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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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' 6096 beiden Ländern gleichgestellt Ligen Erwägung aller dafür und darwider sprechenden Momente und besonders in Ermangelung der Unterlagen, ob im Herzog- hung über Steuerprägravation klagt, so laßt sich allerdings die! Kammer zugleich vorzuschlügen: Ansicht verteidigen., daß eine solche Beschwerde allerdings sehr nähere Erkundigung über die von Verschieden von alle denen ist, wo über Steuer-Ueberbürdungen geklagt würbe, die früher Wissentlich mit gekauft und jedenfalls freiwillig übernommen worden waren. Zu dieser Kategorie würden die Weinbauern erst dann gehören, wenn ihre Beschwer den gegenseitige Steuerüberlastungen unter sich beträfen. Allein nicht eine solche Beschwerde, sondern die einer ganzen Classe, welche sie ««bringen; eine Beschwerde, deren Veranlassung in der bei diesen Verhandlungen sich genöthigt gesehen hat, diese Steuer von einer besondern Classe seiner Angehörigen zu erheben, betrifft, die in Sachsen kaum dm 3. Theil .der vorhandenen der Constguenz eines Staatsvertrages lag, bei welchem unmvg- Weinstöcke ausmacht und fast nur im Besitz der reichen Wein- lieh auf die schon bestehenden Grundsteuern der betheiligten Un bergsbesitzer ist; daß dem kleinen Weinbauer die Mittel fehlen, tertkanen unter den paciscircnden hoh. Mächten damals Rücksicht theils um schnell eine solche Veränderung in feinem Weinberge zu genommen werden konnte, als die Uebercinkunft wegen gleicher bewirken, theils den Erfolg einer solchen Cultur, die wenig- ConsumtionSstcuer abgeschlossen werden mußte. Der Staat, stcns d Jahr erfordert, abzuwarten, und daß endlich dieselbe Spekulation dem Vernehmen nach bereits in den Weinländern , z» der Vereinstaaten ebenfalls lebendig geworden ist, wo jetzt mir > ohne solchen gleichmäßig dafür einen Vorrheil als Ersah garan- Macht die rothcn Weinstöcke angebaut werden und mithin auch k tiren zu können, kann sich auch wohl bewogen finden, einen Act bald den jetzt noch vorherrschenden Mangel daran auszu- der Billigkeit zu üben, indem er seine Anforderungen an solche gleichen versprechen. Die Deputation kann in Viesen Betrach- Steuerpflichtige auf einer Seite in so weit mäßigt, als er sich ge lungen zwar keine Veranlassung zu Besorgnissen für den allmah-z nvthigt sah, deren Lage auf der andern Seite verschlimmern zu ligen Aufschwung des sächsischen Weinbaues finden, indeß glaubt müssen. Dieses Gefühl von Billigkeit scheint auch die königlich sie jedenfalls auf der andern Seite eine Rechtfertigung darin zu preußische Regierung geleitet zu haben, ihren Weinbau treibenden erblicken, wenn sie Anstand nimmt, die unbedingte Voraus-g UnterthanmimHerzogthumeSachsm, welckevon einemStamme setzung derer zu theilen, welche meinen, daß der Erfolg deS Zoll- wie die unsrigen wahrscheinlich auch gleichmäßig hoch mit Schok- verbandes gerade die sächsischen Weinbauern so berühren dürfte, S ken und Quatembern belastet sind, nach Einführung der Moss daß solche jede ihnen auferlegte Steuer leicht verschmerzen könn- s steuer jene Grundsteuer zu erleichtern. Die Petenten führen sel ten. Sie erblickt namentlich in der Moststeuer eine gutberechnete z ches in ihrem bei dem Mimsterio angebrachten Gesuch cmsdrück- Abgabe, welche sich leicht erheben laßt, weil sie nur da etwas z sich an; Seiten des Ministern hat man solchem nicht widerspro- nimmt, wa etwas zu nehmen ist. Allein sie kann nicht umhin, chen. Eine Rücksichtnahme, die aber dort stattzefunden hat und die Einführung dieser Steuer wenigstens dann drückend zu für- ! hier abgewiesen werden sollte, würde allerdings in der ganzen den, wenn neben derselben wirklich noch unverhältnißmäßkg hohe Maßregel etwas Harte verweben und nur eine neue Ungleichheit Grundsteuern stattsinden und fortdauern sollten, zu deren Ab- zwischen den Weinbauern zweier Nachbarländer begründen, well tragung in armen Jahren die Moststeuer in den reichen Jahren 8 ehe eben die Moststeuer beseitigen sollte. Die Aufhebung der vor der: Besteuerten allerdings dann die Mittel entziehet. Mit der« maligen Accise bildet hierbei keinen Unterschied, denn diese fand unbefriedigten Entscheidung jener Frage aber vermehrt sich die auch in Preußen statt. Dort wie hier trug sie jedoch nur der Schwierigkeit einer abweisenden Lösung der dritten, welche.sich Käufer. Die weit höhere Msststeuer hingegen muß jetzo der über die Gestattung einer Ausnahme zu Gunsten der Weinbauern Producenr entrichten und dieser enthalt derartige Auslagen aller verbreitet, nachdem bisher von Seiten beider Kammern alle Be- dings im Geschästsleben nur dann von dem Consumemen ersetzt, schwerden über Stemrprägravationen unter Hinweisung auf die E wenn eine besonders günstige Conjunctur das Verkaufsgeschäsr bald zu erwartende Steuerregulirung zurüögewiesen wurden, begünstigt. — Um endlich nicht zu übergehen, was irgend für Unleugbar liegt in den Verhältnissen des Weinbauers nichts, das Gesuch der Petenten zu beachten sein möchte, so läßt sich was einen wesentlichen Unterschied in der Behandlung bei der auch anführen, daß,, wenn selbst bei Einführung der neuen Besteuerung zwischen ihm und den Ackerbauern bedingen dürste, z Grundsteuer der Weinberge eine wesentliche Erleichterung be- Eben so wie letzterer die Garbe dreschen muß, um davon die Kör- l vorstehet, voch einer Seits der Termin, bis zu welchem letztere ner Zu trennen, eben so preßt jener seine Trauben, um dm darin, ein trifft, so abhängig von der Art der Ausführung jener? großen enthaltenen Most zu gewinnen. Umgekehrt läßt sich daraus al- z Maßregel ist, daß eine Vertröstung rechtmäßiger Ansprüche bis lerdings folgern, daß eben sowenig der Staat dem Ackerbauer l dahin wohl kaum disselbm beruhigen dürfte, und anderseits der eine besondere Abgabe von seinen Körnern abverlangt, auch der» Staat auch vurch eine frühere Berücksichtigung um so weniger Weinbauer auf eine gleiche Behandlung in Ansehung seines Mo- zu verlieren scheint, je kürzer die Dauer der Jahre, ist, während stes Anspruch machen könne. ' Gleichwohl scheint es, als habe deren er noch eine Ermäßigung der Grundsteuer gestattet, welche diese gleiche Behandlung nickt statt gefunden. Der Weinbauer er vhmdieß zu jener Zeit auf em angemessenes Verhältnis; herabzu- tragt alle Lasten der Grundsteuer mit dem Ackerbauer, wie frü- setzen, schon jetzt beschlossen hat. Kann indeß, ^»ller dieser Gründe her; aber er ist neuerdings, und zwar seit Verkündigung der ungeachtet , die Deputation sich von den während ihrer langen Verfassung, welche ihm eine gleiche Behandlung wie allen andern Wirksamkeit conftqumt als .Richtschnur verfolgen Grundsätzen Staatsbürgern auch in dieser Beziehung zusickert, noch mit ei- mehr entfernen unv in Folge deren auck nur der Kammer anra- ner besondern Steuer belegt worden, von der der Ackerbauer frei f rhen, den Petenten zu erkennen zu geben, daß ihr Gesuch wegen geblieben ist; sie ist ihm nicht aus dem Grunde aufgedmngm,» Herabsetzung ihrer Grundsteuern nickt ausnahmwsii'e von den weil der Vortheil des Zollverbandes für ihn, den sächsischen Wein- Z Ständen bevorwortet werden könne, so vereinigen sich doch in bauer, evident war, sondern darum, weil höhere Staatszwecke sj diesem besondern Falls auck so abweichende Umstände und so diesen Zollverband erheischten und in Folge dessen auch dieser!, manche Anforderungen der Billigkeit, daß sie nach einer sorgfäl- Theil der Consumtionsabgabe in l ' werden mußte. Wann sich unter diesen Verhältnissen die Besteuerung der Urproduktion des Weinbaues verdoppelt und er in Vieser Bezie- thume Sachsen nach Einführung der Moststeuer eine Ermäßi gung der Grundsteuer statt gefunden habe, sich erlaubt, der . ss " . s„ bis Regierung zu ersuchen, nähere Erkundigung über vie von den Petenten ausgestellte Be hauptung, daß bei Einführung der Moftsteuer in den preußischen Provinzen den Weinbauern die Grundsteuer ermäßiget worden sei, einzuziehm, und Falls sich dieses Anfuhren bestätigen sollte, der Regierung anheim zu geben, nach gleichen Verhältnissen eine Herabsetzung der Grundsteuern hiesiger Weinberge eintreten zu lassen." ' Mg. Akt: Zch kann zunächst her Deputation nur memm
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