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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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weshalb denn auch die Regierung der in der 2, Kammer belieb ten Abänderung nicht widersprochen habe. Der tz. 17. wird hierauf in der von der 2. Kammer belieb ten Maße ein stim mig genehmiget. Z. 18. (s. dens. Nr. 530. d. Bl. S. 5961.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat den Wegfall beantragt. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Beizutreten, da der Inhalt schon im §. 17. mit begriffen ist. Man beschließt mit 28 gegen 2 Stimmen diesen tz. in Weg fall zu bringen. §. 19. (s. dens. Nr. 530. d. Bl. S. 5967.) Beschluß der 2. Kammer: Dir 2. Kammer hat den Z. angenommen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Die Deputa tion hat nichts dagegen zu erinnern gefunden. Z. 20. (s. dens. Nr. 530. d. Bl. S. 5967.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat den Wegfall beschlossen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Da es an ei ner sicheren Bestimmung des Vergehens, worauf die Strafe fol gen soll, fehle» dürfte, und überdem Handlungen, welche gesetz widrig sind, von selbst Verantwortlichkeit und Strafe nach sich ziehen, so dürfte der Z. nicht zweckmäßig, und der 2. Kammer bei zutreten sein. §. 21. (s. dens. Nr. 531. d. Bl. S. 5939.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat angetragen, hinter das auf der 5. Zeile befindliche Wort „Bürgerrechts" 'emZuschalten: „noch durch die auf den Grund des Mandats vom'6. Oct. 1826 er folgte Ausstellung eines Zeugnisses Behufs der Verehelichung,^ übrigens dem §. beigestimmt. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Die Einschal tung scheint angemessen, damit myn nicht, was'bisher zuweilen geschehen, dem Orte der Verehli'chung die Verbindlichkeiten des Heimathortes ansinne. Der Z. dürfte mit dieser Einschaltung daher anzunehmen, jedoch aber nach dem Beschluß, welchen die 1. Kammer bei 8.8. fassen wird, nach Befinden abzuändern sein. Z. 22. (s. dens. Nr. 531. b. Bl. S. 5969.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat beschlossen: H Zeile 1^ hinter dem Worte „Heimath" die Worte: „so wie hinsichtlich der inter imistischen Versorgung in streitigen Kallen" und b) am Schluffe des 2. Satzes hinter dem Worte „zurFolge" die Worte: „(vergl. auch §. 27.)" einzuschalten, dagegen e) das Wort Zeile 6.: „un vermeidlichen" in Wegfall zu bringen. . Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Die Gründe der Abänderung enthält der jenseitige Bericht, die Deputation erkennt sie als richtig an, und findet gegen Annahme des Z. unter den erwähnten Modisicationm etwas nicht zu erinnern. Z. L3. (s. dens. Nr. 531. d. Bl. S. 5969.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat den H. unverändert angenommen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Die Deputa tion findet nichts zu erinnern. §. 24. (s. dens. Nr. 531. d. Bl. S. 5969.) Beschluß der 2. Kammer: Desgleichen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Desgleichen. Z. 25. (s. dens. Nr. 531. d. Bl. S. 5970.) Beschluß der 2. Kammer: Desgleichen. Gutachten der Deputation der 1° Kammer: Desgleichen. H. L6. (s. dens. a. a. O-) Beschluß der 2. Kammer: Desgl. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Die Deputa tion findet kein Bedenken, gegen den H., nachdem der Negie- rungscommiffar in der 2. Kammer erklärt hat, daß dis mehreren Kosten des Schubtransports aus Staatskassen übertragen wer den sollen. ß. 27. (s. dens. a. a. D.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat angetragen, hinter das Wort Zeile 3. „unen t- geldlich" noch hinzuzufügen: „und ohne Verwendung von Stempelimpost," übrigens den §. mit dem Zusatz angenommen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Beizutreten, da, wo ex oWeio gearbeitet wird, auch Stempelpapier nicht zu verwenden ist. §. 28. (s. dens. Nr. 531. d. Wl-,S. 59715 Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer will die Heimathsscheine stempel- impostfrei ausgestellt wissen, und hat in Antrag gebracht, hinter das Zeile 1. befindliche Eingangswort „für" die Worte „die stempelimpostfreie" einzurücken, übrigens hat sie den Z. ange nommen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Beizustimmen, da der größere Theil der Empfänger der Heimathscheine unbe mittelt ist. §. 29. (s. dens. Nr. 531. d. Bl. S. 5972.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat den Z. ohne Abänderung ange nommen. Gutachten der Deputation der I. Kammer: Beizutrcten, gus denen kn den Gesetzmvtiven und dem jensiüigm Bericht aus gestellten Gründen- §. 30. (s. dens. Nr. 531. d.Bl. S- 5973) Die2.Kammer hat den §. angenommen, will jedoch noch einige Gesetze unter die Aufgehobenen gezählt wissen, und hat beantragt, vor der letzten Zeile cinzuschalten: „Cap. I. §. II. des Mandats vom 10. Febr. und 21. März 1731, und die geschriebene Generalverordnung vom 13. October 1833." Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Die angezoge- nen Gesetze sind solche, welche allerdings durch das neue Gesetz aufgehoben werden, es ist demnach der Beitritt zu empfehlen. Z. 31. (s. dens. a. a. O.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat den Z. unverändert angenommen. Gutachten der Deputation der I, Kammer: Die Deputa tion findet nichts zu erinnern, was der Annahme entgegen stehen könnte, macht jedoch die Kammer auf die Erläuterungen des jen seitigen Berichts aufmerksam. Z. 32. (s. dens. a. a. O.) Beschluß der 2. Kammer: Die 2. Kammer hat den angenommen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Der Z. hat zu keiner Erinnerung Veranlassung gegeben. Die bei vorstehenden Ztz. von der 2. Kammer gemachten Ab änderungen und Zusätze finden die einstimmig e Genehmi gung der Kammer und mit ihnen die betreffenden Paragra phen selbst. Uebrigens hat die 2. Kammer noch folgende Anträge an die Staatöregierung in die Schrift beschlossen, und zwar: ,,A) in der Administrativ-Verordnung zu Ausführung dieses Gesetzes, die Obrigkeiten darüber außer Zweifel zu setzen, daß die Verordnun gen vom 23. Juli und resp. 30. August 1822 wegen der Aus stellung von Heimathscheinen an Inländer, welche sich in aus wärtigen Staaten nkederlassen wollen, nach wie vor in Anwend barkeit bleiben," und für den Fall, daß das vorgelegte Gesetz nicht völlig von der dermaligen Ständeversammlung wegen Zeit mangels bcrathen werden könnte, „2) dieMtaatsregierung zu er suchen , fortan den Aufenthaltsort bei Entscheidung über streitige Fälle der Heimathsangehörigkeit,' von den Behörden nicht mehr berücksichtigen zu lassen." Weide Anträge scheinen der Deputa tion unbedenklich, sie hofft jedoch, daß der letztere durch völlige ständische Berathung und Beschlußnahme Erledigung finden werde/"" Der Antrag sufi L. wird einstimmig genehmiget,
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