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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6049 lkch sei, ohne ein Spiel mit den Eiden zu treiben. So lange der Soldat auf die Kriegsartikel beeidigt wird, ist es nicht mög lich, ihn auf die Verfassung zu beeiden. Mir scheint, daß in konstitutionellen, wie in absolut monarchischen Staaten das Princip bleiben muß, nicht einen Eid zu verlangen, wo er nicht möglich H, oder man würde einen Meineid Hervorrufen. Wenn der Soldat darüber mtheilen soll, ob die Befehle, welch« er erhält, verfassungsmäßig find oder nicht, so frage ich, ob das möglich ist? Wo würde das hinführen? Es würde die Sub ordination gar nicht mehr auszuführcw sein; der eine würde Etwas für verfassungsmäßig halten, der andere nicht; denn wir haben ja selbst in dieser Kammer darüber discurirt, ob Et was verfassungsmäßig sei oder nicht? Mir scheint dann der Zweck des Militairs gänzlich verfehlt zu werden, und ich kann mich daher nur der Ansicht der Deputation anschlicßen. Abg. Eisenstuck: Ich muß nur bemerken, daß die Dis kussion sich mit etwas beschäftigt, was gar nicht in meinem An träge liegt. Die Abgg. Haußner und v. Lhielau reden von ei nem Gegenstände, der in meinem Anträge nicht zu finden ist; ich habe mich im Gegenlheil in der.Kammer dahin ausgespro chen, daß man nicht verlangt habe, daß die Armee auf die Constitution beeidet werden soll. Davon ist aber jetzt keine Rede und ich halte die Diskussion darüber für eine unnöthige und nicht bisher gehörige. Allerdings würde ich da der Deputa tion verpflichten, daß es eine Abänderung der Constitution wäre; denn es ist allerdings dieser Gegenstand bei der Verhand lung über die Verfassungsmkunde in Frage gewesen, aber der Verlauf ist der: Man hat sich die Frage gestellt, ob die Armee den Constüutionseid zu leisten habe? Man ist jedoch rücksicht lich mancher Momente, welche geltend gemacht wurden, davon abgegangcn und es ist also davon keine Rede, es ist wirklich ein Streit, der gar nicht streitbar ist, sondern die Sache ist die: Als man davon abging, kamen die Dfsicierspatente mit zur! Sprache, und da konnte man nicht umhin, die sächsischen Of- sicicrspatente für veraltet zu hakten und ich würde beklagen, wenn alle deutschen Dfsicierspatente so lauten würden ; denn sie stammen aus dem 16. Jahrhundert und ich gestehe, cs wäre sehr leicht möglich, diesen Patenten eine Form zu geben, die den Verhältnissen der Zeit angemessen ist, und ich begreift nicht, warum man es nicht wünschenswert!) hält, daß ein solches Pa tent in der Kammer vorgelcscn wird. Wenn man so fest bei dieser Fassung beharrt, daß man alle Revisionen überflüssig hält, so muß ich das bedenklich halten und cs regt sich in mir k ich nicht beistimmen; und ich wiederhole es, die Kammer möge ein solches Officierspatcnt einsehen, um sich zu überzeugen. Andere Staaten brauchen uns kein Vorbild zu sein; wir sind ohnedieß gewöhnlich nicht die ersten, aber cs wäre nichts so au« ßerordentlich Großes, wenn wir die ersten waren, die ein gutes Officierspatcnt machten. Staatsminister v. Zezschwitz giebt zu bedenken, daß die Hauptsache der Eid, die Patente oder Anstellungsdccrete aber nur Nebensache wären und in dem Eide die Sicherheit für den Staat liege, mithin dabei wohl Beruhigung zu fassen sein dürste. Abg. v. Thielau: Auf bas, was der Abg. Eisenstuck be merkt hat, habe ich nur zu entgegnen, daß in dem Deputations bericht von dem Eide die Rede ist und daß ich mich also darauf beziehen konnte. Abg. Richter saus Zwickau): Ich gestehe, daß mich die Erklärung des Abg. Eisenstuck nicht wenig überraschte. Ich wollte auch eine lange Vcrkheidigung dessen, was der Abg. Haußner vorbrachte, übernehmen; jetzt höre ich aber, daß da von in der Petition gar nicht die Rede sei und ich weiß also nicht, was er mit seiner Petition gewollt hat. Ich habe ge meint, er habe den Antrag zwar nicht direct, aber doch indmct, um die Ecke herum Vorbringen wollen, da ich aber nun höre, daß das gar nicht der Fall sei, und höre, er habe blos den Styl der Patente im Auge gehabt, und sein Antrag blos ein rein linguistischer war, so sehe ich nicht ein, was er bezwecken wollte; denn dann scheint es mir, greift er in die Verwaltung ein; es muß doch der Regierung Vorbehalten sein, den Styl zu fassen, und wenn er auch ein ganz eigner, ein veralteter ist, so begreife ich nicht, wie in der Ständeversammlung davon die Rede sein könne. Liegt also jetzt nur die Frage vor, ob der veraltete Styl der Patente beibehaltcn werden soll oder nicht, so muß ich von der Minorität zur Majorität der Deputation übertreten. Abg. Haußner: Ich trete gleichfalls der Majorität bei; ich habe allerdings geglaubt, es sei etwas anderes hinter dem Anträge, indem der Abg. früher gesagt, es gebe Dfsiciers- patente, welche die Armee zu Haustruppen und nicht zu einer Armee des Landes machten, und dieß bewog mich jene Ansicht auszusprschen. Abg. Eisen stuck verlangt nochmals zu sprechen, und nachdem ihm die Kammer das Wort gegeben, äußert er: Ich verstehe in der That nicht, was die Abgg. in der Minorität ge wollt haben. Dafür kann ich nicht, wenn sie in dem Antrags der Gedanke, ob und was man wohl darin suche. Ich habe in diesen Patenten etwas Altcrthümlichcs gefunden, wenn man aber an dieser Form so hängt, daß nicht mit einem Buchstaben da- etwas anders gesucht, als darin ist. Wenn die Meinung aus gesprochen wird, daß ich dahinter etwas anderes gesucht habe, so entgegne ich, daß dieß meine Art nicht ist ; ich bin immer ge- von abgegiMgen werden soll, so muß ich Bedenken tragen. Ich rade ausgcgangm. Ich muß aber darauf zuri-ckkommm; es bin, nachdem sich ergeben Hst, daß der commandirende General § liegt ein ständischer Antrag und eine königl. Zusicherung vor, dem Diegsmnüster suborbmirt fti, darüber ganz beruhigt, was und mein Antrag ist nur, daß dem Genüge geschehe. Wmn den Eid betrifft, aber den Df'sicmspatentm, wo der Dfficier H man etwas anderes darin gesucht hat, so kann ich nicht dafür, allerdings so gestellt ist, als ob er zu Haiksttuppen und nicht zu § und Referent wird mir zugestehen, daß in meiner Petition auch der Armee des Landes gehöre, dis Ewigkeit zuzustchrm', kann r nicht eine Eylbe davon enchalttn ist. - - ' -
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