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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 272. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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472, Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den II. September 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert u. zwei u. siebenzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 26. August 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Wcrathung über das Bubjct des Staatsaufwandes. — tl. Departement des Innern. Bürgermeister Wehner: Der geehrte Sprecher hat Äu ßerungen fallen lassen, welche die Fabrikanten als ein nvthwendi- grs Nebel bezeichnen, für deren Unterstützung er sich nicht geneigt fühlt, weil sie, wie er meint, Ausländer als Arbeiter in das Land ziehen, und dann, wenn solche verarmen , dem Staate zur Versorgung überlassen. Allein der Sprecher kennt die Vcrhält- mjsevffenbar nicht, denn sowie die Fabrikanten mehr Inländer ernähren, so kann davon, daß verarmte Fabrikarbeiter dem Staate zur Last fallen, gar nicht die Rede sein, indem jeder Ort für sich seine Arme unterhalten muß, und ich kenne kein Beispiel, wo ein Fabrikort die Staatskasse in Anspruch genommen hätte, um seine Armen dadurch zu ernähren. Sie haben auch bei ein getretenen Geschäftsstockungen für ihre brodlosen Arbeiter stets gesorgt, und aus Staatskassen, wie andere große Städte, Un terstützungen nicht erhalten, wenigstens hat der Ort, dem ich an gehöre, noch nie etwas in dieser Beziehung empfangen. Ich hätte daher gewünscht, daß die Aeußerungen des geehrten Spre chers, da sie zur Sache nicht gehören, und für die Fabrikanten beleidigend sind, ganz weggeblieben waren. V. Großmann: Ich habe nur darauf Hinweisen wollen, daß man neben der Lichtseite des Fabrikwesens auch dessen Schat tenseite nicht verkennen darf, und daß, wenn den Commumn verarmte Fabrikarbeiter zur Last fallen , mittelbar dadurch dss Land selbst betroffen wird. v. Crusius: Was der geehrte Hr. Referent erwähnt hat, möchte wohl, so scheint es mir, jedenfalls Zu viel beweisen, Mithin gegen alle und jede Bewilligung aus der Staatskasse für Zwecke der Kunst streiten, und eben deßhalb dürften seine Argumeme nicht haltbar und hier nicht vollgültig sein; dieß aber um so weni ger, als sich ja die vereheliche Kammer bereits für das Fortbeste hen und die Erhaltung der Kunstcssavemieen, also für die unmit telbare Unterstützung und Beförderung der Kunst erklärt hat. — Will man einen Zweck, so muß man natürlich auch die Mittel in ausreichender Maße gewähren, oder es kann damit nicht ernstlich gemeint sein. In wiefern nun dis Unterfiützung^nd Förderung der Kunst auch auf das materielle Wohl des Staates von ent schiedenem Einflüsse sei, darauf haben so eben zwei geehrte Ked- Mr vor mir hingewiestn und ich halte es für überflüssig, dem noch Etwas hmzuZufügsn, daher enthalt? ich mich dessen'; allein ich gestatte mir zu erwähnen, daß, abgesehen hiervon, nach meiner unerschütterlich feststclMdrn UÄrrMgMg, das Glück und Heil eines Volkes wahrlich nicht allein in seinen materiellen Interessen bedingt ist, sondern daß es etwas Höheres giebt, was weit dar über hinausreicht, ich meine die sittliche Vervollkommnung, Ver edelung, geistige und moralische Erstarkung. Man würde den Zweck des Staates viel zu eng fassen, wollte man ihn bloß auf Erreichung des physischen Wohles, Schutz und Sicherheit der Staatsbürger beschränken. Wenn nun der geehrte Hr. Referent erwähnt hat: ein kleiner Staat könne und solle keine großen Zwecke verfolgen, so muß ich dem auf das Allerbestimmteste wi dersprechen. Die Größe und der Umfang eines Staates können und sollten wohl auf seine Zwecks, insbesondere sofern sie sich auf intcllectuelle, geistige Entwickelung, Gemüths-Adel und Erwe ckung beziehen, keinen Einfluß äußern? ja ich möchte vielmehr be haupten: je kleiner ein Staat ist, desto nöthiger und ruhmwürdi- grr ist es, für große und erhabene Zwecke besorgt zu sein und da her gefällt mir's weit mehr, zu sagen: „ein kleiner Staat und große Zwecke!" Auf die Aeußerung des Hm. Referenten, daß eß den Fürsten, Großen und Reichen, namentlich den ohnehin rück sichtlich der Besteuerung viel zu gering in Anspruch genommenen Capitalisten zu überlassen sei, Kunstwerke zu bestellen und Künst-. ler zu unterstützen, hat bereits Se. köm'al. Hoheit sehr treffend. Mehreres ergegnet und ich füge der» nur noch kürzlich bei, daß, wenn solchergestalt früher und zcityer die Unterstützung der Kunst und Künstler meistens von wenigen Mäccnm, oder von der zu fälligen Vereinigung der nöthigm Geldmittel mit lebendigem Kunstsinne, im Besitze einzelner Individuen, abhkng, künftig wohl ein anderes Verhaltniß stattsinden sollte, indem es recht eigentlich dem Wesen des constitutionellen PrÄcips in seiner höchsten Be deutung zu entsprechen scheint, auch hier dem Zufalle die Macht zu nehmen und ihm zu entreißen, was über ihm stehen sott, was unfehlbar zu den Mitteln für höhere Staatszwecke gehört. Nicht nur die zufällig bereiten Geldmittel und die Launen ihrer Besitzer sollen veranlassen, daß ein hohes, edles Kunstwerk entsteht, son dern umgekehrt soll Letzteres getheilte Kräfte sammeln und selbst Veranlassung geben, daß die nöthigen Geldmittel herbeigeschafft und bewilligt werden. Mir ans der Seele sprach kürzlich in der 2. Kammer ein verehrter Regierungs-Commissar, daß der Genius, welcher an der Wiege der Constitution gestanden, sich weinend abwmden werde, wenn Letztere das Grab der Kunst werden sollte. Zuversichtlich gebe ich mich daher der Hoffnung hin, die verehrte Kammer werde bei den Zu fassenden Beschlüssen dieser wahren, und schönen Worts eingedenk sein. v. Carlowrtz: Ich muß offen bekamen, Laß ich mich der finanziellen Pcssa, welche so humoristisch vom Referenten dargestellt wsrdm ist, ebenfalls anschließe. Man beruft sich darauf, daß der Kunst nicht MM GmMim WgsMndtt Werkes
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