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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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M 536. Außerordentliche Beilage zur -Leipziger Zeituug. Dresden, Dienstags, den 25. November 1834. Nachrichten vom Laadrage. Dreihundert sieben u. vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 27. October 1834. (Beschluß.) Vortrag mehrerer ständischen Schriften. — Werathung mehrerer Dcputati- onsberichte. Ferner ist in §. 19. nach den Morten: „Ein Staatsdiener kann demnach" cinzuschaltcn:„abgesehen von den Fällen in ßß. 9.20. 23." Endlich sollen in tz. 27. (nicht tz. 27.b.) anstatt der Worte „wenn ein Ministerium die Anstellmigs - Behörde ist", folgende Worte gebraucht werden: „wenn ein Ministerium die Anstel- lungs- und Dienstbehörde zugleich ist-" Alle diese Veränderungen wurden von der Kammer ein stimmig genehmiget. Endlich kam in Erwägung, daß die in dem allerhöchsten Decrete zu den §Z. 6. 19. 33. und 37. enthaltene Zusicherung der Gewährung der ständischen Anträge, wie auch die 1. Kam mer gefunden, dm Wünschen der Kammern nicht unangemessen erscheine und mit dieser Ansicht der Deputation erklärte sich die Kammer auf deßfalls gestellte Frage einhellig einver standen. Da sonach mit der 1. Kammer vollkommmS Einverständmß vorhanden ist, so soll hiervon die letztere durch Protocollextract in Kenntmß gesetzt werden. ' - Ferner trug Abg. Eisenstrick weiter den Entwurf der ständischen Schrift auf das Decrct vom 4. Nctober d. Z., die Schlachtsteuer betr., vor, und sie erhielt einstimmige Ge nehmigung. Derselbe Referent trug die entworfene Schrift auf das De kret vom 3. Oct. d.I. wegen beschleunigten Erscheinens von Ge setzbüchern der Kammer vor. Sie genehmigte solche ein stimmig. Hierauf trug Abg. Richter (aus Zwickau), als Mitglied der 3. Deputation, die entworfene ständische Schrift, mehrere Petitionen der Eisenwerks- und Vitriolhüttenbesitzer Lattermann und Consorten detr., nebst Beilage vor, und beides erhielt die einstimmige Genehmigung der Kammer. Ferner gelangte durch den Referenten, Abg. Axt, die ent worfene ständische Schrift, die EidcÄeistung der katholischen Geistlichkeit in der Oberlausitz auf die Berfafsimgsmkunde öetr., nebst der die Motiven enthaltenden Beilage in Vortrag. Beides erhielt einstimmige Genehmigung. Nachdem das Protokoll über diese Verhandlungen sofort verlesen, genehmigt und durch die Abgg- Flach und Job mit unterzeichnet worden war, wird zur Tagesordnung geschritten, welche mehrere Gegenstände befaßte. Der erste bezog sich auf das Verlesen des Berichts der 4. Deputation, die von der protestantischen Geistlichkeit zu Dres den überreichte Beschwerde über einige Aeußerungen des Abg. Richter aus Zwickau und des Bischof Mauermann, nach Maß gabe der in Nr. 471. und 489. d. Bl. enthaltenen Landtagsnach richten betreffend. Abg. v.ThielauträgtdenBerichtvor, wiefolgt: Die Petenten beschweren sich darüber, daß der Abg. Nich- s ter aus Zwickau Inhalts der vorgedachtenLandtagsnachrichten .ge äußert habe: „Wer das Schulwesen genauer beobachtet, wird fin den, Daß nach der bisherigen Einrichtung , wornach die Kinder bis zum 14. Jahre in der Schule bleiben sollen, wenn sie si ch nicht durch Geld bei der Geistlichkeit von dieser Ver bindlichkeit losmachen können, gar manche Kinder die Zeit in der Schule unnütz zubrachten." Desgleichen habe her Bischof Mauer mann laut der erwähnten Landtagsnachrichten geäußert: „In der protestantischen Kirche werden mitunter Kinder, zumal wenn es Knaben sind, umsonst getauft." Beide Aeußerungen ent hielten unerwiesene Beschuldigungen, und waren die protestantische Geistlichkeit im Allgemeinen ein gehässiges Licht zu werfen, um ihrer amtlichen Stellung und Wirksamkeit Eintrag zu thun. Da nun diese Aeußerungen r'n den beiden Kam mern weder Erwiederung noch Widerlegung gefunden, mithin aus der Mitte der Ständeversammlung ungerügt ins Publicum gsganZ?» wären, so sahen Petenten sich zu dem Gesuche gedrun gen: „Eine hohe Ständeversammlung wolle auf irgend eine Weise die geeignete Verfügung treffen, daß die oben gedach ten öffentlichen Beschuldigungen der evangelischen Geistlichkeit Sachsens vor dem Publicum ins rechte Licht gestellt, und mög- ! liehst unschädlich für ihre Amtsführung gemacht werden." Was nun zuvörderst Vie angebliche Aeußerung des Bischofs Mauer mann anbelangr, so hat die 2. Kammer, da die Protokolle der 1. Kammcr solche nicht enthalten, davon keine Kenntniß und ge hört deren besondere Widerlegung überhaupt nicht zu dem Wir kungskreise der 2. Kammer. — So viel demnächst die vorgeblich von dem Abgeordneten Hm. Richter aus Zwickau gethane Aeuße rung anbetrifft, so ist selbige ebenfalls in dem Protokolle der 2. Kammer nicht enthalten, und selbst wenn dieselbe darinnen ent halten wäre, so hat dem gedachten Abgeordneten unbestritten daS Recht zugestanden, seine Ansicht frei zu äußern. — Halten die Petenten die in Rede stehende Aeußerung für unbegründet, so steht cs denselben frei, in den öffentlichen Blättern oder auf eine sonstige zweckmäßige Weise sich dagegen zu verwahren. Denn so wenig überhaupt erwartet werden kann, daß eine jede bei den Debatten in der Kammer vorfallende Aeußerung eines Ab geordneten jedesmal widerlegt werde, eben so wenig gehört cs zu dem Wirkungskreise der Kammer, nach geschloffener Debatte über einen Gegenstand, denselben wieder aufzunehmen, oder Verfügung Zu treffen, daß eine vermeinte Beschuldigung vor dem
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