hier anwesende Stenograph sehr nützliche Dienste geleistet hat. Es läßt sich wohl erwarten, daß die Stenographie nach dem Systeme des Secr. Gabelsber ger in Sachsen immer mehr Eingang finden und nam-ntlich für eine Menge Zweige der Staatsverwaltung, wo schriftliche Corn» munication statt findet, sehr vorzügliche Dienste leisten wird. Abg. Sachße: Mir scheint, daß in Bezug auf diese Ein gabe dem Verfasser dieses Werks die Anerkennung von Seiten der Kammer ausgesprochen werden sollte. Der Präsident: Ich glaube allerdings, daß das in der Sache selbst liegt, daß von Seiten des Direktoriums Dank für die Einsendung dieser Schrift dem Verfasser zu erkennen gege, den werde. Hierauf zeigt der Präsident noch an, daß über die beim Landtagsschlusse am 30. des laufenden Monats zu beobachtende Form, Mittheilung des königl. Oberhofmarschallamtes nebst ein.-.u Schreiben des Hrn. Oberhofmarschalls v. Ncitzenstein ein gegangen sek. Zugleich theilt er den Inhalt der beiden mit. Abg. a. d. Winkel reftrkrt nun über den Antrag des Prä sidenten wegen der Gehaltszulagen der Feldwebel und Wacht meister. Er bemerkt, daß die 1. Kammer mit dem Beschlüsse der 2. Kammer übereinstimme, und verliest deshalb die ständisch« Schrift, womit sich die Kammer einverstanden erklärt. Abg. Eisen stuck, als Mitglied der 1. Deputation, refe- rirt über das allerhöchste Decret vom 25. Oct. d. I., die Ehen zwischen Personen evangelischen und katholischen Glaubens und die religiöse Erziehung der in solchen Ehen erzeugten Kinder be treffend. Im Namen der Deputation stellt derselbe, unter Entwicke lung der dafür sprechenden Gründe, daS Gutachten dahin, daß der Zufatzparagraph 16 b. in der von den Kammern angenom menen Fassung auf folgende Weife, dem vorbemerkten allerhöch sten Decrete gemäß, verändert werde. Der §. würde nämlich beginnen: „Ist ein solcher Vertrag jedoch nicht vorhanden und kann solchen Kindern rc.," weiter unten aber anstatt der Worte: „Gesetz oder Vertrag vorschreibt", bloß diese: „das Gesetz vor schreibt," gesetzt und endlich weiterhin die Worte: „oder durch Vertrag" gänzlich hinweggelassen werden. Sonach würde dem allerhöchsten Dekrete beizutreten sein. Die Kammes war mit diesem Gutachten einstrmmig ein verstanden. Abg. Eisenstuck referirt nun ebenfalls über das allerhöchste Decret vom 20. d. Mts., das Staatsdienergesetz betr., und Len deßfqllsigen Pr.otocolftxtract der 1. Kammer vom 25sten die ses. Dir besage dieses allerhöchsten Dekrets beantragten Ab änderungen sind folgende: Bei tz. 23, soll der zweite Theil des von den Ständen an genommenen Zusatzes in der Maße abgeändert werden: „daß ein nach erfolgtem condemnatorischen Urtel später für unschuldig erkannter Staatsdkener sein Martegeld oder sein« Pension vyn Zeit der Entsetzung an nachgezahlt erhalten solle." (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G Teubnerla Dresden.' ÄerqytwoMiche Redaktion Gretschel.
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