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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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schädlicher Ingredienzien amangk, w rüM off DtpüsiAivn aucr- Vermehrung der Geistesstärke, die schädlichsten, auf die Ge sundheit und das Leben der Consumcnten höchst nachtheilig ein wirkenden Substanzen beregten Getränken beigrmischt werden; allein die in dieser Beziehung vorgebrachten Heldreichischen An träge findet sie dennoch in der gegebenen Maße nicht'bevorwor tungswürdig, Zn dem Begriffe: Bier! liegt, was den oben bemerkten ersten Antrag zur Abhilfe betrifft, ohnedieß eine andere Bedeutung nicht, als ein aus Wasser, Malz und Hopfen ge braustes und abgegohrnes Getränke, wozu sollte es bahernoch eines besonderen Braureccptes bedürfen? Was die Obsichtsfüh- rung über die Biere durch Kreisphpsici anlangt, so ist der Ge- schäftökreis dieser bereits in so weite Grenzen gestellt, daß die Un möglichkeit einer wirkenden Controls sich herausstellt. Ehe eine chemische Zersetzung erfolgt wäre, würde bei der Acitwierigkeit der letzteren bereits das betreffende Bier consumirt worden und der eigentliche Zweck nicht erreicht sein. Hierbei ist übrigens zu bemerken, daß hinsichtlich des Weines der Antrag des Hrn. Bitt stellers durch ein Rescript vom Jahre 1786 und durch das Generale vom 30. Juni 1791 in der Vorschrift, daß in jedem Orte, wo Weinschank existirt, die Obrigkeit mit Zuziehung eines Physici, des Jahres wenigstens einmal unvermuthet den Wem untersuchen und die dabei gefundenen Contraventionen mittelst schleuniger Anzeige zum Behufs der Bestrafung zur Kenntniß der. höchsten Behörde bringen solle, schon erlediget sein möchte. Was endlich die Bestrafungen der Contraventionen betrifft, so werden diese wohl den künftigen Bestimmungen des den bei dem nächsten Landtage versammelten Ständen vorzulegenden Criminalgesetz- buches vorzubehalten und demnach diesem letzteren jetzt schon durch Anträge nicht vorzugreifen sein. Die Deputation kann sich daher den Ansichten des Hrn.Heldrekch nicht hingeben, glaubt mdrß, bei der allerdings nicht zu verkennenden Wichtigkeit Les Gegenstandes, der tief m das Volkswohl eingrekft, daß durch ei nen allgemein zu stellenden Antrag auf Verbesserung der Policei- Aufsicht über das Brauwesen so wie daß Branntweinbrenner: und. Schänken, der gewünschte Zweck erdicht werden möchte. Die erste Kammer Hai einen Antrag, ganz M'chen Inhalts wie der bereits oben referirte, von Hrn. Heldreich erhalten und so wohl deren dritte.Deputation in ihrem Gutachten darüber, als sie selbst bei Berathung des Deputationsberichtes der letzteren, laut der deßhalb communieirten Schriften, sich dahin ausge sprochen: daß ein Antrag auf geschärfte policeillche Verordnungen und festere Normuung der Strafen bei wirklich entdeckter vorsätzli cher und schädlicher Verfälschung.des Bieres und Branntwei- nes an die hohe Staatsregierung zu stellen sek. Indem nun dieser Antrag mit geringer Abweichung vondem bereits gefaßten der dießseitigen Deputation im Einklänge steht, so fand sich letztere auch hiermit einverstanden und empfiehlt da her und in Bezug auf alles Vorbesagte der ersten Kammer in ihrer Ansicht, s) daß durch Aufhebung der hinsichtlich des Bieres bestehenden Bann- und Awangrechte von selbst die Verbesserung dieses Produktes folgen werde, nicht minder deren Vorschlag, an die hoße.StaatSregkerung fol gende Antrags zu stellen: b) daß durch Prämien, und nach Befinden durch Vorschüsse den Brauereien, so wie jedem anderen Gewerbe, Aufmunterung gewahrt werde. e) daß geschärfte policeilrche Verordnungen und eine festere Nor- mirung ßerdem der Concurrenz mit anderen Brauereien den Fels der Un- l'brennereien und Weinschänken in Hinsicht der Beimischung Möglichkeit entgegen stellen würde» sch Erlich rn-angk, ;5 -llrr- 4) Der Mangel an Kenntnissen der Brauer bei Betreibung dings nicht dir Wahrheit bergen, daß nn't Hintansetzung' aller ihres Gewerbes wird sicherlich nicht der Freigebung des letzteren j Menschlichkeit von gewissenlosen ProducentcN und Schänken zur schwinden. Die Freiheit der ehedem gebundenen Industrie wird Beförderung thekls des Wohlgeschmackes, theils einer glaublichen den Geist der Speculation anfachen und dieser seine Befriedigung " --- nur in dem Erfassen der reinen technischen Erkenntniß finden. In sein Gefolge wird Und muß et die Ausbildung der Gewerbs kenntnisse aufnehmen, und jeder Brauer des eignen Vortheiles wegen sich wetteifernd bestreben, durch Production des besten Bieres den meisten Absatz zu gewinnen. 5) Was endlich den zu fördernden HopfcnbaU in unserem Vaterlande als das zuletzt erwähnte Mittel der Emporbringung der Wierproduction anlangt, so ist nicht zu verkennen und zu leugnen, daß der Fruchtbodcn unseres Vaterlandes sich in Hin sicht des Klima's und der Qualität eben so , wie in Böhmen und Baiern großentheils zur CultUr des Hopfmbauss eignet. Kei nem Zweifel scheint es zu unterliegen, daß- wenn die Industrie des Landbaues sich zu diestm Zweige der AgricultUr wendete, bald jene bedeutenden Summen für den Hopfen dem Auslände nicht mehr, wie bis jetzt, zufließen würden; sie würden vielmehr als wirkende Capitalien dem Jnlande verbleiben und ihm die segens reichsten Früchte bringen. Das Bestreben einer klugen Staats- wirthschaft wird den. Gesichtspunkt nicht aus den Augen verlie ren, jede Einfuhr fremder Products und mit ihnen die Auswande rung des Rationalvermögens möglichst zu verhindern, zumal wenn die Möglichkeit, noch mehr aber die Gewißheit des Erbaues derselben Erzeugnisse.im Inlands vorliegt. Es möchte daher durch dir dringendste Nothwendigkeit die Vermehrung der jetzt Nur sehr geringen Hopftneultur durch Begünstigungen von Sei ten des Staats geboten zu werden scheinen. Mit dem Auf schwungs der Cultur dieses landwirthschaftlichen'Gegenstandes würde bald der oft bis ins enorme steigende hohe Preis des Hop fens schwinden, ein neuer Zweig der Erhaltung und Wewerthung des Grundeigenthums erscheinen und die statt des Hopfens ge brauchten höchst schädlichen Surrogate, des Bitterklees, der Quassta, des wilden Rosmarin und wilden Kastanien aus den meisten Brauereien gewiß entschwinden. Die längst ersehnte Zeit würbe erscheinen, wo der arme Arbeiter mit einem Brunke gefunden Biexes nach schwerer Lagearbeit die erschöpften Kräfte zu ersetzen vermöchte. Der Branntwein, diese für Geist, Herz und Körper höchst schädliche Flüssigkeit, würde bald dem edleren Getränke des Bieres weichen und so endlich der sehnlichste Wunsch aller menschenfreundlichen Wesen erfüllt werden, den Brannt wein aus der Reihe der gewöhnlichen Getränke verschwinden Zu sehen. Um jedoch bei dem Landmann ein Interesse für dies? Branche der Ockonomieerzeugnisse Zu erwecken und ihn für den Hopfenbau empfänglich zu machen, bedarf es eines Aufmunte rungsmittels , und dieses kann schwerlich in etwas anderem be stehen , als in öffentlich ausgesprochenen Begünstigungen des Hopfenbaues. Letzterer bedarf, wenn nicht eins größere, doch eine gleiche geregelte und sorgsame Bearbeitung und Bedüngung des Bodens, eine genaue richtige Behandlung der Ranken und continuirliche Aufsichtssührung, wie die Weinberge. Wenn nun den Besitzern der letzteren bereits manche Erleichterung zuge- ftauden worden ist;- so laßt sich zum Besten des Vaterlandes der Wunsch gewiß um so mehr rechtfertigen, daß die hohe Staats regierung durch Vie ihr zu Gebote stehenden Mittel den Hopfen bau möglichst zu ermuntern und zu begünstigen suchen möge, als der Genuß des Weines nur im Kreise reicherer und höher gestell ter Personen gefunden wird, die ungleich größere Menge der Staatsbürger aber bloß durch einen Labetrunk Bier ihren Durst Zu Mm und sich zu erquicken vermögen. Was endlich die in der Heldreichischen Petition gerügten Mängel einer policMchrrr Auf sicht über das BieÄrauweftn sowohl, als über die Branntwein-
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