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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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es ist kaum 3 Jahre her, daß sie ein Schulhaus gebaut haben, und ich führe das zum Beweis an, daß ich unbetheiligt in der Sache bin. Allerdings hin ich aber so kleinlich, zu glauben, und ich würde mich selbst verachten, wenn ich diese Meinung nicht fassen könnte, daß das materielle Wohl nicht dem intellektuellen unterzuordnen sei, und allerdings glaube ich, daß ein Abg. des Landes sich hknstellen u. über einen Groschen mäkeln könne, welchen der Abgabenpflichtige bezahlen soll. Das sind meine Grundsätze, ich mache mir nichts daraus, welches Motiv man mir unterlegt; denn jede Aeußerung dieser Art, ich erkläre es nochmals, ist mir verächtlich. Gewiß aber ist, daß in diesem Gesetze Grundlagen enthalten sind, welche dem Lande höchst nachtheilig werden müs sen. Ich erkenne sie darin, daß man zu wenig darauf gegeben hat, in wie weit das Schulgeld die Basis von den Abgaben zu einer Schule sein soll. Ich kann mich im Augenblicke nicht dar auf einlassen, meine Herren, die Z§. einzeln durchzugehcn; denn man würde mir sagen, das gehört zur speciellen Diskussion, man würde mir diese und jene Einwendung machen. Wenn die §Z. discutirt werden, so werde ich mir erlauben, darüber zu sprechen; allein, warum ist denn dieser Antrag dem Gesetze so gefährlich? Haben denn die Abgg., welche früher das Schulgesetz votirt, ge glaubt, daß die Gesetze wegbleiben würden, auf welche man Laute? Ich glaube nicht; das Gesetz basirt.sr'ch allerdings auf andere Gesetze, welche uns fehlen. Man glaubt also, daß die Rittergutsbesitzer höher daran kommen würden, als jetzt; ich glaube nicht, es ist ein Interesse vorhanden; wenn die bäuerlichen Besitzer mehr bezahlen, so müssen auch die Rittergutsbesitzer mehr bezahlen; das zeigt aber eben, daß das Interesse Hand in Hand geht, und daß also der ländliche Grundbesitz im Großen wie im Kleinen belastet werde. Man übersehe nur das Vcrhältniß in den Gemeinden, wo der Hausler eben so gut Stimmrecht hat, wie der Grundbesitzer und dann frage ich Sie, wo Sie eine Sicherheit Haben, daß das Schulgeld künftig anders aufgebracht werde, als auf den Grundbesitz; abgesehen davon, dgß ich die Zixirung der Schullehrer für das Nachtheiligste halte, fürstin Ideal, das nicht ausführbar ist, als aufKosten derjenigen, welcheohnedieß genug zu geben haben. Ich finde in diesem Gesetz eins Unsicherheit darin, daß man Vorschriften darin gemacht hat, dieMfdas Wesentliche der Schulen von keinem Einflüsse sind. Ich habe bieß alles erwähnt, um zu zeigen, von welcher Ansicht ich ausgehe. Mein Antrag ist gestellt ZumSchutze des Landes, damit nicht willkührlich demLandeKosten aufgelegt werden, die unübersehbar sind. Ich überlasse Ihnen nun ganz, ob Sie meinen Antrag unterstützen wollen oder nicht; ich werde mir durchaus keine Mühe geben, Ihnen das klar zu Tage zu legen, in wie fern Sie durch das Gesetz gefährdet sind aber nicht, und werde nur etwas erwiedem, wenn Aeußenmgen her Art es erfordern, wie ich sie gehört habe. Abg. Eisenstuck: DerAbg. hat sich so hoch gestellt, daß ich es nicht vermag, mich neben ihn zu stellen, ich will daher eine Stufe tiefer treten. Abg. Roux: Ich wünsche, daß über dm Antrag abge- ßimmt werde. Es wird sich zeigen, ob auf den Antrag einge- MNM wird oder nicht. Es ist ganz gleich, ob zuerst darüber abgestimmt wird, oder spater; über das Gesetz ist abgcstimmt, es ist angenommen und bleibt stehen, nach wie vor. Nachdem eine Debatte darüber entstanden war, ob der Antrag zuerst zur Unterstützung oder sofort zur Abstimmung zu bringen sei, wobei sich Referent für letzteres erklärt, Abg. Axt aber für den erstem Weg, und Abg. Eisen stuck wieder holt darauf aufmerksam machte, daß der Antrag in der 1. Kam- ! mer am Schluffe der Bcrathung gestellt worden und also auch ! hier nur erst am Schluffs derselben zur Sprache kommen kön ne, erklärt der Präsident, daß er sich an die Landtagsordnung zu halten habe und demgemäß den Antrag zur Unterstützung bringe. Da jedoch der Antrag nur von 13 Mitgliedern, also nicht ausreichend unterstützt wird, so muß er auf sich beruhen. Referent, Abg. v. Friesen geht nun auf den allgemeinen Antrag der 1. Kammer hinsichtlich der Beibehaltung der frühem Grundsätze der Schulordnung über und bemerkt dazu Folgen des: Die geehrte Kammer wird sich erinnern, daß die Deputa tion selbst die Ansicht ausgesprochen hat, daß in den ältern Schulgesetzen viel Gutes enthalten sei; daß die Deputation er wog , ob es nicht gut sei, auszufprechen, daß man diese frühem Bestimmungen beibehalten wolle; allein sie ist davon abgegan gen , indem sie die Verordnung durchging und sich überzeugte, daß sehr gute Bestimmungen darin enthalten seien und sie hat deshalb gemeint, daß die Aufhebung der altern Gesetze unbe denklich sei. In der Vemmgungsbeputation hat man sich auch damit vereinigt, .es soll jedoch in der Schrift dieses Antrags im Allgemeinen gedacht werden und es würde also darin auszuspre chen sein, man setze voraus, daß der Geist der frühem Gesetzge bung stets vorherrschend sein werde, in dm Maßregeln, welche auf Verbesserung des Schulwesens sich beziehen. Da es hierüber einer Abstimmung nicht bedarf, wird nun zur Berarhung der einzelnen tztz, geschritten. Bei §. 1. schlug der Herr Staatsminister in der 1. Kam mer in Betreff der Ueberschrift vor, daß der Ausdruck: „Ele mentar-Volksschulen" statt „Volks - oder Elementarschulen" ge wählt werden möge. Die Deputation findet dagegen kein Bedenken und die Kammer genehmigt diese Fassung einstimmig, und es ist die ser Ausdruck überall im Gssetzs zu wählen, wo die Worte: „Volks- oder Elementarschulen" Vorkommen. Ferner ist die Kammer einstimmig damit einverstanden, daß statt: „Kreisfchulbehörde" überall gesetzt werde: „betref fende höhere Behörde". Bei den tzZ. 2. und 3. empfiehlt die Deputation den Bei tritt zu der von der 1. Kammer vorgeschlagenen Fassung, da diese umfassender und richtiger ist. Die Kammer erklärt sich mit Ausschluß einer Stimme für die Ansicht der Deputation. Bei Z. 4. schlägt die Deputation die Annahme der Fassung der 1. Kammer vor und die Kammer nimmt sie gegen eine Stimme an.
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