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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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1 - Die Genehmigung des im Decket vom 25, Oct. in Be treff des Gesetzes über die Erfüllung der MiHtairpflichtigkeit be antragten Zusatzparagraphen bett, und 2) wegen einer andern Einrichtung Sri Vollziehung der To des straft, erstere vom Abg. Schäffer, und letztere vom Abg. Ri cht er (aus Lengenfeld) verlesen und von der Kammer ge nehmigt worden waren, tragt Referent, Abg. Steiger den Bericht der 4. Deputation vor, welcher die Beschwerde des Christian Fink zu Dahlen, we gen ihm verweigerter Concession zur Ausübung der äußern und innern Heilkunde betrifft. Das Gutachten der Deputation geht dahin: „Dem auf Abweisung des Beschwerdeführers gerichteten Beschlüsse der 1.1 Kammer brizutreten." Es wird beschlossen, sogleich darüber zu berathen, indes sen verlangt Niemand das Wort, und es wird demnach die Frage gestellt: Ist die Kammer mit dem Deputations-Gutach ten einverstanden, den Petenten mit seinem Gesuchs abzuweisen? Sie wird einstimmig besaht. Derselbe Referent verliest Hierauf den Bericht der 4. Deputation über die Petition des Magister Gehe, die Ausse tzung von Prämien für gute und treue Dienstboten betreffend. Das Gutachten geht dahin : „Diesen Antrag auf fich beru hen zu lassen." Auch hier wird die sofortige Berathung beliebt, und da Niemand zu sprechen verlangt, dir Frage: Tritt die Kammer dem Deputations-Gutachten bei, daß der Antrag auf sich beru hen möge? einstimmig bejaht. Abg. Richter (aus Zwickau) verliest nun die ständische Schrift nebst Motiven über die Mikron, die Errichtung von Pauken betreffend, welche allseits genehmigt wird. Man kommt nun aus den Bericht der 3. Deputation, über mehrere Petitionen, wegen Verbesserung der Bierbrauemen- Abg. Haußner, als Referent, verliest den Gericht, wie folgt: . Der 2. Kammer jetziger Ständeversammlung find folgende Schriften in Bezug auf eine erwünschte Verbesserung des Bier brauwesens übergeben worden: 1) eine Petition der Städte und Ortschaften, Chemnitz, Penig, Medewitz, Zwenkau, Spansdorf, Lippendorf, Putzern, Pegau, Kieritz, Zeschwitz, Podelwitz, Schel lenberg, Waldkirchen, Flöhe, Wetzschdorf, Gernau, Kunnersdorf, Gahlenz, Leubsdorf, Borstendorf, Hennersdorf, Plauen, Pima, Berggießhübel, Zschopau und Frankmberg. .2) Eine Schrift Hrn. Bürgermeister Wehners aus Chemnitz, zu Folge deren Inhalts er, als Mitglied der I. Kammer, die vorgedachte Petition zu der seinigm macht. — 3) Eine Petition Hrn. Bürgermeisters Bern hard! aus Freiberg. — 4) Ein von Hrn. Robert Heldreich aus Dresden gestellter Antrag, verbunden mit einer schriftlichen Er klärung Herrn Pastor AM, Mitglied der 2. Kammer, mittelst welcher er ersteren zu dem seinigen macht.— Der letztgedachte Antrag ist der 2° Kammer unmittelbar überreicht worden, die un ter Nr. 1.2. und 3. genannten Petitionen Hat die 1. Kammer zu vörderst erhalten gehabt. Die 3. Deputation der letzterwähn-! ten Kammer hatte über diese derselben überreichten Petitionen, nach erhaltener Zuweisung und Auftrag solche zu begutachten Bericht an ihre Kammer erstattet, und letztere nach einer gehalte nen Kammerberathung sowohl die ihr zugekommenen Petitionen, als auch ihre Beschlußnahme der 2. Kammer durch Mittheilung des darüber aufgenommenen Protokolls zu gleicher Begutachtung und Berathung übereignet.— Die 2. Kammer überwies sowohl diese, als die Heldreichische Petition zur Berichterstattung an die 3. Deputation und diese theilt hiermit die Resultate ihrer Bera- thungen darüber in folgendem mit. — Der Anhalt der oben «nb Nr. 1.2. und 3. genannten Petitionen verbreitet fich hauptsäch lich über das allgemein gefühlte Erforderniß einer Verbesserung des Pierbrauwestns Lheils bezüglich der derzeitigen schlechten Be schaffenheit und Gehaltlosigkeit der meisten in unserm Vaterlands gebrauet werdenden Biere, theils in Hinsicht auf den zu hohen Preis des Bieres, erklären eins möglichst schnell zu vollbringende Aenderung dieses Uebels als eins unabweisbare Forderung der Zeit und als sine Sache der dringendsten Nothwendigkeit und finden in Realifirung einer solchen das sicherste Mittel gegen den fich immer mehr steigernden Genuß des Branntweins und somit auch wider die aus solchen fich ergebenden traurigen Folgen. — Als die geeignetsten Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wird in den beregten Schriften empfohlen: I) die Herabsetzung der auf dem Bierbraugewerbe besonders bestehenden Höhen Abgaben, und 2) eine strengere und bessere Beaufsichtigung der Brauereien. --- Ueberdieß liefert die Petition des Hrn. Bürgermeisters Bernhard» durch Berechnung der Staats- und Communalabgaben, so wie des Productionsaufwanhes auf ein halbes Gebraude Bier und des Erlöses daraus mit Bezugnahme auf die Stadt Frei berg ganz besonders den Beweis, daß die städtischen Brauereien, ungerechnet des Verlustes für Arbeit und Mühe, an jedem Biere stets einen nicht geringen Verlust erlitten haben würden, und daß daher nur durch Hinterziehungen, namentlich durch Zuguß beim Brauen, die Quantitatsvermehrung auf Kosten der Dualität bei nahe überall stattgefunden habe. Um einer Fortsetzung dieses Un wesens Einhalt zu thun, schlagt derselbe vor, daß eine mäßige Normalsumme, als Abgabe für ein Gebraude Biergesetzlich ftstge- stellt, und bei etwa besonders hohen Communalabgaben stets so viel an der bestimmten Abgabensumme in Wegfall gebracht werde, als durch die in Bezug auf ein solches Gebraude Bier zu prasti- renden Communallasten das überhaupt bestimmte Steuer-Quan tum überstiegen werde. — Die obenerwähnte Herdreich-Axti- sche Petition beschäftiget sich gleichfalls mit dem Vorschläge ge wisser Mittel und Wege zur Verbesserung des Bieres, und be zeichnet, als solche, nicht nur dix in den bereits referirten Petitio nen beantragte Herabsetzung der Bierabgaben und Beaufsichti gung der Brauereien, sondern auch die Aufhebung der auf letztere Bezug habenden Bannrechte, und endlich die von der Staats- Sanitats-Poli'ceibchvrde zu vollbringende Herausgabe eines Re- ceptes, nach dessen Vorschrift die Zusammensetzung des Bieres aus andern Ingredienzen als Hopfen, Malz und Wasser nicht erfolgen dürft. — Herr Heldreich glaubt, daß das Gelingen eines wohlthätigm Erfolges dieser Maßregeln leicht dadurch zu sichern sein würde, 1) wenn die Brauenden auf des gegebenen Receptes unverbrüchliche Befolgung vereidet würden, — 2) wenn den Kreisphystcis die Obsichtsführung übertragen und ihnen uner wartete Revisionen der Biere sowohl hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung, als auch ihres spirituöftn Gehaltes zur Pflicht gemacht würden, und 3) wenn auf jede Contravention die Ent nahme des Rechtes, jemals wiederum zu brauen, oder durch an dere brauen zu lyssen, als Strafe festgestellt und im Falle, nach. bereits geschehener Aufgabe des Braugewerbes und dessen Rech tes der Beweis der Nichtbeobachtung der gegebenen Vorschriften gegen einen ehemaligen Brauer oder Brauberechtigten geliefert werde, die Vollstreckung einer Gcfängnißstrafe gegen dieselben gehandhabt werde. — Nach dieser kürzlichen Darstellung des Hauptinhaltes der in Bezug auf das Biechrauwesen der Bericht erstattenden Deputation vorgelegenen Anträge geht dieselbe auf die Resultate über, die bei dm über diesen Gegenstand stattgehabten
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