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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Verhandlungen der ersten Kammer flch ergeben haben. — Die 3, .Deputation der letzteren fand die Verbesserung des Bierbrau- wesens darum der höchsten Berücksichtigung und ungetheiltesten Aufmerksamkeit werth, weil sie sowohl auf das siscalische In teresse des Staates, als auch auf den pekuniären Vortheil und das physische Wohlbefinden der Staatsbürger selbst einwirke, in- demdmch eine fehlerhafte Beschaffenheit der Biere, die Consumtion und mit ihr das Einkommen der indirekten Abgaben verringert, der Zweck der Stärkung durch den Genuß des Bieres für die ar beitende Elaste verfehlt und die Zufluchtnahme zum Trinken deS schädlichen und demoralisirenden Schnapses vermehrt werde. — Diese diesseitige Deputation glaubte, bei näherer Untersuchung der Gründe, aus welchen die so häufig sich vorfindcnde Ungenieß barkeit und überhaupt schlechte Qualität des Bieres entspringe: 1) in der zu hohen Besteuerung des Bieres, sowohl bezüglich ftiner Erzeugung, als auch hinsichtlich seines Verkaufes; 2) in den allen Aufschwung der Industrie hemmenden Zwang- und Bannrechten der Städte und einiger anderer berechtigten Besitzun gen; 3) in der Belastung beregtcn Produktes mit zu hohen Com- rnunalabgaben, und endlich 4) in dem bei der Mehrzahl der Brauer stattsindenden Mangel technischer Kenntnisse, zu finden. —7 Die speeielle Ausführung der diese Ansichten unterstützenden Gründe findet sich in dem der Kammer vorliegenden oben citirten Deputationsberichte vor, und deshalb enthalt man sich einer zweckwidrigen Wiederholung derselben, und erwähnt bloß kürz lich, daß jene Deputation, als empschlungsw'erthes Mittel zur Abhilfe dieser Gebrechen A) eme zweckmäßigere Besteuerung des Bieres, L) die Ablösung der hinsichtlich desselben der Zeit noch bestehenden Zwang- und Bannrechte, vorschlagt.— Dieselbe - spricht übrigens hinsichtlich der durch die zu hohen Communalab- gaben und die Unkenntm'ß der Brauer im technischen Gebiete ent standenen und jetzt noch vorhandenen Gebrechen ihre Ansicht da hin aus, duß nach Ergreifung und Realisirung der io eben sub 2. und d. genannten beiden Mittel der durch die hiermit entstehende Concurrenz der Brauer hervorgcrufene Wetteifer, auf gleiche Weises wie in jedem andern frrr gnvvrdcnrn Gewerbe immer mehr zur Vervollkommnung führen und die Industrie auch in die sem Gewerbe gehoben werde. — Der Staat werde sich dann bloß auf die oberste Policeiaufsicht beschränken, und der Vortheil der Städte es selbst erheischen, daß deren Behörden die Minderung der vom Biere zu entrichtenden Cvmmunalabgahen sich zur Pflicht machen. — Ueber den Bernhardischen Antrag, die Verminderung der fiskalischen Gefälle nach der Quotalitgt der städtischen Ab gaben, spricht sich gedachte Deputation abfällig aus, weil nach ih rer Ansicht den Staatskassen die Uebextragung der Communal- lasten nicht angeionnm werden könne. — Diesen Ansichten und Gutachten ihrer Deputation trat die 1. Kammer völlig und ein stimmig bei, und vereinigte sich überdieß zur Stellung eines An trages an die hohe Staatsregierung: daß den Brauereien durch Prämien und nach Befinden durch Vorschüsse eben so wie jedem andern Gewerbe Aufmunterung gewährt werden möchte. — Nach genauer Erörterung dieses Gegenstandes und seiner Be ziehungen spricht die dritte Deputation der 2. Kammer ihr Gut achten dahin aus: Die Hauptquellen der in unserm Vaterlande sich mit weniger Ausnahme vorfindenden, ungesunden geschmack- und gehaltlosen schlechten Biere liegen unbezweifelt in den oben angegebenen, von der jenseitigen Deputation ausgeführten Ursachen, der zu so hohen Besteuerung, des Uebermaßes der Communalabgaben, des Bestehens der Zwang-und Wannrechte, so wir auch des Mangels technischer Kenntnisse.— Eine andere nicht zu verkennende von der I. Kammer nicht berührte Ursache glaubt die Deputation indeß noch in dem bei uns völlig vernach lässigten Betriebe des Hopfenbaues zu erblicken. — Die ausführ liche Deduktion der erst erwähnten Gründe findet sich in dem Berichte der 3. Deputation der 1. Kammer , dm diesseitige De putation vollkommene Anerkennung zollt, und ihnen beitritt, ge nügend und überzeugend vor, deshalb enthält man sich auf sol chen zu recurriren und verweist daher bloß auf dessen Inhalt; was hingegen den in unserm Vaterlands beinahe völlig unbeachtet gelassenen Hopfenbau anlangt, so erlaubt sich die Deputation der Kammer ihre. Ansichten in folgendem mitzutheilen. — Be kanntlich ist der Hopfen für die Erzeugung eines gesunden Bieres eines der drei Hauptingredienzien und zu solchen unentbehrlich. In Mangel des vaterländischen Erbaues dieser Frucht muß sie aus Böhmen, Baiern, ja sogar aus den fernen Ländern Ame rikas von den Brauereien unsers Vaterlandes bezogen werden. — Dieses Beziehen desselben aus fremden Gegenden erhöht indeß dessen Preis darum aus eine so empfindliche Weise, theils weil der einzelne Brauer des Inlandes dieses Produkt nicht unmittel bar von dem Erbauer selbst zu kaufen vermag, und daher dm Personen des Zwischenhandels und Mäklern über den eigentlichen Werth nicht unbedeutenden Prosit und Procente geben muß, theils weil diese Frucht wegen ihrer Lockerheit und Leichtigkeit, zwar beim Transporte großen Raum auf Wagen einnimmt, allein wenig lastet. 2m Verhältniß zu andern Produkten und Han delsartikeln wird deshalb für dessen Weiterschaffen der Preis der Fracht sehr erhöht, indem unberückstchtigendes Gewicht, der Aufwand für Spannvieh, Wagezölle, Pflastergeleite rc. beinahe derselbe bleibt, wie bei schwerer beladenen -Wagen. Durch seinen weiten und erschwerten Transport und durch den Prosit der Zwischenhändler wird bercgtes Product und Hauptersorderniß zur Biererzeugung so theucr, daß die Brauer zur Entschlagung desselben, ferner um Concurrenzen begegnen zu können, und endlich um desto reichlicher» Gewinn zu erzielen, ihre Zuflucht zu den verderblichsten Surrogaten nehmen und hier durch die gerechten Klagen über Schädlichkeit und Gehaltlosigkeit des Bieres im Wolke Hervorrufen. Was nun die zu ergreifenden Mittel zur Aufhebung und Vernichtung dieser berührten 5 Ursa chen der Vervollkommenheit der vaterländischen Biere anbetrifft, so ermangelt die Deputation nicht, mit Hinweisung auf den hicr- üder vorliegenden Bericht der dritten Deputation ihre Meinung und Gutachten folgendergestalt auszusprechen. 1) Die im ersten Puncte erwähnte zu hohe Belastung des Bieres mit Staatsabgaben hat bereits, wenn auch nicht ihre Erle digung, doch durch das von der Ständeversammlung genehmigte Malzsteucrgesctz wenigstens eine, mindere Defraudationen zulas sende , Bestimmtheit erlangt. Wegen Neuheit der Ausführung dieses Gesetzes, welches 16 Gr, für den'Centner zu brauenden Malzes bestimmt, und da die Resultate und Erfolge davon noch nicht erkannt zu werden vermögen, so scheint es vor der Hand nicht zweckdienlich, auf eine Verminderung dieser Abgabe einen Antrag zu stellen. Das Bierhraugewcrbe steht übrigens mit ei nem jeden anderen Industriezweige und Handwerke in gleicher Kategorie. So wenig nun letztere bezüglich ihrer Fabrikate mit einer außer dem Kreise der Gewerbsteuer liegenden Abgabe bela stet sind, eben so wenig möchte mit dem Principe der Rechts gleichheit und Gerechtigkeit eins besondere Besteuerung dieses Industriezweiges sich vereinbaren lassen» 2) Die Emporbringung des Bierbrauwesens durch Aufhe bung der Zwang - und Bannrechte desselben wird und muß ein zig und allein von den Principen abhängen, welche das verspro chene Gesetz über Aufhebung dieser beschrankenden Befugnisseim Einverständnisse der Kammern feststellen wird, und demnach dürfte erst das Resultat hiervon abzuwarten sein. 3) Werden die Bannrechte durch ein mit Zustimmung der Kammern gegebenes Gesetz aufgehoben, so wird, als eine natür liche Folge hiervon, der Wegfall der auf das Bier und die Brau nahrung vs» städtischen Eommunen gelegten Entrichtungen er scheinen. Der Hebel des eigenen Interesses der Städte wird und muß eo ixsv dis Aufhebung, von Abgaben herbeiführen, die au-
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