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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Bei §.5. vereinigte man sich in der Vereimgnngsdeputation dahin, daß gesagt werde: „Etwas, was den verbietenden Be stimmungen dieses Gesetzes widerspricht, darf in einer solchen Localschulordnung nicht enthalten sein." . Abg. Eisenstuck bemerkt, daß damit ein Antrag in Ver bindung stehe, indem in Kleinigkeiten eine Veränderung wohl beantragt werden könne. Er halte Ls für sehr bedenklich, wenn unbedingt ausgesprochen werden sollte, daß gar nichts ausge nommen werden könne, was diesem Gesetze widerspräche. Er! sei damit einverstanden, daß die meisten Bestimmungen des Gesetzes allenthalben gehandhabt werden könnten, aber in Ein- zelnheiten glaube er nicht,, daß man in dem Lande damit durch komme, wenn man mcht Exceptionen gestalte. Abg. Roux erinnert dagegen/ daß deshalb die Fassung an genommen worden sei, wie sie vorher vom Referenten verlesen worden, und Staatsmlnister v. Müller macht bemerklich, wie die De putation darauf ihr Augenmerk gerichtet habe, daß nicht ein zu großer Spielraum gelassen werden möchte. Abg. Eisenstuck äußert nun, daß, weil es heiße: „verbie tende Bestimmungen" er damit einverstanden sei, und es wird sodann die Fassung einstimmig von der Kammer angenommen. WeiZ.7. soll das Wort „daher" wegfallen, und übrigens die Fassung der 1. Kammer auf Amathen der Deputation ange nommen werden. Die Kammer genehmigt diese Fassung ein stimmig. Wei ZZ. 8. und 9. war man ebenfalls mit der 1. Kammer einstimmig einverstanden; dasselbe war der Fall bei Z. 10. Wei tz. 10 b. Den unter dieser Nummer von der 1. Kammer ange nommenen Zusatzparagraphen nahm man einstimmig an. Bei §. 11. Die Deputation schlug vor, diesen Z. 11. unverändert, wie er in dem Gesetzentwürfe steht, beizubehalten, und eben so bei tz. 12., doch soll der Zusatzparagraph, den die 1. Kam mer 12. bezeichnet, wegfallen, und dagegen in der Schrift aus gesprochen werden: „es werde bei dießfallsigen Verfügungen das Bestehende möglichst beachtet werden, wo nicht die Noth- wendigkeit ein Anderes erheische", man war damit einstimmig einverstanden. Bei Z. 12 b. Die Fassung der 1. Kammer für tz. 12 !>. wurde gegen eine verneinende Stimme angenommen. Bei h. 126. Nach dem Vorschläge der Deputation soll dieser Z. also lauten : „das Vermögen der bisher — bis nachgewiesm wird — die dießfallsigen speciellen rc." so wie dieß in dem Pro tokolle vom 21. d. M. ftstgestellt ist. Man trat hier der De putation gegen eine verneinende Stimme einstimmig bei. Die 12 o. und 12 k. sollen demnach Wegfällen. Die Kammer ist damit einhellig einverstanden. ' Bei §. 13. schlug die Deputa tion vor, die Fassung der 1. Kammer anzunehmen. Alle Mit glieder stimmten dafür. Anlangend den Antrag der 1. Kam mer bei 13° — 20. „Eine hohe Staatsregierung möge nur bei Neubauen re.", so wurde dieser einstimmig genehmigt. Die Ueberschrift des §. 21. wurde nach der Fassung der 1. Kammer ebenfalls einstimmig genehmigt. Zu tz. 22. schlägt die Depu ¬ tation die Fassung also vor: „die Aufnahme rc. ist jährlich zwei mal im'Jahx rc. — Es bleibt jedoch rc." wie solches in dem Ber- einigungsprotocolle enthalten. Die Kammer war auch hiermit einstimmig einverstanden. Zu §. 23. trat man der in dem Pro tokolle der vereinigten Deputation enthaltenen Fassung cinmü- thig bei. Der tz. 24 b. soll nach Beschluß der Kammer am Schluß dieses Abschnittes im Gesetz kommen. Zn §. 24 c. trat man auch hier der Fassung der I. Kammer auf Anrathen der Depu tation einstimmig bei, in Folge dessen der hier angenommene Zusatz im tz. 25. wegfallt. Zu tz. 25. fallen nun die Worte weg: „und sind rc." und kommt nun noch der in dem Protocolle der Vereinigungs-Deputation ersichtliche Zusatz, „als die Confir- mation rc."chinzu.. Ferner beschloß die Kammer einstimmig Zu tz. 28. den Zusatz, den die 1. Kammer gemacht , anzunehmen, bei tz. 28 b. ebenfalls der I. Kammer beizutreten, und gleicherge stalt bei §. 29. den von der vereinigten Deputation vorgefchlage- nen Zusatz zu genehmigen. Bei tz. 30. Den 1. Satz nach der Fassung der 1. Kammer beschloß man einstimmig anzunehmen, eben so den 2. Satz (unter Wegfall des Zusatzes, der nach Be schluß der 1. Kammer wegfallen soll aus der Fassung, die die 2. Kammer gegeben Hatte); ferner den 3° Satz so zu fassen, wie die vereinigte Deputation lauLProtoeolls ihn vorgeschlagen, und für den 4. Satz die Fassung der 1. Kammer anzunehmen, km Ucbrigen aber darauf zu beharren, daß die Worte: „Für Kin der auswärtiger rc. — zu entrichten," wegzulassen. Bei tz. 31. beschloß die Kammer bis zu den Worten: „der Schulgemeinde ob", die Fassung der 1. Kammer anzunehmen, einstimmig; bei tz. 33. hinsichtlich der von der 1. Kammer gewählten Drd- nung der 1. Kammer beizutreten, und nur die von der 2. Kam mer beschlossene Schulcollccte an ihrem Platz zu lassen, einstim mig. Zu tz. 34. nahm die Kammer die von der 1. Kammer ge wählte Fassung, so wie den daselbst von ihr gestellten Antrag einhellig an. Bei tz. 35. trat die Kammer der Fassung der 1. Kammer einstimmig bei, eben so bei Z. 36. dem Zusatz und dem Antrag daselbst, der von 1. Kammer zu diesem tz. gemacht wor den. Zu tztz. 88. 3s b. und 38 c. verblieb die Kammer auf ihrem frühem Beschlüsse einstimmig. Zu tz. 39. sind von der 1. Kam mer zwei Zusätze gemacht worden. Der erste Zusatz ward ein stimmig angenommen, der zweite Zusatz aber nach der Fassung der vereinigten Deputation. Zu tz. 40. ist ein Zusatz von der 1. Kammer angenommen worden, die Deputation schlägt aber vor, den Zusatz der 1. Kammer nicht anzunehmen; damit, so wie zu tz. 41., daß das Wort „Einkommen" mit dem Worte: „festen Gehalt", ferner damit, daß die Worte „nienn eine rc." bis „sich gestalten würde," wegzulassen, und daß dagegen hin zuzufügen: „findet eine Veränderung des Schulbezirks statt/ so treten die Grundsätze tz. 83 b. ein," war man ebenfalls einstim mig einverstanden. tz. 42. soll nun nach tz. 38. kommen, unter Wegfall der tztz. 38 b. und 38 c. Zu tz. 46. trat man der 1. Kammer bei^ einhellig. Zu tz. 47. beschloß die Kammer ein stimmig den Zusatz der 1. Kammer nicht anzunehmen, dagegen in der Fassung der 2. Kammer die Worte: „schon bestehende"
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