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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Publicum ins rechte Licht gestellt und möglichst unschädlich ge macht werde. Die unterzeichnete Deputation stellt daher ihr Gutachten dahin: daß die Petition als ungeeignet zu betrachten und Peten ten solches zu erkennen zu geben sei. Es wird die Berathung sofort beschlossen. Abg. Rich ter (aus Zwickau): Nur mit sehr wenigen Wor ten will ich mir erlauben, einige rechtfertigende Aeußerungen über das vorzubringen, worüber die protestantische Geistlichkeit bei der Ständeversammlung eine Klage gegen mich vorgebracht hat. Was zunächst den Antrag der protestantischen Geistlichkeit selbst anlangt, nämlich den, daß sie wünscht, es möchten meine Aeu ßerungen in das rechte Licht gestellt werden, so glaube ich, hat sie es genug schon gethan, indem sie Beschwerde darüber erhoben hat. Um die Aeußerung, welche ich gemacht habe, ins rechte Licht zu stellen, konnte sie nichts Besseres thun, als meine Aeu- ßerung-rnit der des Bischof Mauermann zusammenzustellen. Ich glaube, es stellt sich sofort ins rechte Licht, wenn die prote stantische Geistlichkeit mich darüber verklagt, weil ich sagte, sie tbue nich ts ohne Geld, und den Bischof Mauermann, weil die ser sagt, sie thue etwas ohne Geld. Dieser Contrast stellt die Sache so ins klare Licht, daß ich gar nickt Ursache habe, weiter darüber zu reden. Wenn ich nun am Schlüsse des Landtages wieder als Beklagter von Seiten der protestantischen Geistlichkeit dastehe, so kann mich das nicht wundern. Durchgehe ich aber den ganzen Landtag, so glaube ich meinem Gewissen, daß ich so gut dieser Klage überbobcn werden könne, wie mancher andern uochMehr, ich glaube mich mit Vertrauen in die Arme der Kammer werfen zu dürfen, mit der Hoffnung, daß sie dieselben wohlwollenden Rücksichten, welche sie mir im Anfänge des Landtages bewiesen hat, auch am Schluffe des Landtags mir zu beweisen kein Bedenken tragen wird. Es nimmt Niemand in dieser Sache weiter das Wort, und es wird auch die Frage des Präsidenten: Erklartsich die Kammer mit der Deputa tion einverstanden, die Petition als ungegründet abzuweisen? einstimmig bejaht. Der 2. Gegenstand der heutigen Tagesordnung betrifft das Verlesen des anderweiten Berichtes der 3. Deputation, wegen der Revision der Ofsicierspatente. Referent, Aög° Secr. Bergmann, verliest den Bericht, welcher des Inhalts ist: lieber den Antrag des Abg. Eisenstuck vom 8. August vori gen Jahres, daß eine Hobe Staatsregierung zu ersuchen sei: „der Stänbeversammlung das Ergebm'ß der in dem allerhöchsten De crete vom 16. August 1831 zugesicherte Revision der Ofsicierpa- ' tente mitzutheilenerstattete die dritte Deputation bereits un- term 24. August 1833 Bericht an die Kammer, in welchem sie von Antrag bevorwortete und es trat auch die Kammer diesem Anträge bei. Ein gleiches hatte die dritte Deputation der ersten Kammer, an welche dis Sache abgegeben worden war, in ihrem Berichte vom 11. Dctvber 1833 vorgeschlagen, als aber derselbe in der Sitzung der ersten Kammer am 23. desselben Monats zum Vortrag gelangte, bemerkte der Referent, daß der Herr Kriegs minister, in Folge mit ihm gepflogener Communicationüber den Gegenstand nähere Auskunft bereits ertheilt habe. Sie bestand darin, daß eine hohe Staatsregierung sich die Form der Dfsicier- patente in andern deutschen Staaten habe mittheilen lassen und aus denselben ersehen habe, daß selbige auemyäwrn mu der rii Sachsen eingeführten im wesentlichen übereinstimme. Auch in ihnen sei nämlich „ nur von der Treue gegen den Regenten und dessen Haus die Rede, ohne daß des Vaterlandes besondere Er wähnung geschehe." Die Staatsregkerung habe bei diesen Ergeb nissen nicht für erforderlich geachtet, zur Zeit eine Abänderung in den Ofsicierpatenten zu verfügen, habe jedoch, was in den andern deutschen Staaten nicht geschehe, in den Militaircid, wie solcher nach dem Dienstreglement vom 8. April 1833 Abschnitt 1. Cap. 11. §.76. enthalten ist, die Beobachtung der Gesetze aus drücklich mit aulnehmen lassen, und glaube daher, daß dieseSache hierdurch für erlediget angesehen werden könne. Die erste Kam mer war ebenfalls geneigt, sich dieser Ansicht anzuschließen, faßte jedoch, weil der Antrag von der zweiten Kammer ausgegangen und die Auskunft über das Materielle erst während der Discus- sion in der ersten Kammer ertheilt worden war, den Beschluß: „der zweiten Kammer beizutrelen, jedoch nur für den Fall, daß diese nicht selbst die Sache für erlediget, durch die geschehenen Mittheilungen zu erachten befinden sollte." Die unterzeichnete Deputation hielt sich bei dieser formellen-Wendung, die dieSache genommen hatte, für verpflichtet, nunmehro ebenfalls mit dem Kriegsministcrium in Communication zu treten, worauf auch ihr durch den Hrn. Staatsminister v. Zezschwitz Vie Formulare der Officierspatente von Preußen, Baiern, Würtemderg, Han nover, Kurhefsen, Großherzoglhum Baden und Großherzog- thum Hessen mirgetheilt wurden. Aus ihnen bestätiget sich das obige Anfuhren, daß nämlich weder in dem einen, noch in dem andern und namentlich auch nicht in den constitutivncllen Staa ten eine Beziehung auf die Constitution, oder auf Gesetze, oder auf das Vaterland enthalten, sondern der Ofsicur lediglich auf die Treue gegen den Regenten und dessen Haus, in einigen auch auf das, was Ehre, Tapferkeit und Standeöpsticht gebietet, ver wiesen ist. Vergleicht man hiermit das im Königreich Sachsen eingeführte Formular, so enthält es gegen jene Patente keinen wesentlichen Unterschied, sondern erscheint nur in Hinsicht auf die Fassung allerdings etwas veraltet. Die oben ungezogene Stelle des jetzigen Dienstregkcments aber lautet wörtlich folgen dermaßen : Z. 76. Die Verpflichtung ist diejenige Handlung, wo der in den Solvatenstand Eintretende sich durch einen Eid verbind lich macht, dem Könige und dem Vaterlande treu zu dienen, bei vorkommender Gelegenheit Gut und Leben willig zum Opfer darzubringen, so wie überhaupt den Vorschriften der Krregsartikel unverbrüchlich nachzukommen. Die Eidesformel ist: Ich schwöre zu Gott diesen leiblichen Eid, daß ich Sr. Maje stät dem Könige K. von Sachsen während meiner Dienst zeit in Höchst dessen Armee treu dienen, den Gesetzen und ins besondere den Krkegsartikeln genau nachleben und mich stets als ein treuer, gehorsamer, tapferer und ehrliebender Soldat verhalten will. So wahr mir Gott helfe durch Jesum Chri stum unfern Erlöser. Amen! Der Herr Staatsminister v. Zezschwitz machte der Deputa tion in den Sitzungen, in denen derselbe gegenwärtig war, be merklich, daß, so wie bei Anstellung der Civilstcmtsdiener die Ausfertigung der Bestallungen lediglich der Regierung überlassen sei, solches auch hinsichtlich des Mikitairs und der Ofsiciers der Regierung und dem Staalsoberhaupte anheim gestellt bleiben müsse, vorausgesetzt, daß in die Patente nichts ausgenommen werde, was der Verfassung entgegen sei, und etwas dergleichen finde sich auch in den jetzigen Patenten nicht. Da bei der de§- fallsigen Discusfivn sich die Frage erneuerte, ob nicht in dem
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