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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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mirung der Strafen brr wirklich entdeckter vorsätzlicher Verfäl schung des Bieres und Branntweines ertheilt werden, beiMreten , üderdieß aber auch noch in Verbindung mit der ersten Kammer die Anträge an die höchste Behörde zu stellen: l!) daß policerstehe Maßregeln wegen Untersuchung des Bieres und Branntweines sowohl hinsichtlich ihres inneren Gehaltes, ° als auch bezüglich der etwanigen Einmischung schädlicher Sub stanzen getroffen, und e) daß die hohe Staatsregl'erung durch die ihr zu Gebote stehen den Mittel dem Hopfenbau im Vaterlande die möglichste Er munterung und Begünstigung zuTheil werden lassen mochte. Was endlich l) den von der ersten Kammer ausgesprochenen Wunsch einer Abgabenermäßigung vom Biere betrifft, so ist aus den oben angezogenen Gründen und wegen der inzwischen eingetretenen Veränderung des ganzen Tranksteuersystems ein Beitritt nicht anzurathen. Die Berathung wird sofort beschlossen, und es äußert Vicepräsident: Ich werde allerdings diesen Punk ten beistimmen, bemerke aber, daß wegen Aufhebung des Bierzwanges eine Entschädigung statt finden muß. Abg. Roux: Es läßt sich sehr viel über die Sache spre chen; allein ich halte dafür, daß es ganz gleich ist, was man jetzt beschließt; denn eine Petition kann doch nicht mehr zu Stande kommen, und daher wäre ich dafür, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Abg. Haußner, als Referent: Ich kann diese Ansicht dämm nicht rheilen, weil, wenn man der Petition beistimmen würde, doch wenigstens die Ansicht einer Kammer ausgespro chen wäre. Abg. Roux: Dagegen muß ich bemerken, daß dkeß eine so weirlauftige Erörterung herbeiführen würde, wozu jetzt nicht mehr die Zeit ist. Referent, Abg. Haußner: Allerdings sind hier sehr wichtige Dinge vorgetragen worden, und weit wichtigere als diese; es find Gegenstände mündlich im Fluge vorg,tragen worden, wo ich gestehen muß, daß ich nicht einmal verstanden habe, was nur von der Bühne vorgetragen wurde. Abg. Sachße: Dieser Ansicht stimme ich bei, und wenn die Discussion darüber auch eine geraume Znt dauern würde, so würde aus dem Grunde die Sache doch nicht abzuweisen fein. Abg. Nostitz und Lanckendorf: Entweder bestimmt sich die Kammer, der 1. Kammer beizutreten, oder sie tritt nicht bei, oder es ist ein dritter Fall möglich, Laß man einen neuen Antrag stellt. Da nun die Deputation gegen einen An trag sich ausgesprochen, und zwei andere Anträge gestellt hat, so sehe ich nicht ein, wie auf verfassungsmäßigem Wege die Sache so weit gedeihen könne, daß die Schrift abgefaßt werden könnte. Ich muß daher die Ansicht.des Abg. Roux theilen, in sofern man nicht der Ansicht der 1. Kammer unbedingt beitreten will, und da muß ich doch gestehen, daß ich in den Punkten, wo die Deputation sich abfällig erklärt hat, ihr beistimmen würde, indem ich nicht glaube, daß man auf Alles ekngehen könne, was die 1. Kammer beantragt hat. Abg. Sachße: lieber die Punkte, bei welchen Ueberein- st'nm-ung erzielt wird, könnte die Schrift abgefaßt werden, liuo in Ansehung der Punkte, wo diese Übereinstimmung nicht statt findet, würde eben kein Antrag gestellt werden können. Präsident: Ich würde Vorschlägen, die Sache zur Kenntnisnahme der Regierung zu bringen. N-fcrent, Abg. Haußner: Ich erlaube mir, gegen die Bemerkung des Abg. Nostitz zu äußern, daß nicht allein ein Antrag von der l. Kammer vorhanden ist, sondern es ist der ! Heldreichische Antrag auch an die 2. Kammer gekommen. Die 1 Kammer hat sich über di? ersten Anträge ausgesprochen, und hinsis rtich der Letztem gesagt, daß pvllcriliche Maßregeln des halb gr troffen werden möchten, und nun bleibt noch übrig, daß dir Kammer sieb dahin entscheide, ob sie bei der Staarsregie- rung bitten wolle, daß sie durch die ihr zu Gebote stehenden Mit tel den Hopfenbau begünstige. Abg. Axt: Ich würde wünschen, daß über den Antrag der Deputation abgestimmt würde, sonst kommen wir über die Sache nicht weg. Abg. Mei sei: Ich möchte aher doch den früheren Red nern beistimmen, es ist sehr bald abgestimmt; aber cs fragt sich, ob feder Abg. darüber mit sich einig ist. Blos abzustimmcn, damit man zu Ende kommt, kann der Zweck unserer Beratung nicht sein, und daher holte ich doch für besser, daß die Sache auf sich beruht. Die beiden Präsidenten erklären sich gleichfalls für diese Ansicht. Referent: Ach glaube nur, daß der Landtagsordnung gemäß über den Antrag der Deputation abgestimmt werden muß. Abg. Meisel: Sobald die Deputation verlangt, daß über ihr Gutachten abgestimmt wird, so kann die Kammer auch darauf antragm, daß der Bericht zuvörderst zum Druck beför dert werde. Abg. Axt: Der Hr. Präsident hat gefragt, ob die Kam mer den Gegenstand berathen wolle, das ist bejaht worden, und wenn also die Berathung statt gefunden hat, muß über daö De putations-Gutachten abgestimmt werden. Abg. Roux: Ach halte unbedenklich, dm Antrag der De putation zur Abstimmung zu bringen. Abg. v. Thiel au: Wenn das statt finden soll, so bitte ich nach Z. 65. der Landtagsordnung zu fragen, ob die Kammer von der Landtagsordnung abgehen wolle. Abg. Meisel: Gegen den Abg. Axt muß ich bemerken, daß, wenn auch der Bericht in Berathung gekommen ist, doch noch während der Berathung ein Antrag auf den Druck gemacht werden kann. , Referent, Abg. Haußner: Ach glaube nicht, daß noch auf den Druck angetragen werden könne, nachdem die Kammer beschlossen hat, daß über den Bericht disiutirt wer den soll. Abg. v. Kiesenwetter: In sofern über daS Deputa- 2
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