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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Es findet hierauf bas Amendement des Letzter» mit dem Deutrichschen Zusatz hinreichende Unterstützung. Bürgermeister Wehner findet zwar den Vorschlag der Deputation sehr angemessen, wünscht aber anstatt der Worte: „bis zur Grenze" gesetzt zu sehen: „bis zu den Grenzen auf bei den Seiten". Aus dieß wird ausreichend unterstützt. Staatsministcr v. Carlowitz spricht die Ansicht aus, daß durch den Vorschlag der Deputation der beabsichtigte Zweck noch mehr befördert werde, als durch den Beschluß der 2. Kam mer. Es bleibe noch großen Zweifeln unterworfen, ob es zweckmäßiger sei, die Bahn auf dem rechten oder linken Elbufer anzulegen, und hierbei werde die Frage entscheidend, ob man gerade nach Dresden baue, oder nur einen Zweig dahin lege und auf weitere Fortsetzung rechne. Dieß gestatte aber nun der Vorschlag der Deputation und darum könne er dessen Annahme nur anrathen. Der Antrag der Deputation findet hierauf einstimmige Genehmigung, und demnächst auch eventuell, und für den Fall, daß die 2. Kammer beitrate, das Crusiusische Amendement un ter der vom v. Deutlich vorgeschlagenen Abänderung durch 21 gegen 11 Stimmen Annahme, worauf Bürgermeister Wehner seinen Antrag wieder zurück nimmt. Nach dem gefaßten Beschlüsse steht also der 2. Kammer die Wahl zu» entweder das Gutachten der Deputation unverändert oder mit dem Crusiusischen Zusatze anzunehmen. Die 1. Kam mer hat Beides im Voraus genehmigt und versteht es sich von selbst, daß die zu wählende Fassung sowohl die Überschrift, als auch den Eingang des Gesetzes bestimmen wird. Man gelangt nun zur speciellen Berathung über die einzelnen Zu Z. 1° (s. dens. Nr. 532. d. Bl. S. 5997.) bemerkt die Deputation: Der 2. Antrag der 2. Kammer, von durchgreifenderer Wich tigkeit, betrifft zunächst bei §. 1. die Frage, ob dem Grundeigen- thümer nicht bloß eine Vergütung des Areals, sondern eine voll ständige Entschädigung zuzusichern sei. Die jenseitige Kam mer hat sich für eine vollständige Entschädigung allerdings ent schieden, und die unterzeichnete Deputation tritt ihr bei, weil, wie bereits die Deputation der 2. Kammer sehr richtig bemerkt bat, die zum Behuf der Anlegung einer Eisenbahn abzutretcnden Gegenstände des Privateigenthums ost weit umfänglicher sind, als bei einem Chausscebaue, Demnach würden khrilweise nach dem Vorgänge der 2. Kammer und dem Gutachten der Deputa tion dem -Worte „Genehmigung" die Worte anzurcihen sein: „von Leipzig nach Dresden anzulegcnden und nach Befinden bis zur Grenze zu verlängernden u. s° w." dafür gber bas Wort „anzulegenden" in Wegfall kommen; und ferner würde vor dem Worte „Entschädigung" das Wort einzuschalten sein: „voll ständige." Zn Bezug auf die von der H. Kammer beschlossene Beifü gung des Wortes: „vollständig" vor: „Entschädigung" be merkt v. Ziegler: Daß nicht blos Grund und Boden, son dern auch die darauf stehenden Gebäude pnd dergleichen ver gütet werden müßten., Er wünsche sogar, daß hier, wo nicht der Staat, sondern eine Privatgesellschaft Käufer sei, auch der Afftctionswerth vergütet werde. v. Cru sius: Der geehrte Redner wird sich hoffentlich be ruhigen, wenn ich ihn auf dasjenige aufmerksam mache, waS bei ß. 3. von beiderseitigen Deputationen beantragt und von der 2. Kammer beschlossen worden ist. v. Ziegler beruhigt sich vor der Hand. Man tritt der 2. Kammer in Allem bei, und genehmiget unter den von letzterer beschlossenen Abänderungen den Z. 1. einstimmig. Zu Z. 2. (f. dens. Nr. 532. d. Bl. S. 5998.) fand die De-, putation nichts zu bemerken, und selbiger wird allgemein unverändert angenommen. Zu 3. (s. Nr. 532. d. Bl. S. 5998.) erinnert die Depu tation, würde zuvörderst dem Beschlüsse der 2. Kammer gemäß ebenfalls vor „Entschädigung" einzuschatten sein: „vollständige." Die 2. Kammer hat ferner, damit man nicht auch andere zum Bau erforderliche Materialien z.B. Eisen oder Holz in Anspruch nehmen zu dürfen glaube, den Wegfall der Worte „oder worin sie sonst bestehen mögen" und ferner, weil zu Erhöhung der Planie auch Erdboden erforderlich sein könnte, nach dem Worte „Sand" die Hinzufügung der Worte: „oder Erdboden" be schlossen. Die Deputation empfiehlt in beiden Punkten beizu treten. Aus Gründen, die im jenseitigen Deputationsberichte enthalten sind, und um den einmal angenommenen Grundsatz, daß die Entschädigung eine vollständige sein müsse, allenthal ben durchzuführen, hat sich ferner die zweite Kammer zu dem Anträge in die Schrift vereinigt: „es möchten die Taxato ren für Entschädigungen bei der Eisenbahn mit ausdrücklicher Instruction dahin versehen werden, daß sie bei den Würderun gen die in dem Berichte ebendaselbst herausgehohenen Grund sätze zu befolgen haben."— Sollte nun aber diese Instruction mit der ausdrücklichen Disposition des Gesetzentwurfs, wornach die Entscheidung der Entschädigungsfragen von dem Straßen baumandat allein zu entnehmen ist, nicht in Widerspruch gera- then, so bedurfte es eines Zusatzes am Schluffe des Paragraphen. Ihn hat die jenseitige Kammer mit folgenden Worten angenom men: „in so fern die für die Taxatoren wegen Ermittelung voll ständiger Entschädigung auszufertigendc Instruction wegen des abzutretenden Grundeigenthums nicht etwas näheres und anderes bestimmt." Die Deputation räth an, sich dem Antrag sowohl als dem Zusatze anzuschließen. v. Ziegler kommt auf seine bei tz. 1. gemachte Aeußerung zurück, und erkennt es für unerläßlich, daß nach dem Tenor des 31. Gerechtigkeiten entschädigt werden müßten, insonderheit der Staat wegen deö Verlustes am Postertrage, Und die Gast hofs-Besitzer an der bisherigen weniger besuchten Straße. Prinz Johann weist darauf hin, daß der tz. auch die Be achtung des relativen Werthes ausspreche, Entschädigungen deS prvü! Eevtwn'ls aber nicht Platz ergreifen dürften. v. Crusiu s: Mit der Gewährung vollständiger Entschä digung für das abzutretende Grundeigenthum bin ich auf das Vollkommenste einverstanden und würde mich, wenn dieß nicht bereits geschehen wäre, um so mehr veranlaßt gesehen haben, selbst auf Liese Bestimmung anzutragen, als ich hierüber auch: die Ansichten des drrmaligen Eiscnbahncomitä's kennen gelernt ' habe und versichern kann, baß sie ach) constüutionell und daher 2
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