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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- Nachrichten über den Schluß des Landtags
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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zen Maximilian und Johann, aus dem Gemächer zurückzuziehen. Gegen I Uhr Mittags fand königliche Tafel statt, wozu die Herren Staatsminister, Regierungseommissarien und die sämmt- lichcn Herren Landtags-Abgeordneten zugezogen wurden. D^r vom 30. Oktober 1834 datirte Landtags-Abschied, welcher nach den Bestimmungen des Z. 119. der Verfassungsur kunde die königl. Erklärung über die Verhandlungen mit den Standen enthalt, wird, nachdem er den Standen bei ihrer Ent lassung urschriftlich ausgehandigt worden, in die Königl. Sachs. Gesetzsammlung ausgenommen werden. Im Allgemeinen er wähnen wir hier, daß die in dieser wichtigen Urkunde enthaltenen Eröffnungen und Erklärungen ihrem wesentlichen Inhalte nach folgende Rubriken bilden: Die Abtheilung unter l. beschäftigt sich mit den Vorla gen an die Stände und führt .4) unter sechs und drei ßig Nummern diejenigen Gegenstände auf, in deren Betreff theils Gesetze erlassen worden sind, oder zu deren Erledigung das Erforderliche cingeleitet wurde und die deßhalb nöthigc Anord nung erging. Es folgen zu gleicher Zeit die Allerhv chste n und Höchsten Eröffnungen, in soweit wegen einiger der vor bemerkten Gegenstände in den betreffenden ständischen Schriften annoch besondere Voraussetzungen, Wünsche oder Anträge der Allerhöchsten und Höchsten Genehmigung anheimgestellt worden sind, Unter L. folgen die Eröffnungen über die von den Ständen zwar bereits beratheuen, alleinHöhernOrts noch nicht zur Ausfüh rung gebrachten Gegenstände. Unter den hierher gehörigen fünf und zwanzig Nummern ist vornämlich die 19.wegen der darin enthaltenen Eröffnung, die Bearbeitung eines neuen Grundsteuer systems Md Aufhebung der bisher bestandenen Realbefreiungen betreffend, bemerkenswert!), eben so die Eröffnungen über den mit einigen Modifikationen zu bestätigenden Oberlausitzer Parti- cularvertrag , in deren Gemäßheit die'gesetzliche Publikation der über die fragliche Uebereinkunft zu vollziehenden Urkunde zu seiner Zeit erfolgen wird. Zugleich wird unter dieser Abthei- der Zusammensetzung des Staatsgerichtshofs erwähnt, daß bis zum Schluß des nächsten ordentlichen Land tags die Allerhöchsten und Höchsten Orts ernannten zeit- herig^Llitgliederin dieser Eigenschaft auch für den vorerwähnten Zeitraum bestätigt und das zur Zeit erledigte Präsidium dem künftigen Präsidenten des OberappellationsgerichtS übertragen werden wird, (Die neuen ständischen Wahlen haben, m den letz ten Tagen ebenfalls statt gefunden.) . . Unter 6. werden a ch t bereits von den Ständen berathene Gesetzentwürfe erwähnt, hinsichtlich deren die darüber erst kurz vor dem Schluffe des Landtags eingegangenen ständischen Schrif ten in nähere Erwägung zu ziehen sind. „So viel aber, heißt es dort, diejenigen Gegenstände anlangt, die im Drange der Zeit oder aus andern Gründen von den getreuen Standen entweder gar nicht oder nicht vollständig haben berathen werden können, behalten Wir Unsere Entschließung hierüber annoch vor, und nehmen diesfalls insonderheit auf dasjenige Bezug, was untern Juni dieses Jahres in dem Dekret, die wegen Abkürzung des Landtags zu treffenden Maßregeln betreffend, den getreuen Ständen bereits eröffnet worden ist." Die Rubrik II. beschäftigt sich mit den ständischen Pe titionen, Am Ende des Landtags-Abschiedes heißt es: „Was die sonst noch von der Ständeversammlung beschlossenen Anträge an langt, so behalten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und das Erforderliche darauf zu verfügen. Schließlich er öffnen Wir Unfern treuen Standen, daß Wir sie, in nothwendiger Rücksichtnahme auf die zunächst noch kn Ausführung zu bringen den, so wie auf die für den nächstbevorstehenden Landtag vorzu bereitenden Gegenstände, erst so kurz vor Ablauf der dermaligen Finanzperiodc, als dich durch die bis dahin zu beendigenden Geschäfte bedingt wird, wieder zufammentreten zu lassen geden ken, solches auch um so unbedenklicher erachten, als Wir Uns l der Erwartung hingeben, es werde zu Beendigung dieser und I der sonst vorzulegenden, nur auf das Nothwendige zu beschrän- lkenden Gegenstände, feines zu langen Zeitraums bedürfen." Saale in ihre flung'hinsichtlich
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