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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Abg. Roux: Es ist auch der Fall denkbar, daß em Schul lehrer das Kind zu seinem Privatdienste gebraucht. Die Kammer erklärt sich hierauf gegen 1 Stimme mit ihrer Deputation einverstanden,, und es ist hierbei noch ein Druckfehler zu bemerken, indem es statt: „Bcstrasungsweg" heißen muß : „Besserungsweg." ' ", Bei tz. 58. trat man einstimmig der 1. Kammer bei,' * des gleichen bei 58b., bei h. 59. hinsichtlich deö Zusatzes, ferner Lei dem hier nschgeholtm Nachtrag zu §.55., der sich im Berichte der Deputation der I. Kammer vorfindet.. Bei Z. 62. empfiehlt die Deputation die Annahme der jen seits beliebten Fassung, und nach einer Frage des Abg. v. d. Pforte, welche Examina tions-Behörde für diejenigen bestehe, welche ihre Kinder selbst unterrichten wollten? und der'vom Referenten Abg. v. Friesen darauf erfolgten Antwort, daß dieß in der Verordnung genau angegeben sei , wird der Deputation einstimmig beigetreten. Der Zusatz wegen des Unterrichts der Kinder anderer Con sessionen erledigt sich durch die Bestimmungen bei §. 2. und 3. Die §§-63. und 64. werden auf Vorschlag der Deputation nach den in der I. Kammer beliebten Abänderungen einstimmig angenommen. Bei §. 65. empfahl die Deputation bei der Fassung der 2. Kammer stehen zu bleiben, mit der Veränderung der Worte „zur Consirmation" in: „sie aus der Schule entlassen werden," die Kammer trat hier der Ansicht derDeputation einstimmig bei, das selbe war der Fall bei §. 66. hinsichtlich des daselbst von der 1. Kammer angenommenen Antrags, den die Deputation anzuneh- men empfahl. Eben so genehmigte die Kammer einstimmig die Fassung der 4. Kammer bei §§. 67. und 68. nebst dem Anträge zu §. 68. einstimmig. Eben so stimmt man der 1. Kammerchei mit allen Stimmen bei §. 71., ferner bei Z. 72. hinsichtlich der von der 1. Kammer abzugebenden Erklärung, bei Z. 73. hinsichtlich der Aufnahme der Worte: „und Bestätigung," bei Z. 74. im Be treff des daselbst von der 1. Kammer gemachten Zusatzes, beiß. 75. hinsichtlich der daselbst von der 1. Kammer angenommenen Veränderung. Der §. 79. wurde angenommen, wie ihn die Deputation der 2. Kammer vorgcschlagen hatte, und zwar einstimmig. Bei §. 80. trat man dem daselbst von der 1. Kammer gemachten Zusatz Lei, allein der daselbst überdieß ausgestellten Erklärung trat man nicht bei, weil man voraussctzet, daß die Regierung ohnehin auf die bestehenden Gerechtsamen Rücksicht nehmen werde. Mit der Fassung des §. 81. wie sie km Protokolle der 1. Kammer enthal ten, war man einstimmig einverstanden. Den Zusatzparagraph 77. b. empfiehlt die Deputation zur Annahme. Abg. Axt: Ich weiß eigentlich nicht, vbman nicht dadurch von dem Pn'ncr'p abgegangen ist; denn auf diese Weise hat man zwei Vorstände verschiedener Art. Dieser Schulvorstand kann nicht wieder Gemeinbevorstand sein, und ich halte es nicht für nöthig, weil der Schulvorstand nur mit den äußern Angelegenhei ten der Schule zu thun hat, nicht aber mit den innern. Referent, Abg. v. Friesen: Mit den außer» Angelegen heiten hat er vorzugsweise zu thun, und insbesondere die Unter haltung der Eonfessionsschule zu besorgen; und daher glaubte man, sei es dejj Confessionsverwandtm nicht zu verwehren, daß sie einen eignen Schulvorstand aus ihrer Mitte erwählten. Abg. R oux: Es kann nur unendlich wenigHntereffe daran sein', , daß bei dem Schulvorstande einer,, einer andern Confession bcigezbgen werde. Abg. Haußner: Aber es müßte dann allerdings der vorige Z. verändert werden; denn das ist richtig; einmal wird der Ge- mcindevorßaNd als Schulvorstand aufgeführt, ein andermal wie der nicht. Abg. Wachste: Es ist hier der Fall angenommen, daß an einem Orte zwei Confessionen vorhanden sind, wahrend man bei jenem Z. von der Ansicht ausging, daß nur eine Confessio» vorhanden sei, und da die Ausnahme nie die Regel umstößt, so könnte ß. 77 d. wohl angenommen werden. -Abg. Roux: Der vorige §. stellt die Regel auf und §. 77b. bezeichnet dm Ausnahmsfall, und cS ist also unbedenklich, dieß im Gesetze zu erwähnen. ' Darauf wird dieser gegen 1 Stimme von der Kammer angenommen. Z. 78. ist von der I. Kammer unverändert nach dem Vor schlag der 2. Kammer angenommen. Bei der von der ersten Kammer in di-t Schrift beantragten Erklärung: „Dafem sich beigenouercr Eu'rtcnmg ergeben soll- l te rc." , ist die Deputation nicht beigetreten, weil man der Mei nung war, daß durch §. 5. ohnedicß hinreichende Vorsorge ge troffen worden. ! Die Kammer erklärt sich mit der Ansicht ihrer Deputation ! einverstanden. In Betreff des fernem Antrags der I. Kammer in die Schrift, daß das Gesetz erst in Ausführung gebracht werde, wenn w., ist die Deputation nicht beigetreten, Md dis Majori tät der jenseitigen Deputation ist auch der Ansicht gewesen, daß davon abgegangen werden könne, weil anzumhmcn sei, daß die Differenz in dem Gesetze über das AdminksiraLr'vjustizucrfahren beseitigt worden und auch vorausgesetzt werden könne, es werde k die Staatsregierung durch Verhandlungen akenfallssgen Weite- l ruugen Vorbeugen, was kn der Schrift auszudrückm sei. Die Kammer tritt e in st im mig dieser Ansicht hei. Referent, Abg. v. Friesen bemerkt sodM noch, daß M Betreff der von der Staatsregiemng po stulirtep 7-M Lhlr. Be schluß zu fassen sei; und nachdem die Kammer sich dahin ent schieden Hatte, noch heisse darüber Beschluss zu fassen, stellt der Präsident die Frage: Bewilligt die Kammer die 7500 Thlr. außer dm 2500 Thkr., welche bereits genehmigt sind? Sie wird von 61 gegen 3 SfimWn bejaht. Abg. Eisen stuck zeigt der Kammer sodann als Vorstand der I. Deputation an, daß der Gesetzentwurf über das Hei- mathsrecht in der ersten Kammer berathen worden und der Bei tritt zu den Beschlüssen der 2. Kammer großmtheils erfolgt sei; es werde daher morgen, da fast gar keine Differenzen zwischen
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