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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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und höherer Preis ihrer Weine in Folge des ZollverbandeS ent-- schädigs, indem dieser Verband zum Theil die gesegnetsten Wein» landcr umfasse, und ihnen in diesen Concurrenten zuführe, wel che befreiet von der früheren bedeutenden Grenzaccise den Absatz und Preis des inländischen Weines mehr hcrabdrückten, als dicß früher geschehen sei; 2) daß die alte zur Zeit noch bestehende Grundsteuer keine Art von Grundstücken so unverhältnißmaßig hoch, wie gerade die Weinbergs überlaste, und daß dis Erleichte rung dieser drückenden Verhältnisse durch Einführung einer neuen Grundsteuer zwar beabsichtigt werde, Vieser Zeitpunkt aber dem Anschein nach sich vielleicht noch 8 bis 10 Jahr verzögern könne; 4) daß zwar allerdings auch schon bei dem früheren indirecten Steuersystem der Wein mit einer Abgabe belastet worden sei, diese aber den Käufer, und nicht den Erzeuger betroffen habe- Jetzt müsse solche durch letzteren von dem rohen Produkte verlegt werden, und drücke den Producenten lediglich allein, da solcher von dem Käufer demohngcachtet nickt einen Groschen mehr, wie früher, für den Eimer Wein bekomme, und daß endlich 4) auch den Weinbauern im Herzogthume Sachsen nach dort gleichmäßig eingcführter Moststeuer von der König!. Preußischen Regierung unter Berücksichtigung derselben Umstände ein Theil ihrer bis da hin getragenen Grundsteuern erlassen worden sei." 'Ans diesen Antrag hat das hohe Finanzministerium abschläglich resolvirt, I weil die gedachte Weinsteuer durch das Gesetz vom 4. December j 1833, unter Aufhebung der frühem indirekten Abgaben cinge- führt worden sei, ohne gleichzeitig einen Grundstcucrerlaß damit zu verbinden, weil ferner die Mvststeuer nicht sowohl die Wein producenten, als vielmehr die Käufer des Produktes betreffe, und weil nach den Ergebnissen der in neuerer Zeit angestellten Erör terungen die Weinberge im Ganzm eher niedriger, als höher be steuert wären, und durch die allgemeine Ermäßigung der Grund abgaben vom Jahre 1834 an, noch überdieß erleichtert würden. Die Petenten dagegen führen in ihrer gegen diesen .Bescheid erho benen Beschwerde an, daß darin die von ihnen angeführten Ab gaben und Gründe ganz unberührt gelassen worden wären, daß die frühere indirekte Abgabe nur den Wein belastet habe, welcher in die Städte cingeführt worden sei, daß das platte Land dagegen seinen Wein frei getrunken habe, und daß unbestreitbar der Pro- ducent allemal im Nachtheil stehe, wenn solcher die Steuer, welche der Käufer vergüten solle, verlegen müsse. Sie stellen die Frage auf, warum nicht auch das Korn, wel ches doch nicht minder ein eigenes Erzeugniß genannt werden könne, nicht ebenfalls mit einer Abgabe belegt worden sei und wa rum gerade der Weinbau allein, dessen höchst mühsamer und spär- lichlohnender Betrieb für eine Zahl von 10,000 Menschen den kümmerlichen Unterhalt auf einem Boden bestreite, der ohne diese Culturart kaum 300 zu ernähren im Stande sein würde, yusnahm- weise mit einer Steuer beschwert werden solle, welche die früheren Abgaben von den Weinbergen verdoppele, wahrend alle übrigen Grundstücke in keiner höher als sonst angezogen worden waren. Sie beachten die Nothwendigkeit, welche keine Herabsetzung der durch Vertrage mit andern Staaten einmal stipulirten Moststeuer gestattet; sie geben zu, daß diese Abgabe, an sich betrachtet, so gar sehr zweckmäßig zu nennen sei und erkennen dankbar die beab sichtigten Erleichterungen an, welche durch Einführung eines neuen Grundsimersystems dem Weinbaus zu Gute kommen sollen. Al lein zugleich beharren sie auf derBchauprung, daß jene neue Most steuer, welche den 12. Lheil des Brutto-Ertrages hinwegnehme, selbst mit einer nur noch periodischen Fortdauer der bisheraufdcm -Weinbau in unverbältnißmaßiger Höhe lastenden Grundsteuer durchaus unverträglich sei und daß Gerechtigkeit und Billigkeit eine Ermäßigung ihrer Schocke und Quatember schon jetzt fordere, wenn sie nicht unverschuldet die Folgen eines Staatsvertrages al lein büßen sollten, dessen Abschluß durch höhere, die Interessen -es Landes berührende Vortheile geboten worden sei. Die unterzeichnete Deputation mußte, bevor sie sich ent scheiden konnte, ob diese Petition bei der Kammer zu bcvorwckr- ten sei oder nicht, auf eine nähere Prüfung der Frage eingehen: 1) ob die angebliche, in Hinsicht auf andere steuerbare Grundstücke unverhaltnißmaßig hohe Belastung'mit Schocken und Quatem bern wirklich stattsinde? 2) ob die von dem Zollverband für den besseren Absatz und höher» Preis des inländischen Weines geheg ten Erwartungen einzutreffen scheinen und den Weinbauern einen Ersatz für die ihnen auferlegte Moststeuer gewahren dürften? 3) ob die Verhältnisse, in welchen sich diese Grundstücke befinden, wirklich eine Ausnahme von der bisher beobachteten Regel gestat teten, i» Folge deren die Kammer stets alle Beschwerden über Steuer-Pragravationen auf den Eintritt einer neuen versproche nen Grundsteuer-Rcgulirung verwies? Zu einer gründlichen Prüfung der ersten Frage fehlten der Deputation allerdings die erforderliche Nachweisungen. Allein die ostvsrnommene Behauptung, daß ein Acker Weinberg im Durchschnitt 4 Lhalcr Grundsteuer entrichte, wahrend das beste Ackerland durchschnittlich bloß mit 22 Groschen belastet sei, auch nur dir Voraussetzung begründen sollte, daß jener wenigstens im Durchschnitte nicht niedriger, wie dieser gegenwärtig besteuert sei; so rechtfertigt allerdings schon diese Annahme die Behaup tung einer unverhaltnißmäßig hohen Besteuerung, wenn man er wägt, daß nach den von den beiden Kammern angenommenen Grundsätzen der künftigen Grundbesteuerung alle Weinberge, die wegen ihrer Lage und Beschaffenheit nicht als Ackerland benutzt werden können, nur wie Waldboden abgeschätzt werden sollen. Die Feststellung dieses Grundsatzes ward in den Verhandlungen der ersten Kammer laut dem in den Landtagsacren enthaltenen Protokoll von dem Hm. Finanzminister v. Zeschau durch die An gabe vertheidigt, daß nach einem unbestrittenen Erfahrungssatze die Weinbauer gerade eine der allerärmsten Classen wären, wel che bei Einbringung der Steuern die meiste Nachsicht erheischten, indem beim Weinbau nur dann ein Portheil zu erlangen sei, wenn damit die Kellerwirthschaft verbunden werde, welche wiederum der gewöhnliche Weinbauer nicht damit verbinden könne, weil ein solcher in der Regel genöthigt sei, seinen Wein schon als Most zu verkaufen. Aeußcrungen im ähnlichen Sinne wurden bei mehreren Gelegenheiten von Sr. Excellenz auch in der zweiten Kammer vernommen und gründen die Entscheidung obiger Frage aus ein so kompetentes Urtheil, daß die unterzeichnete Deputa tion sich wenigstens in dieser Beziehung nicht der Vermuthung hingeben darf, als hätten die Petenten in Betreff einer Zur Zeit unverhältnißmäßigen Sieuerbelastung ihre Beschwerde übertrie ben. Für die in der 2. Frage enthaltene Absicht, daß der Zoll verband dem inländischen Weinbau eine vermehrte Nachfrage und erhöhten Preis seiner Weine eröffne, scheinen allerdings die Ergebnisse des jetzigen Jahres zu sprechen, wo namentlich von Preußen aus der Most zu sehr annehmlichen Geboten aufgekauft werden soll. Indessen ist hierbei allerdings wohl der Umstand zu beachten, daß die fast unerhört günstigeWitterung dieses Jah res zu den sehr seltenen Ausnahmen gehören dürste, wo selbst der in dieser Breite erzeugte Most von einer solchen Beschaffenheit ist, die den fernen Käufer anlockt. Vergleicht man dagegen hiermit die Ergebnisse des vergangenen Jahres, wo der Most nack einer Reihe von Jahren des Mißwachses allen Erwartungen zu Folge einen raschen Absatz hätte finden müssen, und bis auf einzelne Ausnahmen demungeachtet fast durchgängig m den Händen der Producenten blieb, so erscheint jene Voraussetzung mindestens noch nicht entschieden und sogar zweifelhaft, wenn man erwägt, daß der Zollverband allerdings zum Theil den gesegnetsten Wein ländern Deutschlands die freie Einfuhr ihrer Weine in unser Land geöffnet hat; daß Pxr erhöhete Zoll auf die französischen Weine nur auf die gesteigerte Nachfrage nach rothen Weinen einwirken dürfte; daß eine desfallsige Conjunetur mithin nur eine Sorte
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