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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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mit der eines spätem steht. Es scheint mir also, daß alle Abänderungen erst zur Kenntmß Vex Kammer gebracht werden müssen, und dann scheint es mir weder verfassungswidrig, noch der Landtagsordnung entgegen, wenn die Kammer beschließt, die Sache entweder zu erledigen, oder so lange auszusetzen , bis man hinlänglich darauf vorbereitet ist. Abg. Axt: Ich möchte.doch frqgen, ob dieß nicht dem Kammerbeschlusse entgegen sei? Es Hai sich zwar der Antragstel ler darauf bezogen, daß es heißt, es soll« bloß mündlich referirt werden; nun frage ich aber, ob jemand sich etwas anders, als die Berathung dieses Gegenstandes dqrunter gedacht hat. Ich gestehe/daß kein einziger ein Bedenken dagegen gehabt hat, der Antragsteller nicht ausgenommen, und nun geht es dem Be schlüsse nach, wenn das mündliche Referat und die Beschluß- nahme darüber erfolgt. Abg. v. M ayer: Ich halte den Antrag formell nicht unzu lässig; glaube aber doch, daß, ehe der Antrag zur Unterstützung gebracht werden kann, das mündliche Referat erfolgen müsse. Abg. v. Thielau: Ich muß mich mir dem Abg. einverstan den erklären, in sofern Referent uns zuerst alle Differenzpuncte mündlich Dortragt/ Das ist in der Ordnung, und ich konnte meinen Antrag auch nicht anders stellen. Bisher haben wir aber jeden Punct besonders berathen, und in sofern mußte ich meinen Antrag zuerst vorbringen. Würde vie'Kammer beschließen, daß alle Differenzpuncte zuerst vorgetragen'würden, so wäre ich da mit einverstanden, wenn aber das nicht der Fall ist, so würde ich bitten, daß vorher sich über meinen Antrag entschlossen werde. Abg. v. Mayer: Das ist auch meine Meinüng; ich halte auch für nothwendig, daß Referent die Differenzpuncte!m Zu sammenhänge vortragt. ! ' Vieeprasident: Wenn das geschehen soll, daß Referent alles mündlich vorlesen sollte, so weiß ich nicht, wo die Zeit Her kommen soll. Ich wäre dafür, daß^wir zuerst uns darüber er klärten, ob der Antrag unterstützt wird. -Wg. v. Ahiel a u : Ich wollte nur die Bemerkung machen, daß die gegenwärtige Berathung gegen die LaNdtagsordnüng ist; deim darin heißt es, daß die Berathung nicht eher stattftnden könne, als nachdem der Gegenstand 3 Lage ausgelegen. Die Kammer hat noch nicht den Beschluß gefaßt, daß die Berathung stattsindm soll, sondern hat nur den Vortrag beschlossen. Die Landtagsordnung zeigt uns deutlich den Weg,»und der Beschluß vom Sonnabend bindet uns nur in sofern, als vom mündlichen Dömage die Rede ist. > Abg. v° d. Pforte: Ich muß dem Abg. v° Lhielau mich anschließen und wünschen, daß der Gegenstand noch ausgesetzt werde, damit man Zeit gewinne, die erst heute erhaltenen Pro tokolle einzusehen. Referent, Abg. v. Friesen: Am Sonnabend ist allerdings der mündliche Vortrag beschlossen worden; allein die Protokolle waren damals noch nicht gedruckt, viel weniger der Bericht. , Nun hat man sich aber alle mögliche Mühe von Seiten der Nr- i dactionsbeputation gegeben, daß der Druck der Protokolle voll ständig beendigt werden konnte. Diess liegen nun gedruckt vor, l und der Vortrag , welcher heute erfolgt, ist kein mündlicher mehr, ! sondern es sind schriftliche Unterlagen vorhanden. Wenn ich al les ablesen soll, so müßte ich dafür recht sehr danken, ich bin dazu auch -nicht verbunden. Cs kommt nun darauf an, ob die Kammer auf die Berathung eingehen will, nachdem die Proto- colle'gedruckt vorliegen. , Abg. Secr. Richter: Es Ware'vielleicht ein Mittelweg zu treffen, wenn Referent das Conferenzprotocoü mittheilte, und der Gegenstand bis heute Nachmittag oder bis morgen ausgesetzt würde. Abg. v. LH i elau: Wenn der Antrag des geehrten Secret. Richter unterstützt wird, daß die Berathung erst morgen erfolgen soll, so nehme ich meinen Antrag zurück. Ich muß gestehen, daß ich nicht weiß, wie man sich in der Verhandlung orientiren könne, wenn heute Nachmittag die Berathung erfolgen soll. Will matt nicht zugestehen, daß matt Pie Kammer übereilen will, so weiß ich nicht, warum man so sehr darauf besteht, daß heute die Be- rathung erfolgen soll. Abg. Sach ße: Wenn die Berathung nicht jetzt fortgesetzt werden soll, so wäre auch zu wünschen, daß der Hr. Präsident die-.Sitzuttg bald schlösse und sie um 5 oder 6 Uhr Abends wieder eröffnete, damit man dann nicht blindlings beschließe, obwohl der Gegenstand schon ziemlich bekannt und hinlänglich discutirt worden; denm wenn die Sache bis zur Mittwoche verschoben werden soll, so ist das so viel, als den guten Zweck ganz ver eiteln. - Abg. Secr. Richter: Wenn der Abg. v. Thiclau geneigt ist, sich mit meinem Anträge zu vereinigen, daß das Confe- renzpeotocoll vorgelesen würde , so tonnte sich dann die Kammer entschließen, ob sie heute Nachmittag oder morgen die Wera- thung vornehmen wolle. Abg. Axt: Ich muß doch bemerken, daß ich diesen Auf schub, welcher nur als Ausgleich vorgeschlagen wird, ganz il lusorisch halte. Das Gesetz ist bei uns berathen worden; läge es zum erstenmal vor , so wäre es begründet; wenn man sagt, daß man mit blinden Äugen bcrathe; aber das Gesetz ist 12 Lage lang bei uns berathen worden, -und da gestehe ich offen herzig, daß, wenn ruhig und langsam vorgetragen wird, die Freiheit der Kammer nicht gefährdet werde. Wir müssen uns den wichtigen Zweck denken und darauf sehen, daß nicht 2 Schulgesetze in den Kammern abgelehnt werden, da es doch traurig wäre, wenn nichts für das intellektuelle Wohl des Va terlandes geschehe. Das eine ist zmückgenommm und das an dere wollen wir nun durch Hinhalten hinausMhen. Abg. Ei senstuckr Ich haltees für eine dringende Pflicht, die Kammer zu ersuchen, der Berathung viefts Gesetzes keinen Anstand zu geben. Es hat gedruckt Vorgelegen , der Bericht darüber ist erstattet worden,."in der 1.-Kammer sind Beschlüsse gefaßt worden und die Abweichungen sind wirklich von keinem so großen Belang, daß sie Veranlassung'barbüken könnten, der Berathung länger» Aufschub zu gebem Ich müßte beklagen, wenn der Gegenstand nur um einen Tag aufgeschoben würde. Ich begreife nicht, wie man dem Vorwürfe ausweichen könne, 2
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