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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Bezirken bestehe. Das Wort habe also eine ackive Bedeutung, „Zn jedem Heimathsbezirke sind die erforderlichen Einrich tungen zur Armenversorgung, in Gemäßheit Verord ¬ nung, zu treffen." Dich wird hinreichend unterstützt. Referent, Kärger meister Hüblcr, wünscht nicht noch jetzt, wo man bereits den 27. Oct. schreibe, eine Differenz mit der 2. Kammer herbcigeführt zu sehen, und erklärt sich gegen ? dm Ritterstävrschen Antrag. g Auch der königl. Commissar v. S ch a a r sch m id t hält das kei't handle der Z. 5., und der beschränke erstere auf bewohnbare Grundstücke. v, Polenz faßt hierbei Beruhigung, und es werben nun mehr die tz. 2. und 3. nach der Fassung der 2. Kammer ein stimmig angenommen. 4. (s.dens. Nr. 528. d. Bl.S.5S27.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2, Kammer hat benZ. unverändert angenommen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Die Annahme Seiten der I. Kammer dürfte unbedenklich sein, und es macht die diesseitige Deputation auf die Erläuterungen aufmerksam, welche im Bericht der jenseitigen Deputation zu finden sind. §. 5. (s. dens. Nr. 528. d. Bl. S. 5927.) Beschluß der 2. Kammer: Dis 2. Kammer hat den Z. ohne Aendemng ange- nommen. Gutachten her Deputation der I. Kammer: Dis Deputa tion empfiehlt der I. Kammer den Beitritt. Druck Md PLvkW NM B. G. Lsubner in, Drssöm. tz. I. (s. dens. Nr. 528. d. Bl. S. 5926.) Beschluß der 2. Kammer: die 2. Kammer hat den Z. unverändert angenommen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: ebenfalls anzu nehmen. Man stimmt der Deputation einstimmig bei. §. 2. (f. dens. Nr. 528. d. Bl. S. 5926.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat den Z. unter folgenden Modifi kationen angenommen: «) daß Zeile 1. das Wort „bewohnbare" weggclassm, und §Z) Zeile I. das Wort „mittels" mit dem Worte ,,hinsichtlich" vertauscht werde. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Aus dm im jenseitigen Deputationsberichte zu v. und jZ. angegebenen Grün den bcizutreten. tz. 3. (s. dens. Nr. 528. d. Bl. S. 5926.) Beschluß der 2. Kammer: Die Kammer ist mildem in der Hauptsache ein- ' 's" "7 f wohnbare" nicht für angemessen, und hatsch dem Gutachten 8 ihrer Deputation den 8. in folgender Fassung anaenommm:^ . - „Feder Gemekndebezirk ist in der Regel Luch ein Heimarhsbezirk. ?-"ök!-re»Nichastltch «ne Zweldeutrgkett zu.affe. Man konr- w Einzeln liegende und solche andere Grundstücke, welche bis jetzt zu s ^gar so verstehen, daß alle Armen bersamrrren wohnen mußten, einer Gemeinde weder überhaupt, noch in besonderem Bezuges Zur Beseitigung dieses Bedenkens beantrage er bei diesem auf die Armenversorgung, gehören, haben sich in letzterer Hinsicht folgte Veränderung: einem Heimathbezirke anzuschließen, und sind widrigen Falls dem-s - - - - — selben mittelst Anordnung der obern Verwaltungsbehörde zuzu- z theilln. Auch haben diese Behörden dahin, daß zwischen benach- H barten kleineren Gemeinden Vereinigung auf einen gememschaft- Lichen Heimathbezirk getroffen werde, das Absehen zu richten und, nöthigen Falls, von Amtswegen solche Vereinigung anzu- ordnen. S Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Aus dm im i jenseitigen Deputationsberichte aufgestellten Gründen, Len §. d nach der Fassung der 2. Kammer anzunehmen. s v. Po lenz wünscht das yonder 2. Kammer entfernte Worts „bewohnbar" beibehalten zu sehen, weil man sonst glauben « Bedenken des Antragstellers nicht für begründet. Nothwendig könne, daß auch nicht bewohnbare Grundstücke zur Mitleiben-> erscheine es aber, anzudeuten, daß die Armenversorgung eines heit gezogen werden sollten, was nicht angemessen erscheine, da »jeden Heimathsbezirkes eine gemeinschaftliche Last und Veran- ja derselbe Mann dann an mehreren Orten contribrrabel und auf staltung sei, wenn der Bezirk auch aus mehreren Gemeinde- Versorgung Anspruch machen könne. Prinz Johann entgegnet, daß im §. 2. nur von der Der-H welche nach dem ganzen Zusammenhänge wohl nicht verkannt sorgung die Rede sei, und daß dazu kein Grundstück ausgeschlos-1 werden könne. - sen sein dürft, scheine schon aus der Möglichkeit der Geburten v. Deutlich: Er halte gerade das Beiwort „gememschaft unter freiem Himmel Hervm-Zugchen. Von der Beitragspflichtig- lich," welches der Antragsteller bedenklich oder zweideutig finde, für nothwendig, in sofern hier der Grundsatz ausgestellt werden solle und müsse, daß die Armenversorgung in einem solchen Be zirk eine dem Ganzen gemeinsam, gleichmäßig obliegende Lastsei. Wie diese Versorgung ausgeführt werden solle, darüber ftr m jt- nem Worte keine weitere Bestimmung ausgedrückt, und eine Zweideutigkeit desselben vermöge er nicht zu entdecken. Es wird hierauf der §. 6. mit der von der 2. Kammer ge machten , Abänderung einstimmig genehmiget, der An- ttag des Bürgernmsttts Ritter städt aber mit 17 gegen 13 Stimmen verworfen. Der Antrag dich h„ welchen die 2. Kammer in die Schuft zu hrinchen beschlossen hat, erhält auch die «in stimmige Zu stimmung der 1. Kammer. . . . , (Beschluß folgt.) S?nüar«eEchr Rsdaetjonr V-Greischel. . Die Kammer schließt sich dem Gutachten der Depulatio'n zu beiden tztz. einstimmig cm. §. 6. (s. dens. Nr. 528. d. Bl. S. 5927.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2.Kammer hat den §. angenommen, jedoch a) un ter Einschaltung hinter dem Worte „gesetzlichen" d^ Worte: „insonderheit auch in dem Mandate vom April 1772, Cap.I. tz. 1. und Z. 3. flg. enthaltenen;" sie hat aber auch kr) einen An trag in die Schrift beschlossen, der dahin gerichtet ist, „die bei der Einrichtung der Armenversorgung unterzulegenden Vorschuß^ aus der bisherigen Gesetzgebung zusammenzufassen und mittelst Verordnung gleichzeitig mit dem gegenwärtigen Gesetze bekannt machen und einschärfen zu lassen." Gutachten der Deputation der I. Kammer: Die Gründe der beschlossenen Veränderung des Z. sowohl als des Antrags , sind im gegenseitigen Deputalionsbrrichte ausführlich angegeben verstanden, halt jedoch das auf der 5. Zeile zu lesende Wort „be-! und veranlassen die Deputation, den Beitritt anMarhcn. ! Bürgermeister R itterstadt: Er fürchte, daß das Wort
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