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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Der so eben gestellte Antrag wird hinreichend unterstützt; finen andern aber, welcher dahin geht, daß am Schluffe des ß. 6. gefetzt werden möge: „und es tritt hierbei ein gleiches Ver fahren ein, wie solches durch das Gesetz vom 17. März 1832 für rechtliche Ausführung streitiger Fälle in Frohn- und Dienst- ablösungS-Angelegenhritcn vorgeschrieben ist", nimmt v. Cru- fi us wieder zurück, indem er findet, daß der ß. 31. der Wahl eines kürzern Proccßverfahrens entgegenstchen dürste. Gegen den bereits oben unterstützten Antrag des v. Cru- siUS,erklärt sich Prinz Johann, indem er sich davon keinen wesentlichen Nutzen versprechen könne, indem sich die Sache von selbst verstehe. Jede Differenz müsse man aber jetzt mit der 2. Kammer zu vermeiden suchen. Der königl. Commissar v. Merb ach tritt dem vollkom men bei, und glaubt, daß die Differenz zwischen der Forde rung und dem, was zugestanden werde, in den meisten Fallen wohl nur Gegenstand einer causa xuiuuta sein dürfte, wornach ohnehin ein sehr kurzes Proceßverfahren eintrete. v; Crusius bezieht sich dagegen auf das Beispiel des tz. 248. des Ablösungs- Gesetzes, wo es dem Richter zur Pflicht gemacht werde, auf em kürzeres Verfahren durch Kompromiß hinzuwirken. Es wird hierauf der tz. 6. eknstimmig und das Amende ment des v. Crusius mit 17 gegen 6 Stimmen geneh- ynget. Wei tz. 7. (s. denf. Nr. 533. S. Bl. S. 6003.) erinnert die Deputation: In Betracht, daß für den Fall des Eingehens der Eisenbahn an Wkedererwerbung seines abgetretenen Grundstücks dem frühem Eigcnthümer am meisten gelegen sein dürfte, und daß ihm bei dem Zwange, dem er sich fügen mußte, eine solche Wiedererwer bung wohl zu gönnen sein würde, empfiehlt sich das ihm von der - 2. Kammer mit dem, nach den Worten „empfangen kann" einzu schaltenden Satze: „bei solchen Veräußerungen steht jedoch dem jenigen, welcher die Parcelle an die Actionairs der Eisenbahn ab getreten und dessen Nachbesstzern das Vorkaufsrecht zu dem Preis, welchen ein Fremder bietet, zu;" zugestandene Vorkaufsrecht. Es tragt daher die Deputation auch hier auf die Vereinigung mit dem Be schlu sse der 2, Kammer an. Zu diesem tz. haben die Bürgermeister Reiche-Eisen- stuck und Nitterstädt Jeder ein Amendement eingerercht. Das des Ersteren geht dahin: Dem von der 2. Kammer bean tragten einzuschaltenden Satze: „Bei solchen Veräußerungen rc." nach dür Worten: „ein Fremder bietet" noch hinzuzufügen: „höchstens aber.zu dem Preise, welcher bei der Abtretung dafür gegeben worden". Das Amendement des Bürgermeisters Nitterstädt geht dahin: In dem nach dem Gutachten der Deputation einzuschalten den Satze nach den Worten: „zu dem Preise" also fortzu fahren : „um welchen die Parcelle abgetreten worden ist, oder daftrn em Fremder eine geringere bietet, zu diesem letzteren Preise zu". Bürgermeister Reiche - Eisenstuck: Ich finde es sehr billig und recht, daß man dem Grundbesitzer, der jetzt genö- thigt ist, sein Ekgenthum abzutretcn,' im Vcraußerungsfalle Seiten der Aktionärs der Eisenbahn auch den Vorkauf Vorbe halte. Allein daß dieses um denselben Preis geschehe, welchen ein.Fremder bietet, kann in einzelnen Fällen zum großen Nachtheil des Grundbesitzers führen. Es wird in der Regel dem jetzt Ab tretenden ungemein daran gelegen sein, den durch sein Cigcnthum laufenden Streifen wieder an sich zu bringen, und dieses Bcdürf- nkß könnte dann von Sekten eines Dritten zum Gegenstand einer Speculation ciuf Kosten des Grundbesitzers werden, wohl aüch zu einer Animosität Gelegenheit geben. Ein Maximum zu be stimmen, scheint mir daher für den ohnedieß unter dem Staats zwecke leidenden Grundbesitzer sehr angemessen und billig. Bürgermeister Ritterstadt: Ich habe dem noch hinzu zufügen, daß em solches Vorkaufsrecht , wenn eine P -.^» lle der fraglichen Art einmal zur nothwendigen Snbhastation gelangt, nur dann von Erfolg sein kann, wenn eine bestimmte Summe dafür auSgeworfen ist. Die Anträge beider Sprecher finden hinreichende Unter stützung. Bürgermeister Nitterstädt aber schließt sich dem Anträge des Bürgermeisters Reiche - Eisenstuck an, und läßt dagegen den seimgen fallen. 0. Crusius findet das Amendement nicht ganz gerecht gegen die Actionairs, da ja der Werth der Grundstücke steigen könne. Der Fall einer nothwendigen Subhastation sti wohl nichtdenkbar. Referent, v. Carlowitz, wirst die Frage auf, wie eß denn dann mit dem Voi kauft gehalten werden solle, wenn dis Parcelle inzwischen etwa mit einem Haust, z.V. einem Wacht- Hause bebaut worden sti? Bürgermeister Reiche - Eisenstuck: Es wird zwar sehr selten der vom Hr. v. Carlowitz gedachte Fall eintretm, allein ich gestehe gern zu, daß derselbe nicht ganz aus den Augen zu lassen sei. Ich will daher meinem Amendement, um alle Be denken dagegen zu beseitigen, noch hin füg en: „jedoch mit Hinzu rechnung aller impensarmn nsossoMsrum," denn die vo- lnptuariss würden sich zur Restitution nicht eignen können. Dreß wird hinreichend unterstützt. Prinz Johann hingegen schlägt noch vor, dem Zusatze der 2. Kammer nach den Worten: „zu einem Preis" noch anzu hängen: „welcher nach den Bestimmungen der §tz. 3. flg. dieses Gesetzes zu ermitteln ist". Auch dieß wird ausreichend unterstützt. Bürgermeister Reichs-Ersen stuck: Die Differenz zwi schen meinem Amendement und dem Sr. Königlichen Hoheit ist lediglich diese, daß nach dem letzteren jederzeit der Laxwerth pon dem abgetreten.habenden Grundbesitzer wird gegeben werden müssen, während nach meinem Amendement, wenn keine Con- currenz von fremden Kaufliebhabern siattfände, der Grundbesitzer auch die Parcelle zu einem geringeren Preise wledersrkmgen könnte, als er dafür erhalten. Diese Verftchrrmgswekse ist aller-
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