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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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49L2 Ein gleiches Verhältniß tritt ein, wenn all 4. gesagt wird, die längere oder kürzere Dienstzeit zur Berücksichtigung ancm- psohlen wird, um dadurch den Zweck zu erreichen, daß ein der gleichen bewahrter Soldat sich nach Beendung der gesetzlichen Dienstzeit entschließen möge, noch länger aus freiwilliger Be stimmung fort zu dienen. Ob es nun gleich nicht in Abrede zu stellen ist, daß dem Dienst selbst em großer Nutzen daraus entspringt, wenn derglei chen ausgezeichnete Leute demselben ferner erhalten werden kön nen, so erscheint'doch diese Maßregel auf der andern Seite als eine große Härte für das Individuum selbst. Der Zweck der Do tation ist doch offenbar Belohnung für die ausgezeichnete Lhnt; nun aber kann sehr leicht der Fall cintreten, daß ein jüngerer und ein älterer Soldat zu derselben Zeit ganz gleiche Handlungen be gehen, wobei der jüngere invalid und zum Dienst untauglich wird, während der altere noch fortdiencn kann, wäre es nun die Hälfte der^Dotation erhielt, während jener aus freiem Wil len so lange fortdiente, bis er zum vollen Genuß derselben käme. Aus alle den hier angeführten Gründen kann die Deputa tion dem zweiten Theil ocs vorliegenden Antrages ihre Zustim mung nicht ertheilen, und findet sich daher bewogen, ihr Gut achten dahin abzugeben: „es möge der Kammer gefallen, den selben für den jetzigen Landtag auf sich beruhen zu lassen, da die Ausführung ohnehin großen Schwierigkeiten unterliegen würde, und der Antrag nur auf künftige Zeiten eines Krieges berechnet zu sein scheint." Präsident: Meine Herren, die Gründe, welche mich bestimmten, Zu gleicher Zeit mit jenem Anträge auch den auf Dotation einer gewissen Anzahl von Medaillen zu verbinden, sind im Berichte schon enthalten. Ich will mich daher nicht weiter darüber erklären, aber die Erfahrung bei allen Armeen, namentlich in der französischen, hat bewiesen, daß dieser Gegen stand oft von großem Einfluß für den Ausgang der Schlachten war, u. oft die Krieger zu den kühnsten, gefahrvollsten Th'aten im- pulfirte. Die Erfahrung muß hier allein zu Rathe gezogen wer den, und sie hat meine Behauptung von den Zeiten der Römer an, ja von Len Zeiten Alexanders her, bis auf Vie neuesten be stätigt und obwohl die Ehre gewiß ein Gut ist, worauf der Mann einen hohen Werth legt, so kommen doch üstch die peku niären Verhältnisse bei der beschränkten Lage, in der der Soldat sich meistens befindet, gar wohl in Berücksichtigung. Ich wende mich nun zur Widerlegung einiger Bemerkungen, die im Bericht enthalten sind. Einmal wurde gesagt, daß man in constitutio- eiere der Ertheilüng der Medaillen würdig mach ten, als die kwr- mirte Zahl bestimme, >sv müßten die dazu Ernannten stach del: Anciennikät einrücken, so fällt das, was dagegen zu erwähnen ist, theils schon mit dem vorhin Gesagten zusammen, tycils würde es aber auch wohl darum nicht gut ausführbar sein, weil sehr leicht der Fall eintreten könnte, daß Leute von gleichen Dienstjahren in ein und derselben Schlacht solche ausgezeichnete rückblribknde Summe zu einem Fonds für das Institut gesam melt , zinsbar angelegt und spater darüber Nach zu bestimmenden Normen züm Besten desselben disponirt werden. Was nun zu nächst den vorliegenden zweiten Theil des Antrages wegen Dota tion der Medaillen im allgemeinen betrifft, so ist es allerdings gegründet, daß eine dergleichen Einrichtung, wie hier ange führtworden, bereits in Rußland, Oestreich und andern Staa ¬ ten, insbesondere in Frankreich unter Napoleon bestand und noch Thaten aussührten, welche sie zur Dotation befähigten, und besteht, sich auch namentlich in den letzten Feldzügen wohl be- i doch verhindere die bestimmte Zahl, sie alle darin aufzunehmen. währt hat, allein es ist auch dabei nicht unberücksichtigt zu lassen, Z Hier entstünde nun wieder die Frage, mit welchem Recht einer daß dieß keine konstitutionellen, sondern, Frankreich ausgenom- vor dem andern bevorzugt werden solle? men, monarchische Staaten sind, deren Tendenz bei Führung Ein gleiches Verhältniß tritt ein, wenn all 4. gesagt wird, der Kriege nicht bloß Vertheidigung des Vaterlandes, sondern wie es hinsichtlich der Beziehung der Dotation mit denen gehal- öfters auch, und namentlich bei. Napoleon, Eroberungssucht ten werden solle, welche aus der Armee austrätcn, und hierbei war, und es ist wohl nicht zu leugnen, daß zu Erlangung dieses " ' — Zweckes andere Mittel angewendet werden müssen, als bei sol chen Kriegen, deren vorzüglichster Zweck Vertheidigung des Va terlandes ist, wie dieß der Fall bei konstitutionellen Staaten ist, welchen auch unsere Constitution als den einzigen bezeichnet, wenn sie im 30. tz. sagt: die Verpflichtung zur Vertheidigung des Vaterlandes ist allgemein. Ist dieß nun aber der Hauptzweck unserer jetzigen Armee, so kann es auch wohl nur Ehrensache für ihre Mitglieds , Ausgezeichnetes dafür zu leisten, ohne pe- runiäre Rücksichten dabei zu nehmen. Wenn der Herr Antrag steller sagt , daß bei vielen, namentlich den höher Gebildeteren, dieß Gefühl für Ehre zureichend, allein wie die Erfahrung lehre, auch das Pecuniäre, namentlich bei den Unteröfsicieren und Ge meinen in Betracht zu ziehen sei, so ist hierbei nicht unbemerkt zu lassen, daß nach der neuen Verfassung die Zahl der Gebildeten bei den Gemeinen und Unterosficieren sehr vermehrt werden wird l nicht eine große Härte für diesen armen Menschen, wenn er nur und es daher zu erwarten steht, daß auch bei dieser Classe des ' -Mklitakrstandes das Gefühl für Ehre noch weit mehr wirken wird, -als früher. Es ist bisher, namentlich bei der Allianz mit Frank reich, schon öfterer der Fall gewesen und wird cs auch künftig noch sein, daß sächsische Militairs fremde Orden und Medaillen erhalten haben, welche nicht dotirt sind, und unmöglich auch von der sächsischen Nation dotirt werden könnten. Würde es nun nicht ein hoher Grad von Ungerechtigkeit sein und zu großem Mißvergnügen Anlaß geben, wettn ein Soldat, der sich in der selben Schlacht, ja vielleicht noch mehr als sein Kamerad aus- gc-zeichnet hat, sich darum hinter diesen zurückgesetzt sieht, weil er eine fremde, letzterer aber eine vaterländische Medaille erhal ten hat? Sollten nun aber bloß die Medaillen und nicht zu glei cher Zeit die Orden der Officiere dotirt werden, so scheint hierin abermals eine sehr große Ungerechtigkeit für diese zu liegen, denn sie haben dieselben Aufopferungen gemacht wie jene Und es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß ausgezeichnete Tapferkeit eines Ofsiciers von der'höchsten Wichtigkeit für das Allgemeine ist; alle Orden aber zugleich mitdotirenwollen, würdedem Staate einen Aufwand verursachen, der höchst drückend erscheinen müßte. Geht man nun aber zur speciellen Beleuchtung der in dem vorliegenden Antrag gethanen Vorschläge wegen des Nähern der Dotation selbst über, so erheben sich auch hierbei mehrere Be denklichkeiten. Was sZ 1. die vorgeschlagene Zahl von 36 zu dotirenden Medaillen betrifft, so ist nicht wohl abzusehen, welche Grund sätze dabei befolgt werden sollten. Es sollen diese Dotationen Belohnung für ausgezeichnete Thaten sein; wenn nun aber die diMMmte'Zahl schon erfüllt wäre, so müßten selbst diejenigen zu- rückgesetzt werden, deren Aufopferungen vielleicht noch weit grö ßer gewssen waren, als mancher andern, welche sich schon m der erfüllten Zahl befinden. » ... , - . / , ... ... Wenn ferner M3, gesagt ist, daß wenn bei öfteren Feldzü- «ellen Staaten mcht nothlg habe, dieses einzufuhrm, und drö^ gen der Fall emtrsts, daß sich mehrere Soldaten und Unteroffi- Deputation hat ihre Ansicht nur dadurch zu begründen vermocht,
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