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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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vollkommen hiermit übereinstimmend sind.. Zu leugnen ist es aber wohl nicht, Laß, will man außer dem relativen auch den Affcctionswrrth in Anschlag bringen, sehr leicht das ganze Un ternehmen in Stockung gerathen kann. Man muß wohl er wägen, daß der Werth der an der Eisenbahn anliegenden Grund stücke desselben Besitzers wächst, und ich muß wünschen, daß die Taxatoren auch hierauf mit angewiesen werden. Prinz Johann: DießAlles gehört wohl mehr in die Jn- ßruttion als in das Gesetz. Die gerühmte Werthserhöhung der anliegenden Grundstücke bleibt aber gewiß immer sehr problematisch. Referent, v. Carlowitz bemerkt noch, daß die Entschä digung des Staates wegen Verlusts am Postregal keineswegs ausgeschldffen sei. L>. Erufius: Ich habe mich schon vorhin für eine voll ständige Entschädigung ausgesprochen und kann daher auch jetzt nm mein Einverständniß mit dem von der Deputation voxge- schlagcnen Anträge in die Schrift und mit den in die beantragte Instruction für die Taxatoren aufzunehmenden Grundsätzen er klären ; allein das Bedenken kann ich denn doch nicht ganz un terdrücken , daß es möglicher Weise, wenn diese Rücksichten der relativen Werthsermittelung gar zu sehr Herausgehoben werden, den Schein annehmen könne, als wünsche man eine besondere Weisung der Taxatoren, daß sie vorzugsweise nur den Vorthal der Grundstücksbesitzer vor Augen haben und deren gewiß nicht ausbleidende Forderungen berücksichtigen sollen, da es doch schwerlich die Absicht sein kann, solchergestalt die Ausführung dieser im Interesse des Staats begründeten Unternehmung zu sehr zu erschweren. Ich gestatte mir daher zu erwähnen ,. daß in vielen Fallen der Werth der nach Abtrennung einzelner Par- cellen den Eigenthümern verbleibenden Grundstücke durch die Ei senbahn selbst bedeutend erhöht werden kann und daß in dieser Hinsicht das neueste französische Expropriationsgesetz im 53. Ar tikel ausdrücklich feilscht, daß diese Werthserhöhung von der zu gewähren den Entschädigungssumme in Abrechnung gebracht wer den solle. Ich trage daher darauf an, daß bei Erwähnung der gedachten, in die Instruction oufzunehmenden Grundsätze auf wein oben ausgesprochenes Bedenken Bedacht genommen u.übcr- dieß noch ausdrücklich Heigefügt werdeee möge: „wobei jedoch <ruch die etwaige Werthserhöhung der betreffenden nicht abge- Grundstücke zu berücksichtigen ist." Düstx Antrag findet keine hinreichende Unterstützung und es wird nun §. 3. ganz conform mit den Beschlüssen der2. Kam mer allgemein angenommen. Ger Präsident zeigt hierauf an, wie so eben em, in der L. Kammer bereits vorgetragenes, allerhöchstes Dekret vom 27. Oct. d. I-, daß Staats-Budjet dctr., eingegangen sei. Sel biges wird wörtlich verlesen, indem dieß in der Ministerialver- ordnmig ausdrücklich verlangt ist, und man verwendet sich sodann wieder zum vorliegenden Berathungs-Gegensiand, und g-langt somit zu dessen §tz. 4. und 5. (s. Rr. 533. d. Bl. S. 8692, flg ), wozu die Deputation bcm«kl: Zu§.4.Die2. Kammcrbrkngt die Worte „einer Eisenbahn" in Wegfall, nimmt nach dem Worte „Wege" noch das Wort „Trei ben" auf, und beschloß endlich nach dem Worte „unterhalten" folgenden Zusatz: „Gleiche Verbindlichkeit liegt ihnen auch ob, rücksichtlich aller und jeder Veranstaltungen, welche in Folge der Eisenbahnanlegung für die Privat- und öffentliche Sicherheit nö- thig sind."— Die erste Veränderung ist die Folge früherer Be schlüsse, die zweite gereicht zur Vervollständigung, die dritte end lich ging aus der Ueberzeugung hervor, daß die Anlegung einer Eisenbahn dergleichen Veranstaltungen möglicherweise erforder lich machen könne, und dass dann Niemand Anderes, als die l Gesellschaft der Unternehmer zu deren Herstellung und Unterhal- i tung verpflichtet sei. Bei der Richtigkeit dieser Gründe empfiehlt i sich auch hier ein vollständiger Beitritt. ! Zu Z. 5. wird aus dem oft angedeuteten Grunde nach dem s Vorgänge der 2. Kammer das Wörtchen „einer" in das Wort: i dieser" umzuschaffen sein. ! Man tritt der2.Kammer einstimmig bei, und geneh migt unanim unter den von letzterer beliebten Abänderungen die vorstehenden §§. Zu tz. 6. (s. Nr. 533. d. Bl. S. 6003.) fand die Deputa tion nichts zu erinnern. l). Erusius: Der Fall, wo sich die Interessenten bei der Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht beruhigen werden, wird in Betracht der beschlossenen Berücksichtigung des relati ven Grundstückswerthes gewiß sihr häufig eintreten und wenn gleich nichts destoweniger die Abtretung der Grundstücke nach Z. 31. der Verfaffungsurkunde ohne weiteres erfolgen muß und die Unternehmung selbst durch Widerspruch nicht aufgehalten werden kann, weshalb es auch überflüssig sein dürfte, ausdrück lich zu bemerken, daß in dieser Beziehung Appellationen keine Suspensivkraft haben können, so dürste er doch ebensowohl im Interesse der Grundeigenthümer als der Eisenbahnuntcrnehmer liegen, daß die Beendigung der entstandenen Nechtsstreitigkeiten nicht gar zu lange verzögert werde. Ich würde daher ge wünscht haben, daß für die Verfolgung des Rechtsweges ein abge kürztes Verfahren, vielleicht nach Analogie des Jnstructions- prvceffes oder der Bestimmungen des Ablösungsgesetzes vom 17. Marz 1832 gesetzlich vorgeschricben werde, wenn nicht die Worte des tz. 31. der Verfassungsurkunde: „im ordentlichen Rechts wege" dem entgegen zu stehen schienen. Indem ich aber die Hoffnung hege, das hohe Justizministerium werde die Justiz ämter dahin instruiren, daß sie bemüht fein mögen, Compro- misse aufAbkürzung des Verfahrens thunlichst zu vermitteln, un terlasse ich ein hierauf bezügliches früher beabsichtigtes Amende ment vorzuschlagen, erlaube mir aber wenigstens auf Einschal tung folgender Worte in den ersten Satz des ß° hiermit anzutra- gen: „so tritt, in sofern sich die BethcÜiglm nicht zu einem schiedsrichterlichen Verfahren vereinigen, die auf diesen Fall sich beziehende Vorschrift der Verfaffungsurkunde Z. 31. ein." Ich weiß wohl, daß man mir mit Recht einwendm wird, dieß ver stehe sich schon von selbst und stehe den Parteien ohnehin stets frei, allein ich halte denn doch eine Hinweisung hrerausigerade hier nicht für überflüssig, sondern für zweckmäßig und wün- schenßwerih.
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