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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Verwendungen, als das Postulat der Negierung, zumal in Form von Petitionen, für ganz zulässig. Nur möge man noch den in der Petition mehrerer Bürgermeister enthaltenen 5. Punct auf nehmen. Referent, Bürgermeister Hübler erkennt aber in letzterem einen Wewilligungsgegenstand, wegen dessen mit der 2. Kammer würden Vernehmungen stattsinden müssen. Bürgermeister Ritt er stad t erinnert daran, daß ja jetzt keine erhöheten Anforderungen an die Lyceen Vorlagen, also auch kein Fall, wo von der Aufhebung solcher Anstalten die Rede sei. Man erklärt sich hierauf beim Namensaufrufe mit dem Gut achten der Deputation einstimmig einverstanden, und schließt sich somit der 2. Kammer allenthalben an. Den zw eiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bil det die Berathung über den Bericht der ersten Deputation der er sten Kammer, den mittelst Decrets vom 27. Septbr. 1834 der Ständeversammlung vorgelegten Entwurf zu einem Heimaths- gesetzbetr- Bürgermeister Wehner tragt als Rcferentin der Sache das allerhöchste Decret vom 27. v. M., so wie den allgemeinen Theil der Motiven zum Gesetz und den Eingang des Deputa- tionsberr'chts vor, in welchem letztem die Deputation zuvörderst bemerkte: Daß, da der Bericht der jenseitigen Deputation (s. dens. u. d. Verhandl.- der 2. Kammer in Nr. 527. d. Kl. S. 5923. flg.) erschöpfend und umfänglich bearbeitet ist, sie größtentheils ihr Gutachten durch Bezugnahme auf solchen um so mehr motiviret hat, als die engen Grenzen der Zeit, welche ihr zur Berichterstat tung und der 1. Kammer zur Verhandlung-gestellt worden sind, jede Abkürzung, welche der Gründlichkeit nicht entgegenttitr, höchst wünschenswert!) machen dürfte, sie aber auch voraussetzen darf, daß sammtliche Mitglieder der 1. Kammer von dem Inhalte des in der 2. Kammer erstatteten und durch die erwähnte Be zugnahme auf solchen, zur richtigen Erwägung der Sache, nun- mehro unentbehrlich geworden Berichtes, noch vor den Verhandlungen in der Kammer die erforderliche Einsicht und Kenntniß nehmen werden. Indem nun die Deputation sich auf dasjenige, was der jenseitige Deputalionsbericht enthält, beziehet, glaubt sie, daß sich die hochvcrehrliche I. Kammer von der Noth- wendigkeit des Gesetzes,überzeugen,, und für die Annahme dessel ben/ unter denen weiter unten angegebenen Modisicationen er klären wird. V. Deutrich: Die Frage, deren Lösung der vorliegende Gesetzentwurf versucht hat, ist eine der wichtigsten für das Staatsleben. Es gilt, die Schranken zu ordnen, innerhalb welcher um die bürgerliche Existenz gekämpft werden soll. Wirft man einen Blick auf die Gesetzgebung anderer Staaten, so findet man diese Schranken bald enger, bald weiter aufgestellt, und es haben uns erst ganz neuerdings die Verhandlungen der baierschen Standeversammlung gezeigt, wie verschieden die Ansichten sind, welche hierbei geltend gemacht werden, und dort Erfahrungen einander gegenüber gestellt wurden. Denn hier befinden wir uns auf dem Felde der Practik, und die Theorie kann uns keine sichern Stützpunkte geben. Wie man auch ein Heimathsgesetz stellen will, niemals wird man gewisse Harten vermeiden können. Nun habe ich aber allerdings zu beklagen, daß dieses Gesetz erst jetzt, wo die Zeit bis zum 30. d. M. sehr bemessen ist, zur Berathung an uns gelangt ist, und ich bezweifle, daß bei dem Drang der Arbeiten , welche uns jetzt beschäftigten, es allen Mitgliedern möglich gewesen sei, sich mit dem Bericht der Deputation der 2. Kammer bekannt zu machen, auf welche die geehrte Deputa tion verweist; auch sind die Protocolle der 2. Kammer über die betreff. Verhandlungen bis jetztm'chtgedruckt. Daher wünschte ich, daß der Hr. Referent jedesmal die Hauptmomente des jenseitigen Berichts und der Verhandlungen der 2. Kammer mittheile. Ich bin weit entfernt, die Form des Berichts zu tadeln, im Gegen- theil, ich halte dieselbe sehr zweckmäßig und wünsche, daß in der Zukunft, so weit irgend die Sache dazu sich eignet, diese Form, der Ersparnis an Zeit und Kosten halber, festgehalten werde. Allein ich bitte dringend, sich nicht zu übereilen und jeden derar tigen Vorwurf zu vermeiden. Die Sache ist zu wichtig für Stadt und Land. Was das Gesetz selbst anlangt, so ist aller dings nicht zu verkennen, daß es von dem früher ausgestellten und im Decret erwähnten Grundsatz abwcicht, dem nämlich: daß durch mehrjährigen Wohnsitz einHeimathsrecht niemals begründet werde. Allein ich muß offen bekennen, daß damals, als dieser Grundsatz in den Kammern angenommen wurde, ich mit demselben in seiner, alle Ausnahmen ausschließcnden Allge meinheit nicht einverstanden war. Ich nahm Anstand, mich gegen die allgemeine Stimme zu erklären, weil ich jenen Grund satz nur auf den Wohnsitz an sich beschrankend verstand, und weil ich fest überzeugt war, daß es bei dem Angriff des Geschäfts sich von selbst zeigen würde, daß ohne Beschränkungen dieses Niemals nicht auszukommen, und baß es bei der Vorlage des Entwurfes selbst Zeit sein würbe, sich dann zu erklären. Ließ hat sich denn auch gezeigt und man hat Ausnahmen machen müs sen, weil man sonst zu einer wahren Voll'öwanderung gelangt wäre, derer: Folgen unabsehll'ch gewesen sein würoen. So wie das Gesetz nun jetzt vorliegt, halte ich cs nach den Erfahrungen, die ich in dieser Sache amtlich Zu machen Gelegenheit gehabt habe, für praktisch ausführbar und die rechte Mitte inne haltend. Ich erkläre mich daher für das Gesetz. Prinz Johann: Zur Rechtfertigung der Deputation, wel che in ihrem Berichte allerdings nicht so ausführlich sein konnte, als es wünschenswert!) gewesen wäre, kann ich nicht umhin, mein Bedauern darüber auszudrücken, daß der vorliegende Ge genstand erst in den letzten Tagen an die Kammer gelangt ist. Allein ich tröste mich damit, daß wir bereits zweimal mit dem selben beschäftigt gewesen sind, und daß wir mit dem Haupt grundsatze einverstanden sind, von dem das Gesetz ausgcht. Es kann hier eigentlich nur noch von der in §. 8. zu findenden Aus nahme von jenem Hauptgrundsatze die Rebe sein. v. Deutrich: Zn meinen Aeußerungen hat nicht der ge ringste Vorwurf für die Deputation liegen sollen. Im Gegen- theil muß man zugestehen, daß bei dem ungemeinen Drängen der jetzigen Geschäfte der vorliegende Gegenstand so gründlich begut achtet worden sei, als eS nur irgend möglich gewesen. Man geht nun zur speciellen Berathung über.
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