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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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KW Gutachten nicht emverstehen; dasselbe ging dahin: daß man diese Angelegenheit dem höchsten Decrete gemäß ebenfalls für be seitigt ansehen möge. Die Mehrheit der Kammer war der Ansicht, daß man über diese Summe nicht verfügen könne, sondern sie als ein Deposi tum betrachten und an diejenigen verabfolgen müsse, welche ihre Ansprüche geltend machen und bescheinigen würden. In der 1. Kammer ging man von einer andern Ansicht aus, und stimmte dem Gutachten der jenseitigen Deputation, welches mit dem der diesseitigen Deputation übereinstimmte, nicht bei. Wei der 2. Verhandlung über diesen Gegenstand ist die 2. Kammer noch mals Lei dem früheren Beschlüsse stehen geblieben, und es sind nun die beiderseitigen Deputationen zusammengetretcn, um zu einem Vereinigungs-Vorschläge zu gelangen. Don Seiten der 2. Deputation der diesseitigen Kammer suchte man die jenseitige Deputation zu vermögen, sich dahin zu bestimmen, daß ein Edictal-Verfahren eingeleitet werden möchte. Dieselbe glaubte aber nicht bei ihrer Kammer einen solchen Vorschlag mit Erfolg thun zu können, und vereinigte man sich dahin: es möge ab gewartet werden, ob sich Betheiligte melden und ihre Ansprüche gehörig nachweisen würden, und diesen alsdann verhältnißmä- ßige Befriedigung zu Theil werden. Die diesseitige Deputation gab diesem Vorschläge besonders aus dem Grunde nach, weil dadurch Jedem sein Anspruch offen gelassen, gleichwohl nicht sofort nöthkg wird, die ganze Summe der 80,000 Thlr., welche nicht mehr baar vorhanden, sondern von den vorigen Ständen zur Ausrüstung des Wundescontkngents und Approvksionirung der Bundesfestungen Mainz und Luxemburg angewiesen wor den , herbeizuschaffen. Die I. Kammer ist auf diesen Vermitt- lungSvorschlag aber nicht eingegcmgcn, indem sie der Meinung ist, daß er zu nichts führen könne, weil cs nicht möglich sei, die Ansprüche nachzuweisen, und man hat ein hauptfachlich.es Bedenken darin gefunden, daß diese 80,000 Thlr., wie schon gedacht, nicht die ganze Summe des Einquartierungs-Aufwan des ausmachten, und daher, wollte man diese blos bezahlen, ein Theil der Staatsbürger einige Befriedigung erhalten, ein anderer ganz leer ausgehen, mithin eine Ungleichheit entstehen würde. Dieses Bedenken hat auch die diesseitige Deputation nicht unwichtig gefunden, und deshalb der Erwägung der Kam mer überlassen, in wie weit sie angemessen finden werde, bei ihrem Beschlüsse zu verharren, oder den Vereinigungs-Vor schlag anzunehmm. Abg. Roux: Ich kann mich nicht dazu verstehen, dem bei zutreten, was die 1. Kammer beschlossen hat. In den Vor schlägen, welche die Vereinigungs-Deputationen gemacht ha ben , erkenne ich allerdings das, was dem Rechte entspricht; der Staat speicht Niemanden, der eine gerechte Forderung hat, dieselbe ab, und der Staat ist auch ein sicherer Schuldner. Es ist gleich, ob wir das Geld als Depositum betrachten, oder ob wir die Ansprüche gewahren. Ich Lin also nicht gemeint, mich sch, den Beschluß der I. Kammer zu erklären, wohl aber würde ich dem betreten, was von der Vminigungs-Deputation vor ¬ geschlagen wurde, und ich glaube, baß es keinen Einfluß äußert, wenn wir auch hier verschiedener Meinung bleiben. Abg. Haußner: Auch ich theile die Meinung des letzten Sprechers. Es kann unmöglich der Grund, daß vielleicht mehr Ansprüche, als die Summe betragt, vorhanden sind, uns bestimmen, gerechte Forderungen abzuweisen. Die 80,000 Thlr. können doch nur denen gegeben werden, welche Ansprüche ma chen, und ich glaube, daß die Kammer zweckmäßig handelt, wenn sie bei ihrem srühern Beschlüsse stehen bleibt. Abg. v. Kiesenweiter: Ich kann nur der Ansicht der I. Kammer beitreten. Wenn man cs theoretisch betrachtet, so scheint es der höchsten Gerechtigkeit gemäß, ein Edict zu erlas sen, und die Leute aufzufordern, sich zu melden. .In der Wirk lichkeit ist es aber etwas anderes; der Staat erläßt dann eine Aufforderung an die Leute, sich zu einer Sache zu melden, wo von man schon überzeugt ist, daß sie nichts bekommen können, denn es wird Niemand seine Ansprüche genugsam liquidsten können. Gleichermaßen sprachen die ALgg. Sachße, Runde, v. Nostitz, sich für die Ansicht der I. Kammer aus, eben so Abg. v. d. Planitz, der auf die von der Krone Polen erlang ten Vergleichsgelder hinwies, von denen an die Unterthemen auch nichts bezahlt worden. Vicepräsident l). Haase hielt den Vorschlag der Vereini gungs-Deputation nicht für sachgemäß, sondern glaubte, eS würde bei dem früheren Beschlüsse der 2. Deputation stehen zu bleiben und also ein Ediktalverfahren einzuleiten sein. Abg. Eisen stuck erklärte sich in gleicher Maße, und zwar aus dem Grunde, weil die von Preußen gezahlten Gelber der Staatskasse gar nicht gehört hätten, und auch bei Ausführung des Vorschlags, wie ihn die Vereinigungs-Deputation gethan, ein Ediktalverfahren kaum zu vermeiden fein möchte. Referent, Seer. Richter bemerkt nach einer kurzen Dis kussion zum Schlüsse: Von Seiten der Vereinigungs-Deputa tion hat man diesen Vorschlag als einen Dermittlungsvorschlag genommen, er sagt fast dasselbe, was die 2. Kammer schon beschlossen hat, nur überläßt er es der Regierung, ruhig abzu warten , ob Anforderungen angemeldet und liquid gemacht wer den , oder ein Eoictal-Verfahmr rinlekten zu lassen. Es würde derselbe wohl auch in der I. Kammer Anklang gefunden haben, hätte man nicht hauptsächlich die Befürchtung gehabt, ies möch ten dadurch die Bethciiigten sich veranlaßt finden, den sogenann ten Einquartierungs-Aufwand geltend zu machen, welchen man bei der Ausgleichung mit Preußen in Anrechnung gebracht hat. Ich bin jedoch der Meinung, daß durch den Vermittlungs-Vor schlag keinem Theile etwas genommen werde, daß man aber gleichwohl nicht genöthigt sei, bas Edictalverfahren einzuleiten, wenn es der Staatsregierung nicht aus andern Gründen ange messen erscheinen sollte, und darauf ist um so mehr Rücksicht zu nehmen, weil nach den früheren Landtagsacten sich ergiebt, daß, wenn man die gedachten 80,000 Thlr. verhältnißmäßig verthei- len wollte, auf einen Thaler der Forderungen Mr 3 Gr- und
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