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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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kenne, wo diese Bestimmung so besteht, daß auch die Aelterrff welche ihren Kindern Privatunterricht crtheilen lassen, Beiträge an die Schulkaffe zu leisten haben, weil, wenn diese Beiträge nicht geleistet würden, die Commune gar sehr in Verlegenheit gerathen würde. Uebrigens ist ja beschlossen worden, die ge setzlichen Bestimmungen durch Localstatute abzuandern, und es können also die Städte, welche dieß nicht, annehmbar finden, in ihrem Localstatut aufnehmen, daß bei ihnen von denen, welche Privatlehrer halten, kein solches Entschädigungsgeld entrichtet werde. — Abg. Secr. Bergmann: Fände ich einen bedeutenden Unterschied zwischen dem Deputationsvorschlage und dem Ge setzentwürfe, so würde ich mich für letztem unbedingt erklären. Namentlich kann ich den Sammelschulen unmöglich das Wort reden. Nach den Erfahrungen, welche ich selbst bei Organist tion deS Zittauer Schulwesens gemacht habe, muß ich vielmehr in dem Sammelschulwesen das größte Hinderniß des Gedeihens der öffentlichen Schulanstalten finden. Nach dem vorliegenden Gesetze werden den Gemeinden große Opfer angesonnen, um ihr Schulwesen so einzurichten, daß es den Anforderungen unserer Zeit entspreche. Zn derselben Lage war Zittau, als vor 25 Jah ren das Schulwesen neu organisirt werden sollte. Es befanden sich damals eine Menge Sammelschulen daselbst, es bewies sich über dort wie anderwärts, daß das Vertrauen zu diesen Sam- rnelschulen nicht immer auf die Kenntnisse und die Lehrfertigkeit des Unternehmers sich begründen; sehr oft beruhen sie auf Con- nexionen, selbst Gründe des Mitleids kommen dabei in Betracht. Dergleichen Sammelschulen zeigen sich oft als Widersacher des öffentlichen Schulwesens, und oft werden Kinder, denen etwa von dem Lehrer einer öffentlichen Schule ein unfreundliches Wort gesagt wird, aus der Schule herauSgenommen und einer solchen Privatanstalt übergeben. In Zittau wurden sie gänzlich auf gehoben , die brauchbaren Subjekte unter diesen Privatlehrern aber bei der öffentlichen Schule angestellt, und so ward es mög lich, der allgemeinen öffentlichen Stadtschule die Einrichtung zu geben, mit welcher jetzt, nachdem die Vorurtherle überwun den worden, die Commune selbst ihre Zufriedenheit bezeigt. Wo das Sammelschulwesen frei gegeben ist, kann auch keine Commune mit einiger Sicherheit einen festen Plan zur Organi sation des Schulwesens machen, und wird in dem Fortschreiten einer guten Ordnung im Schulwesen stets gehemmt werden. Ich muß daher aus Ueberzeugung dafür stimmen, daß es bei den Beschränkungen bleibe, welche das Gesetz und die Deputa tion vorgeschlagen haben, und ich hätte auch gewünscht, daß das Amendement des Viceprasidenten durchgegangen wäre. Was aber das Amendement des Abg. Sachße betrifft, so gestehe ich, daß, so sehr ich auch die Privatschulen beschränkt zu sehen wünsche, mir doch die Rücksicht auf die Schulkasse eine unter geordnete zu sein scheint; denn weit mehr liegt mir daran, daß die öffentliche Schule Vertrauen genieße, und wenn bei der Anstellung der Lehrer an denselben mit gehöriger Umsicht verfah ren wird, so werden auch die öffentlichen Schulen das Bedürf- niß des Jugendunterrichts am besten befriedigen. Ich setze übri gens voraus, daß der Lehrer bei einer Privat- oder Sammel schule nicht nur ebenfalls geprüft, sondern auch fortwährend einer Beaufsichtigung unterworfen wird, namentlich in Bezug auf den Religionsunterricht, der oft kläglich in solchen Anstalten ist; ich habe zur Staatsregierung das Vertrauen, daß sie des falls nichts verabsäumen werde; denn sonst werden die Sammel schulen das Grab einer guten Schulordnung und einer regelmä ßigen Schulzucht bleiben. Abg. Roux: Ich muß eine Verwahrung gegen daS aus sprechen, was Secr. Bergmann geäußert hat, als wollte ich den Sammelschulen das Wort reden; ich habe blos gesagt, daß ich überzeugt sei, daß diese Schulen den öffentlichen keinen Ein trag thun werden. - Abg. Secr. Bergmann: Meine Bemerkungen waren nur im Allgemeinen. Abg. Axt: Ich wünschte, die Kammer nehme den tz. in der Fassung des Gesetzentwurfs an; einmal ist wichtig, daß dem Winkelschulwesen durch einen bestimmten Ausspruch des Gesetzes das verdiente Verdammungsurtheil gesprochen wird, und dann liegt mir daran, daß mit bestimmten Worten ausgesprochen werde, daß diese Privatanstalten widerruflich sind. Es besteht allerdings das Nebel und tritt sehr häufig ein, daß diejenigen, welche eine solche Privatanstalt anzulegen beabsichtigen, damit anfangen, daß sie für ihre Schule werben; das verursacht so unangenehme Reibungen in der Gemeinde, daß, wenn der Kreisbehörde dieß bekannt wird, sie autorisr'rt sein muß, eine solche Schule wieder aufzuheben. Dadurch werden solche Men schen besser im Zaume gehalten, und von den entehrenden Ver suchen des Anwerbens von Schülern abgefchreckt, wenn im Ge setz ausdrücklich gesagt wird, daß diese Concessiomn widerruf lich sind. Staatsminister v. Müller: Zur Beruhigung des geehr ten Secr. Bergmann bemerke ich, duß im bereits oben erwähn ten tz. 151. der Verordnung auch bestimmt ist, daß Sammel- und Privatschulen von der Local- und Districtsschulbehörde sorg fältig beaufsichtigt und revidirt werden, auch durch feierliche un ter Vorwissen und Mitwirkung der Localschulinspection zu ver anstaltende Prüfungen von Zeit zu Zeit ein öffentliches Zeugniff ihrer Leistungen ablcgen sollen. Abg. Secr. Bergmann erklärt sich damit vollständig beruhigt. Referent, Abg. v. Friefey: Ich wollte mich gleichfalls auf diesen tz. in der Verordnung beziehen, und glaube, daß durch diese Bestimmung hinlänglich gesorgt sei, daß diese Prjvat- und Sammelschulen nicht so häufig werden. Daß die Winkelschu- len nicht erwähnt würden, wünschte die Deputation deswegen, weil der Ausdruck „Winkelschule" nicht allgemein bekannt ist- Sammelschulen in Städten und Dorfschaften zu beschränke^ wünscht die Deputation deshalb nicht, weil gerade in einigen kleinen Ortschaften und Gehöften die Nothwendigkeit eintrerm könnte, eine Privatschule"zu errichten; so z. B. auch bei Hamo merwerken, und in sofern glaubte die Deputation, daß eine allgemeine Fassung vorzuziehen sein dürfte.
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