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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Viertens tragt derselbe Referent den Bericht der 4. Deputation über das Gesuch der Gemeinde Tonndorf um Ver wendung der Stände bei der Staatsregierung, um eine der Gemeinde vor Zeiten bewilligte Befreiung von dem Colbitzer AmtSmühlenzwange vor, und das Gutachten geht dahin: „die Petenten mit ihrem Gesuche abzuweisen". Nachdem die Berathung beschlossen worden und Niemand das Wort verlangt, wird der Deputation einstimmig bei getreten. Fünftens wird vom Referenten, Abg. Hantzschel (aus Königstein), der Bericht der 4. Deputation über die Beschwerde des Stadtraths und der Commumepräsentanten zu Schöneck, die Herabsetzung der Bürgerrechtsgebühren betr., verlesen, des sen Gutachten dahin gerichtet ist: „die Petition Einer hohen Staatsrcgkerung zur Berücksichtigung zu empfehlen". Man beschließt gleichfalls die sofortige Berathung, und es äußert Abg. Roux: Ich wollte nur fragen, ob zu hoffen sek, daß der Gegenstand auch von der I. Kammer berochen werde, übri gens muß ich der Deputation vollkommen beipflichten. Abg. v. Thielau: Es würde sehr wünschenswerth sein, daß, wenn der Gegenstand auch in der 1. Kammer nicht mehr berathen werden kann, er doch der Regierung zur Kenntnißnah- me abgegeben werde; denn allerdings ist die Sache von der Art, daß sie zu berücksichtigen ist. Die Kammer tritt hierauf dem Deputationsgutachten bei und es soll der Gegenstand mittelst Protocollcxtracts sofort an die I. Kammer abgegeben werden. Sechstens verliestRef., Hantzschel (ausKönigstein), den Bericht der 4. Deputation, über die Beschwerde der Erben des Secr. Frauenstekn, wegen willkührlicher Auflegung der Com- munschocke. Das Gutachten lautet: „daß die Kammer Bedenken trage, auf das Gesuch der Petenten einzugehen, und solches denselben zu eröffnen sei." Die Berathung wird sofort eröffnet. Niemand nimmt das Wort, und es tritt die Kammer dem Deputationsgutachten ein stimmig bei. Darauf eröffnet Abg. v. Thielau der Kammer, daß der Secretair der 1. Kammer so eben ihm erklärt habe, daß es unbe dingt unmöglich sei, jene Petition (s. oben unter 5.) noch zu be rathen, und er trägt deshalb darauf an, daß der Beschluß ge faßt werden möchte, sie dem Ministerium des Innern zur Kennt- nißnahme mrtzutheilen. Er sei überzeugt, daß das Ministerium auf das, was km Bericht enthalten sek, verfügen werde, wie es angemessen sei. Mit diesem Vorschläge ist man allerseits einverstanden, und es verliest nun 7) Referent, Abg. Sachße, den Bericht der4. Deputa tion , über die Beschwerde des Privatgelehrten Ernst Schneider, WeaenFukizverweigerung. Das Gutachten der Deputation ist dahin gerichtet: „dem Beschlüsse der I. Kammer bekzutreten, nn'chkn den Beschwerdefüh rer mit seiner Beschwerde und den darauf gegründeten drei Gesu chen abzuweisen; allein die von ihm aufgestellten Bemerkungen über die Correctionsanstalten an E. hohe Staatsregierung ab- zugeben." Nachdem beschlossen worden, sofort auf die Berathung ein zugehen, äußert Abg. H a ußner:Mkr ist ein einziger Umstand ausgefallen. Die Deputation ist über den Punct, wo.sich der Beschwerdefüh rer beklagt, daß er seiner ordentlichen Gerkchtsobrigkcit entzogen worden sei, schnell hinweg gegangen. Das betrifft einen Punct, der in der Verfassungsurkunde begründet ist, und worauf jeder Staatsbürger einen Anspruch hat. Referent, Abg. Sach ße: Es ist mehr von einem policeili- chen Gegenstände die Rede. Der Beschwerdeführer ist auf An trag seiner Verwandten in die Krankenanstalt gebracht worden; es wurde bei dem Justizamte die Erörterung angestellt, und die Sache dann an die Police! abgegeben, wo die Erörterung fortge setzt wurde. Von einer eigentlichen Entziehung des ordentlichen Richters kann nicht die Rede sein, da es sich nur von Policeiver- gehen und von der Versorgung handelt. Allerdings ist nicht zu leugnen, daß der Mann viel gelitten hat, es liegt dicß aber theils in dem Mangel der Anstalt, theils an ihm selbst. Vicepräsident: Diese Sache ist auch in der Zeit vorge- fallen, wo noch nicht das Gesetz bestand, daß einer seinem or dentlichen Richter nicht entzogen werden dürfe. Abg. Haußn?»- - Dann erledigt sich auch meine Bemer kung; wenn aber das nicht der Fall wäre, so würde es Pflicht der Stande sein, darauf zu sehen, daß Niemand seinem ordent lichen Richter entzogen wird. Darauf wird dem Deputatkonsgutachten einstimmig bei getreten. Abg. v. Kiesenwetter verliest demnächst die ständische Schrift, den Beitrag der alterbländischen Rittergüter zu den für die außerordentlichen Staatsbedürfnksse aus dem alten Steuer fonds überwiesenen Summen betreffend. Es wird nichts erinnert und durch Namensaufruf darüber abgesti'mmt, ob man diese Erklärung abgeben wolle? was mit 62 gegen 1 Stimme bejaht wird. Endlich wird 8) vom Referent, Abg. Runde, der Bericht der 4. Deputation, überein von mehreren Weinbau treibenden Gemeinden bei der 2. Kammer angebrachtes Gesuch, um Ab schreibung des Betrags der neuen Moststeuer, von den auf den Weinbergen liegenden Grundsteuern, verlesen, wie folgt: Mehrers Weinbau treibende Gemeinden in dem Elbthale erbitten in vorliegender Beschwerde die Verwendung der 2. Kam mer: „daß ihnen bis zu dem Eintritt der neuen Grundsteuern so viel von ihrer alten Grundsteuer abgeschrieben werden möge, als der Betrag der ihnen jüngst aufgelegten Moststeuer jährlich ausmache." Sie sind mir diesem Gesuche schon bei dem hohen Finanzministerlo eingekommen, und haben es dadurch zu begrün den gesucht: ,,I) daß die neue Moststeuer, welche sich im Durch schnitts auf 8 H des Brutto-Ertrages belaufe, die Weinbauer mit einer Abgabe belaste, für welche sie keineswegs ein besserer Absatz
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