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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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dings einfacher und minder zu Weitlauftigkeiten führend, als die meinige, und da ich hauptsächlich-nur die Absicht hatte, den Grundbesitzer gegen Nachtheile sicher zu. stellen, so bin ich erbötig, meinem Amendement zu Gunsten des spater gestellten Sr.iKönig- lichen Hoheit zu entsagen und mich mit letzterem zu vereinigen. Es werden nun der Zusatz der 2. Kammer, der Antrag des Prinzen Iohannund unter dieser Abänderung der H. 7. selbst r i n st i m m i g genehmiget. Zu §. 8. (s. denf. Nr. 533. d. Kl. S. 6003.) lautet daS Gutachten: Nicht jede Entschädigung, sondern nur die, das Steuer- verhaltniß betreffende, kann mit dem 2. Satze dieses §. gemeint sein. Daher möchte sich die Einschaltung der Worte: „hinsicht lich jener Grundsteuern und Obigsten'' vor den Worten „dem Grundeigenthümer von den Unternehmern" empfehlen. Dem Vernebln nach ist dieserZusatz bereits in der 2. Kammer beschlos sen worden, und nur aus Versehen aus dem Protokolle hinweg geblieben. Hiernächst hat die 2. Kammer aus der sechsten Zeile dasWort „gänzlich" und aus der achten dieWvrte: „zumTheil" gestrichen. Die Gründe hierzu finden sich im jenseitigen Depu- tatkonsberichtc und der Beitritt scheint unbedenklich. Man tritt der 2. Kammer in allen Puncten einstimmig bei, und genehmiget eben so allgemein einen Vorschlag des Bür germeisters Mittelstadt, stakt des ersten Wortes des 2, Satzes: „dieses" zu setzen „die". Zu den HZ. 9. IO. und II. (s. dies. Nr. 533, d. Dl. S. 6005.) erinnert die Deputation: Au Z. 9. hat sich die 2. Kammer zu dem Anträge bewogen gesehen, daß die peremtorische Frist zu Geltendmachung derNechte der entfernteren Interessenten nicht zu kurz gestellt werden und wenigstens den Zeitraum einer sächsischen Frist umfassen möge. Diesem Anträge dürfte beizupflichten sein. Zu Z-10. Es können nicht bloß nach H. 5. bei der Verwal tungsbehörde, sondern auch nach Z. 3., H. 8. und Z. 9. bei der Gerichtsbehörde Kosten erwachsen. Auch diese Kosten würden den Grundeigenthümern nicht anzusinnen sein, und so empfiehlt sich denn folgende, bereits in der 2. Kammer beschlossene, voll ständigere Fassung des ersten Satzes: „Sämmtliche gerichtliche und außergerichtliche Kosten, welche durch die in Folge dieses Ge setzes vorgenommenen Verhandlungen und Erörterungen auflau fen, haben die Unternehmer der Eisenbahn zu tragen." Zu Z. II. endlich fand sich nichts zu bemerken. Man schließt sich bei vorstehenden HZ. den Beschlüssen der 2,Kammer einstimmig an, und genehmiget LieHZ. unver ändert. Der Präsident schreitet nun zur Abstimmung über das ganze Gesetz durch Namensaufruf, und wird selbiges mit 32 gegen 2 Stimmen angenommen. Dieverneinenden Mitglieder waren v. Ziegler und v. Beust (Thosfell). v. Carlo witz erstattet nunmehr noch mündlichen Vor trag über die Resultate der Beratungen beider Kammern hin sichtlich der Patrimonialgerichtsbarkeit. Beide Kammern sind nämlich auf ihren Ansichten sieden geblieben, und es ist die An sicht der Vereinigungs-Deputation dahin gegangen, daß in der zu erlassenden Schrift bloß der Gang, welchen die Sache in bei den Kammern genommen hat, historisch dargesteüt werden möge. Nur wünsche man, daß Seiten der I. Kammer die Gründe des ablehnenden Beschlusses der 1. Kammer mehr gegen den Plan suk G- als gegen dessen Idee gerichtet werden möchten, waS am Ende ziemlich auf Eins herauskvmme. — In der Schrift werde nun auf keinen der vorgelegten Pläne und Gesetzent würfe rknzugehen fein, man schlage jedoch vor, sich über die §Z. 6.7.8. 9. und IO. des Gesetzes sub F. zu erklären, und die Negierung zu deren Publikation durch Verordnung zu autorisi- ren. Der Grund davon liege darin, daß diese HZ. mehrere zwei felhafte Fragen hinsichtlich der Competenz in Criminalsüchen zur Entscheidung brächten, was dringend nothwendig erscheine, um die sich täglich zeigenden Inconvenienzen und Nachtheile zu beseitigen. Prinz Johan n äußerte hierauf, wie er in der Vereinigungs deputation sich den Vorschlag erlaubt habe, zwar das ganze Land in Distrikte zu theilen und in jedem derselben ein Districtsgericht in collegialer Maße zu bilden, wie dieß der Plan sud (Z- ent halte, die Assessoren aber theils von der Negierung, theils von den Inhabern der Patrimonialgcrichte nach Verhaltniß der einbe- zirkren Gerichtsbefohlenen ernennen zu lassen, und daß diese As sessoren zugleich speciell in dem Gerichtsbezirke ihrer Gerichts herrn die Gerichtstage zu halten und diejenigen obrigkeitlichen Functionen, welche dem Gecichtsherrn verblieben, auszuüben haben möchten. So hoffe er das Gute des Planes «ud D- erreichen, ohne die Patrimonialgerichtsbarkeit zu vernichten. Dieser Vermittelungsvorschlag habe nun zwar keinen Anklang in der Vereinigungs-Deputation gefunden; er wünsche solchen jedoch in dem Protokolle niedergelegt zu sehen, indem er vielleicht spater ein günstigeres Schicksal haben könne. Staatsminister v. Könneritz: In so fern in der 2. Kam mer auch über eine Erklärung von ihm referirt worden sei, müsse er bemerken, daß die Regierung zwar auch künftig die Patrimo nialgerichtsbarkeit einzelner Inhaber zu übernehmen geneigt sein werde, jedoch nur so weit, als hierzu die vorhandenen Mittel ausreichend seien. — Anlangend die Autorisation der Regierung zur Publikation gewisser HZ. des Gesetzentwurfs Zull F., so sei der Beschluß der 2. Kammer wohl dahin gegangen, daß nicht bloß jene HZ., sondern alle im Gesetzentwürfe sud F. enthaltenen Bestimmungen, welche zur Beseitigung der Competenzzweifel in Crkminalfachen dienen, zur Publikation gebracht werden können. Es erklären sich nun I) 26 gegen 3 Stimmen für das Be harren auf den frühern Beschlüssen hinsichtlich der Gesetzentwürfe sud(7)-, P- und F. 2) genehmiget man einstimmig die vom Referenten vorgeschlagne Modalität hinsichtlich der Abfassung der Schrift, und tritt 3) eben so einstimmig in Betreff der Publikation gewisser Bestimmungen deö Gesetzentwurfs -sub F. dem Beschlüsse der 2. Kammer bei. Es wird nun noch das über die so eben abgehaltene Sitzung aufgenommene Protokoll verlesen, genehmiget und durch v. Gar low itz und v. Heinroth mit unterzeichnet, worauf sodann die Sitzung nach 2 Uhr geschlossen wird.
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