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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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0. Heinroth: Ich kann mich mit dem geehrten Herrn An tragsteller über den Tadel nicht rknvcrstehen, daß der Unterricht auf Hiesiger Kunstakademie unentgeldlich ist. Es giebt unter den fähigen Zöglingen viele arme, die kein Honorar zu bezahlen im Stande sind. Soll auf solche Weise das Talent unterdrückt werden? Daß Bemittelte zur Zahlung von Honoraren ange- haltcn werden, scheint mir allerdings billig und Vortheilhaft. Noch muß ich bemerken, wenn übrigens der geehrte Sprecher die Malerei in Beziehung auf die Poesie in den Hintergrund stellt, daß keine Kunst vor der andern einen Vorrang genießen darf, indem sich alle Künste hinsichtlich ihres Wesens gleich, und nur in den Mitteln ihrer Darstellung verschieden sind. Die Poesie lebt in allen Künsten. Secr. v. Zedtwitz macht darauf aufmerksam, daß ja nach dem Anträge nur die bemitteltem Zöglinge ein Honorar entrich ten sollten. v. Großmann: Ich kann mich nur ther'lweife für den v. Carlowitzischen Antrag erklären. Die Kunst ist bekanntlich nicht Sache der physischen Nethwendigkcit, sondern des ästheti schen Gefühles und der Ehre. Der Antrag des Herrn v. Carlowitz kann aber leicht als ein Zeichen des Uebergewichtö der materiellen angesehen werden. In keinem Falle dürfte den ar men, aber talentvollen Jüngern der Kunst der Zutritt erschwert werden. Vielleicht würde nur den Schülern in den höher» Elasten die Entrichtung eines Honorars anzusinncn sein, wo es bei ihnen sich erst recht zeigt, ob sie wirkliches Talent besitzen. Bürgermeister Hüb le r: Ich glaube, man kann es bei dem von der 3. Deputation gemachten Anträge bewenden lassen. Die Regierung wird schon selbst darauf bedacht sein, in den geeigne ten Fallen und da, wo es irgend thunlich, die möglichsten Er sparnisse eintreten zu lassen. Im Allgemeinen bemerke ich, daß, so viel mir bekannt, fast bei allen Akademieen der bezügliche Un terricht ohne Entgelt» ertheilt zu werden pflegt. Gegen den Vor schlag selbst, wenn ihn der Hr. Antragsteller auf die bemittelten Schüler der Akademie beschränkt, finde ich nichts zu erinnern. Staatsminister v. Lindcnau: Insofern sich der Antrag des geehrten Abg. v. Carlowitz nur auf Bemittelte beschränkt, fin det Seiten der Regierung dagegen kein Bedenken Statt, obgleich es schwer zu ermitteln seift wird, wer unter die Aermern und wer unter die Wohlhabendem zu rechnen sei. Uebrigens ist die Ano malie nicht so groß, da unentgeldlicher Unterricht, wenigstens für Aermere, wohl in mehrer« Branchen vorkommt und da bei allen mir bekannten Kunstakademien kein Honorar entrichtet wird. Die unter Punct I. postulirten 8226 Lhlr. werden mit 32 gegen 1 Stimme bewilligt und man erklärt sich mit dem Anträge sä 2, allgemein einverstanden. In Bezug auf den zu Punct 3. von der Deputation gemach ten Antrag bemerkt v. Carlowitz: Ich finde diesen Zusatz so wohl unnöthig, als auch bedenklich. Unnöthkg, weil der Zweck der Akademie zwar die Beförderung der Kunst, nicht aber gerade die allervollkommenste Beförderung letzterer enthält, und weil sonach auch geringe Summen hinreichen. Bedenklich aber ist der Zusatz, weil es dadurch der Regierung ganz überlassen wird, ob sie Etwas oder Nichts ermäßigen will. v. Heinroth: Der Zusatz der geehrten Deputation scheint mir unentbehrlich zu sein, da ja der Zweck der Akade mien kein willkührlicher, sondern ein hinlänglich festgcstellter ist. Wesentliche Bedürfnisse kann man der Akademie nicht ent ziehen, ohne ihr und ihrer Wirksamkeit hinderlich zu sein. Der Vicepräsident: Die Deputation glaubte diesen Zusatz hinzufügen zu müssen, weil ihr der Antrag der 2. Kam mer doch etwas zu allgemein gefaßt schien, und sehr weit greift. Sie suchte daher mit ihrem Zusatze eine gewisse Grenze dieses Antrags zu bezeichnen. Hierauf wird der Antrag der 2. Kammer 8ub 3. einstimmig, der von der Deputation dazu gebrachte Zusatz mit 28 gegen 5 Stimmen, und endlich der Carlowitzische Antrag mit 31 gegen 2 Stimmen genehmigt. Einer Abstimmung über den Antrag sub 4. bedarf es nicht, da die Deputation selbst dessen Annahme widerräth. Der Antrag sub5. wird einstimmig genehmigt. — Ue- ber den snd 6. bedarf es abermals keiner Abstimmung, da, wie Staatsminister v. Lindenau erklärt, die Regierung das darin enthaltene Postulat zurücknimmt. Die I>) für die Akademie zu Leipzig im jenseitigen Deputationsberichte (s. a. a. O-) nach den einzelnen Po sten zergliederte Summe von 1,250 Thlr. alljährlichen Bedarfs, hat die 2. Kammer bewilligt. So begründet im All gemeinen der Wunsch an sich sein mag, dergleichen Institute möglichst zu concentriren, so sprechen doch hier sür das fernere Bestehen eigenthümliche und berücksichtigungswcrthe Verhält nisse, namentlich eine dieser Akademie ausschließlich gewidmete nicht unansehnliche Stiftung, und das Bedürfniß der Landes universität, eine dergleichen Gelegenheit für die Studirenden zu Erlangung ihrer Ausbildung neben der Wissenschaft auch in der Kunst zu gewahren, so wie auch diese Akademie zu Verbreitung der architektonischen Ausbildung gemeinnützlich wirkt. — Wir können daher nur für den Beitritt zu der obangegebenen Bewil ligung stimmen. Die postulirten 1250 Thlr. werden ohne Weiteres be willigt. Es hat «) für die Zeichnenschule zu Meißen die 2. Kammer zwar die postulirte Summe von 950 Thlr. bewilligt, die darunter begriffene Post von 250 Thlr. aber nur als transi torisch anfehen, und den Antrag dahin stellen wollen, daß bei künftiger Besetzung dieser Stelle die erwähnten 250 Thlr. einge zogen werden. — Für das Fortbestehen dieser Anstalt im Allge meinen würden nur zwei Beweggründe zu erwägen sein. — Alan betrachte solche einmal als eine Bildungsanstalt für die Porzel- lainmanufactur, um in ihr selbst Zöglinge für die Porzellanma lerei heranzubilden, dann aber als eine Bildungsanstalt für Zög linge außerhalb der Manufactur. In letzterer Beziehung ge nügen die Akademien zu Dresden und Leipzig vollkommen, und zwar vollkommener, als es eine solche mit dürftigen Mitteln aus gestattete Anstalt vermag. In ersterer Beziehung bedarf die Manufactur einer eigenen Bildungsanstalt in einer einzelnen Branche der zu ihrem Betrieb erforderlichen Kunstleistungen wohl nicht. Die Benutzung der so nahe gelegenen Kunstakade mie zu Dresden wird den jungen Leuten, die künftig die Anstel lung als Porzellainmaler suchen wollen, die beste Gelegenheit geben, sich in den höh ern Kunstleistung eri zu bilden, die Erlangung der Kunstfertigkeiten in der Porzellainmalerei selbst aber wird immer am zweckmäßigsten nur in der Schule des Meisters erfolgen können, wozu es in der Manufactur unter
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