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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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einstimmig in Wegfall gebraW" -- ' Bei dem von der 1. Kammer pocgeschlagnen Z. 52. v. ist die! Deputation ZleiÄ-falls der Ansicht, daß er in Wegfall Zu bringen! fei, und die Kummer erklärt sich damit einverstanden. Bei Z. 53. empfiehlt die Deputation den Zusatz der jenseitigen Kammer, I und man beschließt, von Seiten der diesseitigen Kammer, beizu- : treten, was den !. und 2. Satz betrifit. Bei dem 3. Satze: ! „In dem einen M — beantragt Werden" äußert' f Abg. Axt: Ich weiß nicht, ob ich recht gehört habe, daß dis 6074 wegzulassen. Zu §. 48. trat man der Fassung der l. Kammer Verhaliniß, wenn der Staat die Pension geben soll und wenn einstimmig bei. Zu tz. 51. beschloß man, dm Gesetzentwurf die Commun. Ich gestehe, so lange nicht ein Prysionsrrgkla- bekzubehaltm, unverändert, mit allen Stimmen. Zu tz. 52. tiv auch auf diejenigen geht, welche nicht Staätsdimer sind, nahm man die Fassung der 1. Kammer einhellig an, mit Weg- und so lange es unvermeidlich ist, baß die Pensiomruug der fall der Worte: „als Mitglied", wogegen „rücksichilich" zu z Schullehrer den Gemeinden anheim fällt, so sehe ich nicht em, fetzen. r warum man hier keinen Unterschied machen könne. Wenn ein Der von der I. Kammer beschlossene §- 52. b. wird auf! Schullehrer 10, 15 bis 20,000 Ählr. besitzt, was der Fall wirk- Vorschlag der Dcputation/und nachdem / I lich iss, so sehe ich nicht ein, wie es die Billigkeit gebieten kvn- Rcferent, Abg. v. Friesen, und Stgatsmin. v. Müller - ne, daß ihm die Commun nichts desto weniger eine große Pea- auf Anfrage des Abg. Sachße die Erklärung gegeben hatten, daß floss mit großen Aufopferungen ihrerseits aussetze. Es ist im- elne dießfallsrge Bestimmung in der Verordnung enthalten sei, l mer für ihn gesorgt, der SchulmMer hat sein gutes Auskom men, wenn er auch cmeritirt wird. Ich .lasse übrigens auf sich beruhen, ob er das Vermögen durch seine Schulstelle oder auf andere Weise erworben hat; aber so lange wir nicht das allge meine Prrncip des Staatsdienergesetzes auf Kirchen- und Schul diener übertragen wollen, muß auf die Communm Rücksicht ge nommen weiden. Abg. Roux: Ich muß noch daraufMsmerksammachen, daß bei dem Staatsdienergesetz auf dis Lermöger.sumstäubc des halb nicht Rücksicht genommen wurde, weil bei den Staats dienern Pensionsäbzüge stattsinden. Das ist bei den Schul lehrern jetzt nicht der Fall und muß die Commun die Uatc-rstüz- zung gewahren, so muß in einem solchen Fall auch die Bestim mung bleiben, daß auf die Vermygensverhaltm'sse Rücksicht ge kommen wird. Staatsmmisier O. Müller: Es ist auch nicht zu über- . sehen, daß die bisherige Bestimmung dahin geht, es soll aus die VermögeNsverhältnisse Rücksicht genommen werden und nun würde man sich zum Nachtheil der Gemeinden, welche solche Pensionen Zu leistm haben, von jenem Grundsätze entfernen. . Darauf wird der 3. Satz deS ß. 53 c. gegen 2 Stimmen angenommen, und dem von der 1. Kammer beschlossenen An träge m die Schrift in Betreff der Penflonsküsie einstimmig beigrtrstm. Bei tz. 54. waltet Einverstandm'ß ob. Bei den tztz. 55. und 56. wird der von der jenseitigen Kam mer beschlossenen Fassung einstimmig beigetreten; so auch dem zu tz. 55. beschlossenen Antrag in die Schrift. Bei tz. 57. empfiehlt die Deputation gleichfalls die Annah me der jenseits beschlossenen Fassung. - Abg. Axt: Ich möchte nur gegen den 4. Punct, wo man die Beispiele weggelassm hat, mir die Frage erlauben, was man sich unter diesem Punct denken soll? Ich kann mir nichts darun ter denken. Referent, Abg. v. Friesen: Diese Frage hat sich die De putation auch gestellt, und man kann sich allerdings die Fälle, nicht so deutlich vorstcllen. Abg. Axt: Ich glaube, es wäre dieser 4. Punct ganz in Wegfall zu bringen. Staatsminißer N. Müller: Es würde kein Bedenken ha ben, daß er WeMebez aber es könnte doch auch der Fall vorkom men, daß MißhMuch der Amtsgewalt stattsinde, und man hat deshalb diesen Satz ausgenommen. VermögeNZverhältnissö wieder in dem §. ausgenommen Worden j sind? Ist das der Kall, so muß ich jrrich dagegen Maren, und aufmerksam machen, daß bei - keinem einzigen SLaatsdicner auf die Vermögensverhältnlsse Rücksicht genommen wurde, Md ich.: es unbillig finde, -wsuss gerade bei dem Schullehrer dssMssRäck-l sicht gerwüMLK werdest soll-, -wenner sich vielleicht etriD KssM'K hat, ZumÄ da die Hmtrrlc.ffenen desselben noch nicht'sicher He« j stellt find.- -K .. '< ' Abg.v.d.Pforte: Das veranlaßt mich Zu Är Frage,! ob die Schullehrer als Staatsdiener angesehen werden. ! Referent,,Abg. v. Friesen: Nein, das nicht. - Abg. PuELrrch: Da der Antrag, in Ansehung der Weg- s lüssung der BmnögensUMstande, voll mir ausgegsngen iss, so < habe ich dM Redner vor mir darauf nm Folgendes zu erwie- dern: Am Schluffs des 53- §. des Deputationsömchts der l. Kammer hat die Äsputation darauf angetragm, daß eine hohe SrasLsreg'mung zur Begründung einer Gchullehrerpensions- kaffe Rücksicht nehmen möge-; dieser Antrag ist auch bei der 1.! Kammer genehmiget worden. Würden' nun die Mitglieder! unsrer Verehrten Kschryer diesen Antrag ebenfalls annehmen, so fände ich für meine Person eisse Beruhizung dann, so daß die früher, erwähnte Besorgniß wegen der Emeririrrrng eines Schul lehrers dadurch gehoben werde und daher der Satz wegen Peri Vermögensumstande stehm bleiben kann; imGeamllM müßte? ich immer noch auf meiner frühem Ansicht stehen blsibm. Ich! k«M daher,Mr den erwähnten Antrag der KamrM empfehlen.! . Äbg. Meisel: Auch ich kann nur dem Grundsätze treu: bleiben, welchen ich früher ausgesprochen Habe, mdeA es mir nicht billig Zu sein scheint, bei dem Schullehrer As VerMSgSns- l umstände zu berücksichtigen. . Abg. E i senstuck: Ich kann dieser Ansicht Alcht hertreten; s es ist wirklich ein großer UnterWed Zu machen, zwischm Ämi
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