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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6Y5Y halb ein Postulat und ein GM an dre Stande gebracht; das Gesetz iß zmückgeuommen, aber die Noihwendigkeit, der Be darf ist deshalb nicht vermindert. Ich betrachte das -Postulat als noch - bestehend f da daS Gesetz zu Erreichung jenes Zweckes Staat an eine Gelehrtm-Schule des Landes zu machen berechtigt ist. In wie weit die Fonds der übrigen Gclchrtm-Schulen gleiche Unterstützung mehr oder minder nörhwsndrg machen, muß dem Ermessen der Regierung überlassen bleiben. Jeden Falls war es die Meinung der Deputation, daß unbeschadet dieses Ermessens allen Lyceen des Landes, auch denen der Oberlausitz, nach dem schung, wahrend sie in letzterer Hinsicht den Bestimmungen des. Stadt und ein Bezirk wird der andern gegenseitig Schäler zu BL s-" dm W'g.rfchu,m Mmdm E allgerneine Antrag der Petenten auf Bewilligung einer Hilfs- werden zustreden gestellt werden und es Mrd ern Eifer zur summe zu Verbesserung des vaterländischen Gelehrlen-Schulwe- Beförderung der Sache sich zeigen. Ich wünsche, daß man ftns. Die Miriheilung'cn, welche der Deputation Seiten des diese Ansicht in der Schrift ausspreche. Die hier wieder in An- Konigl. Hm. Commissars über die Fonds der Gclchrten-Schulen xegung gekommene Frage wegen der Mehrbewilligung scheint zu Frerberg, Chemnitz, Annaberg, Schneeberg und PlaueN ge- - . einmal am Platze Die Reoieruna bat die aner- macht worden, bestätigen vollkommen die Unmoglichkelt, mit die- > 5"^ yrernichl einmal am Platze. ^)le ^eglerung hat die an« stn Fonds den Ansprüchen zu genügen, welche gegenwärtig der kannte Nothwendrgkert ausgesprochen, einige Mer Lyceen zu Staat an eine Gelehrtm-Schule des Landes zu machen berechtigt unterstützen, damit sie reorganisirt werden können; sie hat des- Grade ihrer HilfSbedlufligkeit, ein Recht des Anspruchs auf Un- i nicht nöthig ist. . Noch muss ich auch bemerken , daß ein poli- steftützung zu gchaltm sein werde. Nm aber diese Hilft da, wo Grund anrath, Mit dieser Bewilligung nicht zu zögern, j s--« gemessenste gehalten. Gleich begründet aber dürfte der Amrag bald zu begkunem Stremsnd kann namlicy jenen Stabten v»k- der Petmteu unter 6. auf Fortgewährung dcrftmgen Unrerstüz-s wehren, ihre Ly.cem in Bürgerschulen zu verwandeln, da sie zungert sein, welche mehrere der vaterländischen Lyceen bisher auS Z nicht verpflichtet sind, Lycett« für das Land zu halten und ihr« Staatskassen genossen, da bei dem dringenden Bedarft aller die-. Stadtkinder anders Lyceen besuchen können, Bürgerschulen ftr Anstalten lmd ber der anerkannten Nothweudrgtekt, jene nur» , .. ... - - zu geringen Unterstützungen zu erhöhen, jeder Grund mangeln ^er für sie wichtiger sind. Gesnähs dM, so vmde derS a würde, einzelnen Lyceen, denen aus Mangel an Mitteln einer wohl genothrgt sein, elmge Lycecn auf seine alleinigen Kosten, solche Erhöhung nicht zu Theil wird, auch noch das Wenige zu Z aber dann mit weit großem: Aufwand zu errichtem . entziehen, was sie jetzt zu ihrer kümmerlichen Unterstützung aus Bürgermeister Wehner tritt der Deputation bei, wenn Aast«-« smossen haben. Aus allen diesen Gründen konnte „ bedauert, daß der'ÄW-« Petition unter 5. aufge hle ä. Deputation mcht umhin, der hohen Lammerden Deuntt l' D . „ , .. zu den obigen Beschlüssen der 2. Kammer unter L.b. und «. hier-8 ^hrte Punch übergangen, sei. indessen beruhige er sich Mft durch zu empfehlen. dem Vertrauen auf die Milde und Billigkeit der Regierung. v. Deutrichr Ich habe mich bereits früher über dieNoth-! v. Carlowitz erklärt sich zwar auch im.Allgemeinen ekn- wmdigkeit ausgesprochen, die Lyceen des Erzgebirges und verstanden, wünscht aber, daß der Punkt ä. die Unterstützung Wvigklandcs zu unterstützen, und dieselben den jetzigen Zcitbe-1 auf alle dessen bedürftige Lvften erstrecke und demgemäß abge- dürfnissen gemäß einzurichten, so wie ich auch der Meinung ändert werde, indem er nicht wünschen könne, daß es .lediglich bin, daß einige dieser Lyceen in Bürgerschulen verwandelt wer- der Regierung überlassen werde, ob und welche Lyceen sie auf hcn konnten. Deshalb ist es mir erfreulich, daß der Zweck, der durch das GelehrteNschulZefttz zu erreichen beabsichtigt mnede, nunmehro, wenn diese bereits früher postulirte Summe bewil ligt wird, gleichfalls, und wie mir scheint, auf eine angemes sene Weift auf dem Wege der Verhandlung mit den betreffenden städtischen Behörden erreicht werden kann. Denn während jener Gesetzentwurf seine Ansprüche ftl-r hoch spannte, um auf indirecte Weise die Städte, welche ihre Lyceen nicht auf die ver langte Weift ausstatten konnten, zu zwingen, dieselben aufzu geben, wich cs nunmehro nicht des Hammers des Gesetzes be dürfen, sondern cs ist der viel mildere Weg der Verhandlung kinzuschlagen; ein Weg, der in Gegenständen dieser Art stets vorzuzfthm ist. Deshalb habe ich mich auch gegen jenes Gesetz erklärt, und daß cs jetzt noch nicht zu Stande gekommen ist, ist gar kein Nebel; durch das Geschrei muß man sich nicht irren lassen. ---7- Wird jetzt das Cultministerium in den Stand gesetzt, s bis 3 jener Lyceen durch Gewährung von Zuschüssen aus Staatskassen und gleichzeitiger Benutzung der vorhandenen und wo möglich zu erhöhenden städtischen Mittel zu organisiren, so werden die übrigen sich in Bürgerschulen verwandeln, und sine heben wolle. Prinz Johann: Es handle sich jetzt nicht um Aufhebung, sondern um Unterstützung von Lyceen, und er müsse daher wün schen , daß man den Satz a. unverändert beibehalte. Jetzt liege die Sache ganz anders als nach Inhalt des nun zmückgenoin- menen Schulgesetzes. v. Carlowrtz glaubt dagegen, daß mittelbar das Recht der Aushebung'allerdings in dem Puncte a. liege und trägt dar auf an, daß im Berichte statt, der Worte: „deren Fortbestehen nothwendig erscheine" gesetzt werde r „bei denen sich das Wedürfniß herausstellt". Dieß wird hinreichend unterstützt. Bürgermeister Ritterstädt erinnert daran, daß dis Kammer ja bereits schon früher-den Wunsch habe laut werden lassen, es möge lediglich dem Ermessen der Negierung anheim gestellt bleiben, welche Lyceen sie der Unterstützung bedürftig halte. Daher möge man es bei dem Vorschlags der Deputa tion lassen. Dem Sprecher stimmen v. Ziegler, v. Heinroth und v, Polen z hei. Letzterer namentlich hält die Anträge auf höhere
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