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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 272. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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SUS «lm 'UMsicht Md Ansicht über di« gegenwärtigen Verhältnisse der Hammerwetks- oderEiftnwerköschtilen zu geben, da die Ansicht, »velche man davon genommen hat, »wahrscheinlich die der Beschaffenheit der der frühem Zeit ang ehörigen ist. -. Also; t)ie Eisenwerk« befinden' sich entweder mit größermOrtrn vm Bunden, — in deren Complex— oder in deren Nähe, oder stehen mit ihnen in gewissen"Verbindungen - oder aber befinden sich in ganz isolnter Sage. Diejenigen, welche in Verbindung oder in- der Nähe solcher- Orte sind, schicken die Kinder in die OttsschUle/ Md für diese ist demnach die Sache geordnet; allein für die Eisenwerke, welche isolirt liegen, ist die Sache durch den §. noch Nicht erledigt. Ich muß bemerken, daß solche Schulen der Zeit factisch selbstständig geworden sind, und mancher andere Ort seine Kinder dahin schickt, der außerdem keine Gelegenheit zum Unterricht haben würde. Sie entsprechen bereits schon vielen Anforderungen des neuen Gesetzes, ja zum Theil weit Mehr, als gegenwärtig eine Menge Dorfschulen. Sie entsprechen z. B. dem §.10., und es sind mir, wie gesagt, mehrere Eifenwerkschulen bekannt, welche sogar von den Kindern mehrerer in der Nahe gelegenen Ortschaften besucht werden, und also bestehen sie, wie bereits bemerkt, factisch als selbstständige OrtSschulen, indem die nahe gelegenen Ortschaften keine Schule haben würden, wenn nicht diese Schulen bestünden. Ferner entsprechen sie zum großen Theil den Forderungen des §. 34., indem auf Eisenwer ken, welche mir bekannt sind, die Schullehrer so gestellt sind, daß diese eher mehr als weniger, als 120 Lhlr. Einnahme ha ben, ja es sind mir Werke bekannt, wo der Schullehrer 200 und mehr Thaler Einnahme macht; es find mir auch solche be kannt/ wo die Schullehrer bereits fixkrt sind. Also alles das, was das Gesetz vorschreibt, ist bei mehreren dieser Schulen schon vorhanden. Es ist möglich, daß es bei kleinen Werken Aus nahmen gi'rbt, -aber diese sind Mir nicht bekannt; die Mehrzahl befindet sich in rinersolchen Lage, wie ich sie geschildert habe. In Erwägung dieses würde ein es Uebelstand sein, wenn dieser tz.im Allgemeinen, so'stehen bliebe; ich würde mir daher als Amende ment den Zusatz erlauben: „Diese Bestimmung soll jedoch nicht auf diejenigen Hammcrwerksschulen Anwendung finden, welche die Eigenschaften besitzen, die das Gesetz vorschreibt, sondern sie sollen als selbstständige Schulen betrachtet werden." Ein gleiches Berhältm'ß stellt sich auch bei der Schule heraus, wel che sich bei dem Messingwerke befindet, worüber jedoch der Abg. Richter Ms Lengenfeld nähere Auskunft ertheilen kann. Staatsminister v. Müller: Ich habe einige Erwiederun gen auf die Aeußerungen des Abg. Clauß zu machen, um die Regierung deshalb zu rechtfertigen. Er findet sich durch den Inhalt des §. 9. hinsichtlich der Faörikschulen, und namentlich durch die Aeußerung in den Motiven zu diesem §. S. 381.: „Eine solche Mißhandlung der Jugend und die damit ver bundene Vereitelung des Unterrichtszwecks kann der Staat un möglich dulden." verletzt. Nun hat er die Einrichtung dieser Abendschulen in Chemnitz dargestellt, und daß diese Schulen gewiß zweckmäßig organisirt sind, will ich annehmen; denn wenn gleich das Ministerium keine osfr'cielle Kenntniß darüber hat, weil die Gründung dieser Schulen vor seinem Eintritt er folgte, so erfreuet sich doch das Schulwesen zu Chemnitz ausge zeichneter Lehrer, besonders eines sehr achtungswerthen Direk tors, welcher bei Gründung der Schulanstalten zn Chemnitz meines Wissens vorzüglich, mitgewirkt> hat,-W>-er diese insge- sämmt gewiß daö Gute möglichst «strebt haßen werden. Ich will daher gern glauben, daß dje Einrichtung der Abendschulen in Chemnitz weniger Schatten zeigen mag, als die an andern Orten; indessen können, meine hochzuverehrenden Herren/' Einzelnheiten bei Abfassung eines Gesetzes nicht berücksichtiget werden, sondern hier müssen die zahlreicheren Fälle der Art in das Auge gefaßt werden. Da hat das Ministerium Erkundi gungen an Ort und Stelle einzuziehen gesucht, und auf diese gründet sich die vorliegende Bestimmung. Was den Ausdruck „Mißhandlung" anlangt, so überlasse ich das dem Gefühle eines Jeden, ob dieß nicht der Fall ist, wenn ein Kind, nachdem es den ganzen Tag über, wie wir hörten, bis zu 11 Stunden dmch körprrlicheArbeit ermüdet worden ist, des Abends noch zu einer geistigen Anstrengung angehalten werden soll, und ob man dieß eine gebührliche Behandlung eines 'Kindes nennen möge. Nach meinen Gefühlen ist das etwas, was sich nicht vertheidi- gen laßt. Es hat dieß auch in England, wo übrigens die Kin der in Fabriken noch langer täglich angestrengt worden sind, als bei uns, große Mißbilligung gefunden, und ich glaube auf all gemeine Lheilnahme an dem Schicksale dieser Kinder, welche die sonst so glückliche Jugendzeit also hinbringen, rechnen zu können, und daß daher die Aeußerung, welche hierüber in den Motiven geschehen ist, nicht zu tadeln sek. Was die Sache selbst anlangt, so ist in diesem §. nichts weiter enthalten, als daß diese Unterrichtsanstalten zu ihrem fernem Bestehen und zur Gründung neuer die Genehmigung der Kreißschulbehvrden haben müssen. Das ist eine Maßregel, welche den Verhält nissen ganz angemessen ist. Es wird nunmehr in jedem einzel nen Falle die Beschaffenheit der Schule untersucht werden, und man wird eine Einrichtung von Seiten der Kreisschulbehorde treffen, wie sie nach der Lokalität und sonst für den Schulzweck, sowie für die Interessen der Fabrikherrn und der in Fabriken ar beitenden Kinder angemessen erscheint. Ich kann mir doch wohl denken, daß z. B. eine Einrichtung bei diesen Schulen getroffen werden könne, wornach man auf die Morgenstunden den Theil des Unterrichts verlegt, der die geistige Thätigkeit besonders er fordert , und auf die Abendstunden den Theil, welcher entweder mehr auf Aneignung mechanischer Fertigkeiten, z. B. Schön schreiben, was, wie das Malen das Kind meistens vergnügt, gerichtet oder der unterhaltend für die Kinder ist. Eine solche Einrichtung kann nach näherer Erwägung durch ein speciestes Reglement festgestellt werden. Es ist ja dadurch noch gar nichts benommen, es ist die Existenz solcher Schulen dadurch nicht ge fährdet, und es steht ja sogar frei, noch Vorstellungen bei dem Ministerium gegen die Anordnungen der Kreisschulbehörde hier- ' unter zu machen. Durch diesen §. ist lediglich der Impuls ge geben , daß diese Verhältnisse einer nähern Erörterung .unterlie gen sollen, und unter diesen Umständen laßt sich wohl diese Be-
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