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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6071 nachdem die Berathung zu Ende gebracht war, hat sie noch einen Antrag in die Schrift'gestellt, und ich frage nun, ob es sachge mäß sei, daß man einen Antrag, den die 1. Kammer nach been digter Berathung ausgestellt hat, nunmehr unserer Berathung komme; Pie 2. Kammer hat eine andere Ansicht gefaßt, und die Oring vorgelegt worden, sie Hat es beruhen,, und PaSMgchniß Abg. v. Thiel au eröffnet die .Berathung mit nachstehenden porausgehen lassen soll? Ich kann mich davon nicht überzeugen. Bemerkungen: Zch habe mir erlaubt, heute früh den Hrn. Prä- Ich finde mich genöthigt zu sagen, ich werde es sagen, ich muß sidmtcn zu bitten, daß er mir gestatten möge, noch ehe die Dis- sagen: worauf beruht die ganze Sache? Nicht darauf, daß cussion angeht, den Antrag zu stellen, daß der von der 1. Kam mer gestellte Antrag, wornach in denjenigen Orten, wo die Ko-, sten über dis frühem Quanta hinauslausen, der Ausführung des Gesetzes Anstand gegeben werde, in unserer Kammer bei der Bs- rathung vorangestellt werden möchte. Zch habe Gelegenheit ge habt, in meiner vaterländischen Provinz die Erfahrung zu ma- f chen, was es für eine Bewandtm'ß um die Verbesserung des Schulwesens ohne gehörige Berücksichtigung der Communalver- haltniffehat. Zch habe Gelegenheit gehabt, in Erfahrung zu drin-- gen, daß die Gemeinden noch heute an Ungeheuern Kosten zu be zahlen haben, daß manche Gemeinde über 9000 Lhlr., sage! 9000Thlr. für Errichtung von Schulgebäuden zahlen muß. Zch ? glaube, daß das keine Kleinigkeit in den jetzigen Zeitverhaltmssm sei, und daß das materielle Wohl mit dem intellektuellen doch et was Hand in Hand gehen möchte. Mag man den Gesetzentwurf i betrachten, von welcher Seite man will, so zeigt es sich, daß er leine Rücksicht darauf nimmt, ob die Communen im Stande: sind, die im Gesetzentwürfe aufgelegte Verpflichtung Zu erfüllen, oder nicht. Es ist nicht einmal in diesem Gesetze ein Grundsatz ! ausgesprochen, ob nicht am Ende auf irgend eine Art das Schul-; geld ganz in Wegfall kommen könnte, und die Communen durch Umlage auf die Grundstücke alle und jede Beitrage zur Umerhal-! tung der Schule aufbringen müssen. Nun sehe ich allerdings in ! diesem Anträge das einzige Mittel, daß durch dieses Gesetz die § Communen nicht ruinixt werden. Ich habe aber ganz der ge-! ehrten Kammer anheim zu geben, ob sie glaubt, daß ein solcher; Antrag die Diskussion nicht unnöthigerweise verzögere, und ob > sie Nicht vielleicht glaubt, daß die Discussion abzukürzen sei,! wenn vielleicht durch eine solche Maßregel dem Lande mehr Kosten erwachsen. Zch bescheide mich, etwas mehr zur Begründung dieses Antrages hinzuzufügen, sondern bitte den Hrn. Präsiden-! ten, die Kammer zu fragen, ob dieser Antrag der 1. Kammer! vorausgmymmm werden soll? Vortrag über die Diffrrenzpuncte, welche in Betreff deS Volks- an die I. Kammer gebracht. Diese hat es auch berathen, und schulengesetzes zwischen beiden Kammern vorhanden sind, steht. " " Referent, Abg. v. Driesen begiebt sich auf die Redner ¬ bühne, rmd die Gemeinden pragravkrt werden, sondern darauf, daß in die sem Augenblick noch in unftrm Lande eine Verschiedenheit der An sichten darüber herrscht, kn welchem Maßstabe die Rittergüter verbunden sind, zu den Parochiaüasten beizutragen. Das Ap- pcllationsgericht hat allerdings dahin entschieden, daß die Ritter güter sich dieser Beitragspflichtigkeir nicht entschlagn können; die Verwaltungsbehörde hat eine andere Ansicht gehabt. So lagen die Sachen und nun frage ich, ob es hei dieser Sache zu verant worten sek, ein solches Gesetz zu suspendiren, und zwar darum, weil man künftig eine günstigere Entscheidung im Gesetzwege zu erlangen hofft, als welche jetzt die Justizbehörden ausgestellt ha ben. Das ist die Sache; cs liegt klar vor, und ich glaube, es kann der Antrag nicht zur Unterstützung kommen. Es ist ein Antrag, der von der ersten Kammer herüber gekommen ist, bei der 1. Kammer wurde er am Ende der Berathung gestellt, jetzt will man ihn vN'üusgchm lassen, und es scheint mir, man wolle dem Gesetze dm Untergang bereiten, er hat ihm schon bereitet wer den sollen, und ich muß gestehen, wenn nachdem man sich in bei den Kammern ausgesprochen hat, daß es sachgemäß sei, wenn das Gesetz über die Kolksschulsn ins Leben trete, diesem elenden erbärmlichen Groschen und Khaler berechnenden Geiste bas hö here Interesse der mtelleetuellen Bildung des Volks untergeordnet werden soll, ich mich.nie rmd nimmermehr emverstshen kann, Abg. v. T hie lau: Der Abg. Hätte sich die Worte, die er eben ausgesprochen hat, ersparen .können, um seine Meinung zu äußern. Wenn erj glaubt, daß ich darauf etwas erwiedem werbe, so irrt er sich; ich stelle mich zu hoch, als daß ich nur ein einziges Wort auf solche Ausbrüche sagen würde. Zch muß be kennen, daß ich mit offenen Blicken jedes Mitglied der Kammer ansehen kann, und frage, ob ein solches Motiv, wie der Abg. aufstellt, meinem AntragelUttsrliegm könne? Wenn freilich je mand einer andern Meinung ist, als der Abg-, so scheint ihn bas schon öfter unangenehm berührt Zu haben; er scheint das Mittel, Abg. E i serr st ü ck: Ich habe alle Achtung für jeden Antrag welches er mir verwirft, auf anders Werfe anzuwenden. Es ist stets geäußert, welcher von ständischen Mitgliedern vorgebracht» bekannt, welche Wege er eknzuschlagen pflegt. Man kennt das wurde; ich Habe auch niemals einen Aweifel darein gesetzt, daß Princip, dem er huldigt, und wodurch er seinen Anträgen Wor ein Antrag, wenn er einmal gestellt ist, zur Abstimmung und vor- l schub zu leisten sucht, indem er das bäuerliche Interesse von dem her zm.Unterstützung gebracht werben müsse; aber gegen diesen ? Interesse der Rittergutsbesitzer zu trennen bemüht ist. Zch für Antrag muß ich doch sprechen. Zch erlaube mir die Geschichte meinen Kheil habe schon erklärt, daß wir in der Oberlausitz schon des Schulgesetzes, wie es dermalen vorliegt, der Kammer vor ß das Glück genossen haben, unsere Gommunen haben schon das Augen zu stellen. Es hatte die 1. Kammer nicht für sachdienlich Glück überstanden, was den erblandischm Communen bereitet erkannt, daß dieses Gesell über die Volksschulen zur Berathung werden soll. Ich bescheide mich gern, wenn die Abgg. der Erblanbe komme; die 2. Kammer hat eine andere Ansicht gefaßt', und die diesen Ansichten Raum geben wollen, so kann mir das sehr gleich- 1 Kammer ist ihr beigetreten. Es war der 2. Kammer zur Bera- giltig sein. Zch glaube schwerlich, daß die Gemeinden, mit wel- thung vorgelegt worden, sie Hat es berathen,. und das Urgebmß chm ich in Verbindung stehe, em Schulhaus bauen werden; denn
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