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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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nämlich; 1) wegen der Mitglkeber des Staatsgm'chtshofS, 2) auf daß Decrct vom 25. Dct. wegen einer Stelle des Gesetzes über die gemischten Ehen, 3) wegen des Gesetzentwurfs, die Abtretung von Grundekgenthum zur Anlegung von Eisenbahnen betr., 4) die Petition der evangelischen Geistlichen in Betreff der Parktatsverhältniffe der katholischen und protestantischen Geistlichkeit. Die Vorlesung der ersten 3 findet durch den Abg. Eisen stuck und die 4. durch den Seer. Bergmann statt; und es wer den diese Schriften ohne Erinnerung von der Kammer sofort einstimmig (mit Ausnahme der unter 2., gegen welche sich ein Mitglied erhob) genehmigt. Abg. Seer. Bergmann verliest hierauf den Protocollcx- traet der 1. Kammer über den Antrag des Vicepräsidenten v. Haase wegen Ausgleich der Militairlasten, und es tritt die Kammer, wie Bicepräsident selbst, der jenseitigen Ansicht bei, daß die Petition durch Annahme des neuen Grundsteuersystems sich erledigt habe. Nachdem von demselben Referenten der Protocollextract der 1. Kammer, den Antrag auf Entwerfung eines Handelsge setzbuches und der der Einführung eines Handelsgcrichtsprocesscs außerhalb Leipzig verlesen worden war, und der Beschluß in Betreff der Ermächtigung des Direktoriums zur Ausfertigung der Sache auch hierauf anzuwenden beschlossen worden, wird vom Seer. Richter ein Protocollextract über die vorgetragenen ständischen Schriften gefertigt, dieser von der Kammer geneh migt und sofort an die I. Kammer abgegeben. Ahg. Axt trägt sodann als Referent den Bericht der 3. Deputation der 2. Kammer über die Petition mehrerer homöo pathischen Aerzte aus Leipzig und mehrerer Bewohner von Dres den wegen Aufhebung des Verbots des Selbstdispensirens able send vor, wie folgt: i Mittelst Protocollextracts der I. Kammer vom 24. Sep tember dieses Jahres sind von letzterer zwei Petitionen und zwar «) eine Petition von mehreren homöopathischen Aerzten zu Leip- - zig, und l>) eine Petition von mehrer» Einwohnern der Stadt Dresden, die Aufhebung deswegen das Selbst-Dispensiren beste henden Verbots, in Bezug auf homöopathische Aerzte betreffend, der diesseitigen Kammer mitgetheilt worden, welche sie zur Be gutachtung an die unterzeichnete Deputation verwieß, die sich ih rer dießfallsigen Verpflichtung durch den vorliegenden Bericht ent ledigt. In der 1. Kammer hat man über jede dieser beiden Pe titionen einen besondern Bericht erstattet, die Deputation glaubt aber ihr Gutachten über beide in einen Bericht zusammen fas sen zu können, da beide in einem wesentlichen Hauptpunkte zu sammentreffen, die etwa vorkommenden Einzelheiten aber sich leicht an jenen wesentlichen Hauptgegenstand werden anreihen lassen. Die and Nr. I. angezeigte Eingabe mehrerer homöopa thischen Aerzte der Stadt Leipzig schildert in kurzen Umrissen das i Schicksal, welches die unter dem Namen der Homöopathie be kannte, von v. Hahnemann entdeckte, und seit 30 Jahren von « ihm und andern Aerzten mit glücklichem Erfolge angcwendete, Heilmethode in unserm Vaterlande erfahren habe, so wie die! Hindernisse, welche deren weitern Ausbildung und Ausbreitung I in den Weg gelegt worden waren, macht femer aufmerksam auf die nicht unbedeutenden Fortschritte, welche sie dessen ungeachtet in unserm Vaterlande, sondern fast in allen Staaten Europa's und selbst außerhalb desselben, in Amerika, gemacht habe und fü gen dieser Darstellung folgenden Antrag bei: „Es möchten dieho- yen Kammern bei der Staatsregierung sich verwenden, daß die Hindernisse, welche zur Zeit der freien Ausübung, auch größeren Ausbildung und Vervollkommnung der homöopathischen Heil art im Wege stehen, gesetzlich entfernt und namentlich I) das Verbot des Selbstdispensirens, welches ohnehin auf Vie einfachen Mittel der Homöopathie nicht anwendbar sei, aufgehoben und überhaupt 2) dis Freiheit der Wissenschaft durch eine künftige Me- dicinal- Ordnung mehr gefördert als gehemmt, ingleichen 3) baß die homöopathische Heilanstalt zu Leipzig von der allerhöchsten Behörde bestätiget und, gleich andern heilsamen Landes-Jnstitu- tcn mit angemessenen Geldmitteln unterstützt und dadurch ihr Fortbestehen gesichert, endlich 4) ein Lehrstuhl der Homöopathie in Leipzig begründet und dem Lehrer eine Besoldung ausgemittelt werde. Die Petenten in Nr. 2. — 98. an der Zahl'— erklären sich für Anhänger und Freunde des homöopathischen Heil-Ver fahrens, dessen heilsame Wirkungen sic an sich selbst und an An dern erfahren hatten und dessen wenig kostspielige Heilmittel sich namentlich für Unbemittelte alssehrgeeignetund empfehlenswert) darstellten. Wenn nun aber — sagen sie ferner — jedem Men schen das unbestrittene Recht zustehe, zu Herstellung seiner ver- z lornen Gesundheit sich des Arztes und beS Verfahrens bedienen f zu können, zu welchem ihn das Vertrauen leite, wenn nament lich dem Unbemittelten das Recht nichtabgesprochen werden könne, .sich des billigsten Heilverfahrens zu bedienen; so müsse es ihnen als eine Beschränkung und Beeinträchtigung dieser natürlichen Liechte erscheinen, daß den homöopathischen Aerzten wiederholt die Weisung zugegangen sei, sich des Ausgebens ihrer Mittel bei lOLhlr. Straft zu enthalten, auch wenn es auf ausdrückliche Bitte des Kranken und unentgeldlich geschehe. Dem nach erbitten sie sich in dieser Angelegenheit die Jntercessiop der ho hen Stände-Versammlung und ersuchen dieselbe, siej möge sich a) im Interesse aller Unbemittelten bei der hohen Staatsregie rung dahin verwenden, daß die in dem Mandate vom 30. Sept. 1823 gebrauchte Bezeichnung „Arme" in einem westerm Sinne intcrpretirt und auf alle Unbemittelte ausgedehnt werde, namentlich auf diejenigen Hilfsbedürftigen, welche der Arzt gleich beim Beginnen der Cur ohne alle Remuneration behandeln zuwollcn ei klärt, aber auch b) im allgemeinen Interesse aller dabei betheiligken Staatsbürger die Staatsregierung ersuchen, daß wenn eine unbe dingte Aufhebung des Dispensirverbotesfürhomöopathische Aerzte dermalen nicht für rathsam erachtet würde, dasselbe doch dahin modisicirt würde, daß den homöopathischen Aerzten in dem Falle, wenn der Kranke es ausdrücklich verlange, die Arz neimittel unentgeldlich selbst zu verabreichen, nachgelassen werben möge. Aus drei diesen Petitionen zugegebenen Beilagen geht übrigens hervor, daß die beiderseitigen Petenten sowohl, als auch eine Anzahl von 355 zum Theil sehr angesehenen Einwoh nern der Stadt Leipzig seit dem Jahre 1830 dis hierher dieselben Gesuche bei der ehemaligen Landesregierung, bei der Landesdi- rection und selbst beim geheimen Eabinet angebracht haben, aber jedesmal abfällig beschützen worden sind, weshalb in formeller Hinsicht diesen Petitionen nichts ich Wege steht., Gutachten der Deputation: Wenn die jenseitige De putation in ihren beiden Berichten die gänzliche Ablehnung der ln beiden vorliegenden Petitionen nachgesuchfen Jntercession ih rer Kammer angerathen und letztere mit diesem Gutachten sich mit 20 Stimmen gegen 6 einverstanden erklärt hat, so kann die unterzeichnete Deputation hierin der Kammer den Vertritt zum
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