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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Punct herausstellt, der zu dem Ressortverhältniß der in Evan- gelicis beauftragten Minister gehört. Daher scheint es mir nicht Lut, Lin solches Regulativ zum Gesetz zu erheben. Abg. Roux: Ich muß dem Referenten beistimmen; es ist allerdings die Zeit zu kurz, um vollständig übersehen zu können, ob man dem Anträge beipflichten könne oder nicht; allein jeden falls ist die Sache so wichtig, daß es sehr wünschenswerth wäre, wenn darüber von den Ständen Berathung gepflogen würde. Bei diesem Landtage kann es nicht geschehen; wird aber der Antrag an die Regierung gebracht, so wird es sich bei dem näch sten Landtage ergeben, was hier zu thun sei, und obwohl ich der Meinung bin, daß sich der Gegenstand kaum zur Vorlage eines Gesetzes eigne, so dürste er doch zur Berathung geeignet sein, und es könnte daher bei der nächsten Ständeversammlung zur Berathung und zur Beschlußnahme kommen. Vicepräsident: Es würde demnach dem Anträge bei zutreten sein, jedoch mit Weglassung der Worte: „und es nach erfolgter Berathung, wo möglich, zum Gesetz erheben möge." Abg. Eisen stuck: Wenn der Antrag so bleibt, wie er gestellt ist, so müßte das Regulativ noch heute vorgelegt wer den ; dann muß ich aber auch erwähnen, daß es mit diesem Anträge in die Schrift eine ganz andere Bewandtniß hat, als mit den übrigen, bei welchen wir an die Spitze gestellt haben, daß sie a<s Bedingung der Genehmigung des Planes angesehen werden sollen. Abg. Roux: Es wird sich diel.Kammer dem anschließen, wenn wir beschließen, bei der Staatsregierung auf Vorlegung des vollständigen Regulativs anzutragen, und der nächsten Stän deversammlung die Berathung darüber Vorbehalten, ob auf Emam'rung eines Gesetzes anzutragen sei. Abg. Eisenstuck macht bemerklich, daß der Antrag auch dahin zu stellen sei, daß dieses Regulativ erst der nächsten Stän deversammlung vorgelegt werden möchte, und es wird demnach der Antrag in der Maße angenommen, daß es heißen soll: Es möge die Staatsregierung der nächsten Ständeversammlung das Regulativ, wodurch die Ressortverhaltnisse zwischen dem Ge- sammtmimsterium und dem Ministerium des Cultus festgesetzt worden, zur Prüfung, Berathung und Beschlußnahme voll ständig mittheilen. Referent, Abg. v. Frk esen theilt der Kammer sodann mit, daß er noch über die Decanatseimichtung Vortrag zu erstatten habe. Die erste Kammer habe diesen Gegenstand bei Gelegen heit der Petition mehrerer Superintendenten , welche sich gegen diese Einrichtung erklärt, in Berathung gezogen. Der Be richt der jenseitigen dritten Deputation sei gedruckt und der Pro- tocollextract der ersten Kammer der zweiten Kammer mitge- rheilt worden; jedoch habe er zu erwähnen, daß die diesseitige Deputation noch keine Berathung darüber gepflogen habe. Abg. Runde stellt die Ansicht auf, daß die Kammer wohl schwerlich auf die Berathung cingehen könne, bevor die Depu tation den Gegenstand nicht brrathen habe. Abg. Roux theilt diese Ansicht, bemerkt jedoch, daß die Berathung in der Deputation nur kurze Zeit erfordern werde, und der Gegenstand auf die morgende Tagesordnung gebracht werden könne. Damit ist man einverstanden und gelangt demnach zum 2. Gegenstände der heutigen Tagesordnung, welcher die Wghl eines alterbländischen Deputationsmitglicdes aus der 2. Kammer zur Berechnung mit der Oberlausitz betrifft. Man ist darüber einig, daß hierbei nach Vorschrift des 103. der Landtagsordnung zu verfahren sei; auch nur absolute Stimmenmehrheit entscheiden könne. Es wurden 59 beschriebene Stimmzettel von den anwesen den Kammermktgliedern abgegeben, bei deren Eröffnung sich er gab, daß 16 Stimmen auf Abg. Sachße, 11 auf Abg. Atenstädt, 11 ausAbg. Schütze, 21 auf 8 andere Mitglieder gefallen waren- Hiernach war absolute Stimmenmehrheit nicht erlangt, und die Wahl mußte wiederholt werden, wobei nur 55 Mitglieder gegen wärtig waren. Das Resultat fiel dahin aus, daß 26 Stimmen Abg. Sachße, 19 Abg. Schütze, 7 Abg. Atenstädt, 1 Abg. Wink ler aus Rochlitz, 1 Abg. Eisen stuck, 1 Abg. v. Carlowitz erlang ten, und auch diesmal noch nicht absolute Stimmenmehrheit er reicht worden war. An der dritten Abstimmung nahmen 57 Mit glieder Theil und erlangten dabei 35 Stimmen der Abg. Sachße, 17 Abg. Schütze, 2 Abg. Atenstädt, 1 Abg. Delling, 1 Abg. Ei senstuck, 1 Abg. v. Carlowitz^ wonach also Abg. Sachße als gewählt anzusehen ist. Abg. Secr. Bergmann tragtsodann ein so eben ekngegan- genes vom 27. d. M. datirtes allerhöchstes Decret vor, welches das Staatsbudjet betrifft. Es laßt sich von keiner Seite eine Bemerkung hierüber ver nehmen, und es soll eine Abschrift davon genommen und diese an biederste Kammer abgegeben werden. Der 3. Gegenstand betrifft die Berathung des Berichts der 2. Deputation über die Beiträge der alterbländischen Rittergüter zu den außerordentlichen Staatsbedürfnkssen. Referent, Abg. v. Kiesenwetter trägt den Bericht vor. Das Sachverhältniß erhellt aus den Mittheilungen in Nr. 535. d. Bl. S. 6038 flg,, und die Deputation der 2. Kammer hat ihr Gutachten dahin abgegeben: daß von der Ritterschaft der alten Erblande die kn dem Be richte näher bezeichnete Summe von 34,963 Lhlr. 8 Gr. zu erfordern, auch die hohe Staatsregierung zu ermächtigen sei, ein dießfallsiges Ausschrciben nach der bestehenden Repartition auf die vier Kreise der alten Erblande zu Abführung dieser Summe zur Staatskasse, wahrend der laufenden Finanzpe riode zu erlassen. Eine Erinnerung wird dabei nicht gemacht und dem De- putatwnsgutachtcn einstimmig beigetreten. ! Viertens, mündliches Referat über die Verermgungsvor- schlägs hinsichtlich des Gesetzentwurfs über das Heimathsrecht. Referent, Abg. Roux bemerkt, daß das Gesetz in der L. Kammer berathen und demselben durchaus beigepflichtct worden sei, und im Z. 17. sei nur, um alle Besorgniß zu entfernen, be-
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