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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Das Sachvtthaltmß, so wiedic Verhandlungen dir 2. Kam- wer sind in Nr. 517. d. Bl. S. 577K. .sig. mitacthFijtm'.ordcn. ; Die Deputation der 2. Kammer, in der MajOkäKkwpfahk nämlich ihrer Kammer: a) „daß sie außer ,hxxMreits für diesen Zweck transitorisch bewilligten Summe von .1,250 Lhlr, noch anderweit die Summe von 5,750Shst. und zwar letztere als jährliches, nach Verhältniß des vorhandenen Bedürfnisses zu verwendendes Dispositionsquantum zur Verbesserung derjeni gen städtischen Lyceen, deren Fortbestehen im Interesse des Lan des als wünschenswerth und nothwendig erscheine, bewilligen, zugleich aber die Staatsregierung um Mittheiluug über die Ver wendung dieser Summe im nächsten Rechenschaftsberichte ersu chen möge." Die Minorität der Deputation war dagegen der Meinung, daß der vorliegende Gegenstand der Staatsregierung zur Erwä gung anheim zu geben sei, um darauf nach Befinden ein Postu lat an die Kammer zu bringen. Sie schlagt der Kammer vor, dem gemäß Beschluß Zu fassen, einstimmig aber räch die jen seitige Deputation nach dem Anträge unter 6. in der ersten Peti tion, die Staatsregierung zu ersuchen: b) „daß bis zur defini tiven Einrichtung verbesserter Progymnasien und Gymnasien den sammtlichen Lyceen die zeitherige Unterstützung nicht entzo gen werde." Auch sprach sie sich dafür aus: «) „daß die Kam mer die beiden letztem, das Annaberger Lyceuin betreffenden Petitionen der hohen Staatsregierung übergeben, und eine noch malige genaue Erörterung dieses wichtigen Gegenstandes Sekten der Regierung beantragen möge." Unberücksichtigt glaubte die jenseitige Deputation die übri gen in der erstgenannten Petition, unter 1. bis 5. enthaltenen, vorstehend bemerkten Anträge lassen zu müssen, weil die darin bevorworteten Gegenstände theils der Verwaltung angehören, theils ohne bestimmtes Gesetz nicht füglich zu ordnen sein würden. Wie sie denn auch auf die vom Annaberger Smdtrathe erbetene Unterstüßungssumme von 1,000 Lhlr. bis 1,500 Thlr. einen be sonder« Antrag zu richten, deshalb bedenklich fand, weil für den Fall, daß die Regierung überhaupt mit der Erhaltung dieser An stalt einverstanden sei, die Feststellung der zu gewährenden Un- terstützungssumme lediglich dem Ermessen derselben überlassen werdest müsse. — Nach der Berathung in der Kammer selbst, ist letztere dem Deputationsgutachtcn beigetreten, und zwar in ihrer Mehrzahl dem Vorschläge a-, und einstimmig den beiden Vor schlägen b. und o. Die Deputation der 1. Kammer hat nach sorgfältiger Prü fung der für die vorliegenden Petitionen sprechenden Gründe und nach erfolgter Vernehmung mit dem König!. Herrn Com- miffar, der hohen Kammer nachstehende gutachtliche Bemer kungen mitzutheilen. — Nach dem von der außerordentlichen Deputation der 1. Kammer erstatteten Berichte über den Gesetz entwurf, die Organisation der Gelehrtenschulen betreffend, und nach den Discussionen , welche bei der Berathung dieses Gesetz entwurfs und früher schon, bei den diesseitigen Verhandlungen Her die Abkürzung des Landtags, in dieser hohen Kammer statt gefuyh-tt Haben, konnte die Deputation der 7. Kammer über die Vorlagen: „ob die Gelehrtenschulen des Landes in ihrer Mehr zahl einer Verbesserung und Unterstützung bedürfen?" „ob de ren-Erhaltung für das Znteresse des Staats nothwendig und nützlich sei?" und „ob die fragliche, Unterstützung, so weit die Mittel jener Anstalten dazu, nicht.stusreichen, subsidiärisch aus Staatskassen zu bewilligen seien d käuM moch im Zweifel sich befinden.Denn watz'Niäw auch in diesseitiger Kainmer der Meinung, daß der Vorwurf der Desorganisation die Sächsischen Gclehrtcnschulen nicht treffe, daß ihre Leistungen bei beschrank ten Mitteln nicht niedriger stehen, als die der meisten Schulen des Auslandes, und daß auch jetzt noch, , trotz der gesteigerten Anforderungen, das Möglichste von den wackcrn Männern ge schehe, welche an den vaterländischen Lyceen als Lehrer zu wir ken berufen sind, so konnte man sich doch nicht bergen, daß die von der Staatsregierung m den Motiven zu dem fraglichen Ge setzentwürfe gerügten, durch das Zeugniß geachteter Schulmän ner unterstützten, und zum großen Lheile aus dem Mangel hin reichender Mittel zu ihrer zeitgemäßen Dotirung hcrvorgcgange- nen Schattenseiten, mehrere der GclehrLenschulcn des Landes und vorzugsweise die Schulen des Crzgebirgischen und Voigt- landischen Kreises treffen, und daß auf der einen Seite diese mangelhaften Einrichtungen, auf der andern Seite die erhöhten Ansprüche der Zeil, eine durchgreifende Verbesserung der meisten unsrer vaterländischen Lyceen dringend erheischen. Eben so einig war man in der Ansicht/ daß diese städtischen Lyceen, als Bildüngsanstalten des heranrciftnden Geschlechtes, die größte Aufmerksamkeit der Staatsregierung und der Stände in Anspruch zu nehmen haben. Wer-möchte es leugnen, daß von dem Grunde, der in ihnen für die wissenschaftliche wie für die sitt liche Erziehung gelegt wird, die moralische Kraft des Staats, ja dessen Existenz, von der Richtung, welche dem jugendlichen Gc- müthe dort gegeben wird, die gute oder schlimme Richtung ab hängt, welche die Jugend beim Eintritt in das bürgerliche Leben auf "dieses, auf ihre Zeitgenossen überträgt. Und so dürste es wohl im höchsten Interesse des Staates liegen, darüber zu wa chen, ob und wie die Gelehrten-Schulen des Landes die Anforde rungen befriedigen, die der Staat an sie zu machen, so berechtigt als verpflichtet ist. Auch darüber, daß jene Lyceen .in ihrem se gensreichen Wirken, bbwohl sie Durch städtische Mittel z'either er halten worden, dennoch nicht als Stadtschulen,ssondern gleich den Schulen zu Meißen und. Grimma, als nothwendige Bildungs anstalten des Landes zu betrachten, war die außerordentliche De putation unsrer Kammer mit der Staatsregierustg einverstanden. Erwägt man, daß die gmannten beiden Landschulen, 'welche be kanntlich so ansehnliche Zuschüsse aN'öffentlicheffFönds genießen, nicht ausreichen, um die große Masse der studirenden Jugend des Landes in sich aufzunehmen, und daß die übrigen Gelchrten-Schu- len jenem Bedürfnisse offenbar entgegen kommen, erwägt man, daß die letztem die Zahl ihrer Schüler weder auf die Stadt, noch auf dm Kreis beschränken, dem sie angehöwn; so ist allerdings kein Grund vorhanden, sie in irgend einer Beziehung den beiden Landschulen nachzusetzen. Erwägt man ferner, daß der Staat, um der den Wissenschaften sich widmenden Jugend die Gelegenheit zur höhern Ausbildung zu schaffen, ganz unfehlbar genvlhigt sein würde, auf eigne, sehr bedeutende Kosten, neue dergleichen Bildungsanstalten zu begründen, wann nicht die Lyceen des Va terlandes ihn dessen übcryeben, daß aber der allmästge Untergang derselben eine solche Nothwendigkeit für den Staat am Ende doch herbeiführen müßte, so scheint die Pflicht des Staates zu Unterstützung dieser Lyceen eben so groß, als dessen Rechst auf zeitgemäße Verbesserung ihrer Einrichtungen zu dringen. Konnte nun zwar die Deputation diesen Ansichten, wie w sich st »her schon in der hohen Kammer mehr oder minder ausgesprochen, nur bei- psü'chten,. so mußte sie doch die von der Minorität der jenseitigen Deputation ausgestellten, insonderheit aus der Zurücknahme des Decrets vom 22. März dieses Jahres geschöpften Bedenken einer
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